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Problem in schneereichen Wintern
Schutz vor Dachlawinen – was Hausbesitzer wissen sollten
Die Schneefälle sorgen auch für Gefahren rund ums Haus. Wer haftet bei Dachlawinen? Und welche Schutzmaßnahmen sind in schneereichen Gebieten erforderlich?
Die Gefahren des Winters sollten Hausbesitzer nicht unterschätzen, denn in der gefallenen Masse hat Schnee richtig Gewicht. Aufpassen sollte man bei Dachlawinen, und die bestmöglichen Vorkehrungen rund ums Haus treffen, damit niemand durch herunterfallenden Schnee gefährdet wird. Welche Schutzmaßnahmen sind konkret erforderlich?
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht hängt stark von der Regionab, wie der ADAC in einem früheren Beitrag erklärt hat. In schneereichen Gebieten müssten Schneefanggitter oder Warnschilder angebracht werden. Teilweise sehen laut ADAC.de auch örtliche Sonderbestimmungen oder Bauordnungen vor, dass Dächer bei einem bestimmten Neigungswinkel mit einem Schneefanggitter versehen sein müssen. Hier sollten sich Bewohner also gut über die lokalen Bestimmungen informieren.
Schäden durch Dachlawinen sind nicht zuletzt ein Ärgernis für Autobesitzer. Die Haftung könnte dem ADAC zufolge beispielsweise den Hauseigentümer treffen, wenn der seine Verkehrssicherungspflichtenvernachlässigt habe. „In allen anderen Fällen hilft dem Betroffenen die Vollkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt wurde“, schreibt der ADAC auf seiner Website. Sei nur die Scheibe zerstört, übernehme die Teilkaskoversicherung den Schaden. „Bei einer erweiterten Teilkaskoversicherung kann – je nach Versicherungsbedingungen – der gesamte Fahrzeugschaden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sein“, informiert der ADAC außerdem.
Maßnahmen vom Schneefanggitter bis zum Warnschild
Hausbesitzer sollten ihr Dach, sofern baupolizeilich gefordert, mit Schneefanggittern ausrüsten, heißt es auch in einem Bericht von BR24. Bei Tauwetter sollte man zudem Warnschilder aufstellen. Bei Schadenersatzforderungen von durch Dachlawinen geschädigten Fußgängern schütze eine Haftpflichtversicherung, berichtet der Bayerische Rundfunk zudem. Besitzer von Mehrfamilienhäusern könnten eine spezielle Versicherung, eine „Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentümer“ abschließen. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge hafte eine Elementarschadenversicherung bei Schäden, die durch die Schneelast beispielsweise am Dach entstehen, heißt es außerdem in dem Bericht des BR.
Auch bei Schneewechten, die sich nicht entfernen lassen, müssen laut ADAC „gut sichtbare Warnschilder“ auf die Gefahr aufmerksam machen. Autofahrer und Fußgänger sollten derartige Hinweise „unbedingt beachten“, betont der Automobilclub. In schneearmen Gebieten könne „in normalen Wintern grundsätzlich keine vorsorgliche Schutzmaßnahme“ verlangt werden, heißt es zugleich auf ADAC.de.
Schneeschippen vor der Haustür – wer ist zuständig für die Gehwege?
Auch auf den Gehwegen kann es im Winter glatt werden. Damit es bei Schneefällen nicht zu Rutschpartien kommt, gibt es die Räum- und Streupflicht, welche die meisten Kommunen auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen. Wenn Grundstücksanlieger ihre Pflicht vernachlässigen, müssen Sie bei etwaigen Unfällen haften, sofern der Schaden eindeutig auf das Versäumnis zurückzuführen ist. Darüber informiert die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bereits für die Nichteinhaltung des Winterdienstes könnten zudem „in manchen Bundesländern hohe Bußgelder“ verhängt werden.