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Maximal drei Pflanzen erlaubt

Ist Cannabis anpflanzen legal? Was Sie wissen sollten 

Bald erlaubt: In naher Zukunft sollen Privatpersonen den Anbau von bis zu drei Pflanzen legal durchführen dürfen. Hier sind einige wichtige Dinge zu beachten.

In Deutschland steht die Legalisierung von Cannabis kurz bevor. Laut Südwest Presse (SWP) hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf am 16. August 2023 beschlossen. Das Gesetz müsse jetzt nur noch durch Bundestag und Bundesrat.

In einem Beitrag des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, dass Erwachsene „künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können.“ So soll etwa die Qualität gewährleistet, die Weitergabe verunreinigter Sub­stanzen verhindert und der Schwarzmarkt eingedämmt werden.

Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund. Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Anbau von einigen Cannabis-Pflanzen soll zukünftig straffrei sein

Klar, eine ganze Hanf-Plantage anzubauen, ist verboten. Aber zukünftig dürfen Sie drei Cannabis-Pflanzen heranziehen. (Symbolbild)

In einem Beitrag des NDR heißt es, dass zukünftig, nach der Legalisierung, der Anbau von drei Cannabis-Pflanzen erlaubt sei – ohne Konsequenzen. Bisher gehörten sie zu den Gewächsen, die nicht im Garten angepflanzt werden dürfen. Ebenfalls dann erlaubt: der Besitz von 25 Gramm Cannabis. Aber auch: „Der freie Verkauf der Droge werde aber verschoben, erklärten Lauterbach und Özdemir. Zunächst sollen nur spezielle Vereine Cannabis-Produkte in begrenztem Umfang an ihre Mitglieder abgeben dürfen.“

Gemäß dem geplanten Gesetz dürfen sogenannte Cannabis-Clubs an volljährige Vereinsmitglieder Samen und Stecklinge für den Eigenanbau abgeben. Das Bundesgesundheitsministerium hat festgelegt, dass dies höchstens sieben Samen und fünf Stecklinge pro Monat sein dürfen. Legal besitzen dürfe man trotzdem nur drei Pflanzen.

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Gar nicht fad: Zehn immergrüne Bodendecker, die Ihren Garten zum Blickfang machen

Kleines Immergrün (Vinca minor) mit vielen blauen Blüten in der Nahaufnahme
Das Kleine Immergrün (Vinca minor) ist ein Klassiker unter den Bodendeckern und sehr ausbreitungsfreudig. © alimdi/Imago
Eine Schwedische Zwergmispel oder Kriechmispel (Cotoneaster suecicus) in Nahaufnahme
Die Schwedische Zwergmispel oder Kriechmispel (Cotoneaster suecicus) gibt es auch als Strauch mit panaschierten Blättern. © blickwinkel/Imago
Dickmännchen bzw. Ysander (Pachysandra terminalis), Blätter mit Raureif
Das Dickmännchen oder Ysander ist ein immergrüner Halbstrauch für Schatten bis Halbschatten.  © blickwinkel/Imago
Eine Gelapptblättrige Waldsteinie (Waldsteinia geoides) mit vielen gelben Blüten und blühenden Vergissmeinnicht
Von April bis Juni zeigt die Waldsteinie (Waldsteinia geoides) auch im Schatten ihre gelben Blüten. © McPHOTO/Imago
Die Schaumblüte (Tiarella) mit Blättern in Nahaufnahme
Die Schaumblüte (Tiarella) bietet im Frühling zarte Blütenkerzen und im Winter eine schöne Laubfärbung. © Panthermedia/Imago
Eine Gelbbunte Kriechspindel (Euonymus fortunei) im Beet
Die Kriechspindel (Euonymus fortunei) ist sehr attraktiv, robust und lässt sich auch als Hecke oder Strauch ziehen.  © imagebroker/Imago
Eine Walderdbeerpflanze im Gras mit vielen roten Früchten
Auch die Walderdbeere ist mit ihren essbaren Früchten ein immergrüner Bodendecker für Sonne und Halbschatten. © blickwinkel/Imago
Eine orange blühende Flaumige Elfenblume der Sorte Orangenkönigin
Diese Flaumige Elfenblume unterdrückt Unkraut und trägt zu Recht den Namen „Orangenkönigin“. © blickwinkel/Imago
Sich überlappende Blätter der Haselwurz (Asarum europaeum) in Nahaufnahme
Die Haselwurz (Asarum europaeum) bildet auch im Winter einen glänzend-grünen Teppich. © blickwinkel/Imago
Sand-Thymian oder Quendel (Thymus serpyllum) in Nahaufnahme
Sand-Thymian oder Quendel (Thymus serpyllum) lässt sich im Herbst gut vermehren. © imagebroker/Imago

Was beim Anbau der Cannabis-Pflanzen zu beachten ist

Beim Anbau von Cannabis-Pflanzen gilt es laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) einiges zu beachten:

  • Keimung: Samen zwischen feuchte Tücher o.ä. legen und in Dose oder Glas bei Raumtemperatur keimen lassen. Stets feucht halten, bis die Samen mehrere Millimeter lange Wurzeln entwickeln.
  • Einpflanzen: Haben sie Wurzeln entwickelt, können die Keimlinge eingepflanzt und leicht mit Erde bedeckt werden – am besten in Anzuchttöpfchen. Nach zwei bist drei Tagen sollte sich ein kleiner Keimling mit zwei Blättern zeigen.
  • Standort: Der Keimling braucht viel Licht, um zu wachsen. Dies sollte aber nicht zu plötzlich geschehen. Besser erst kurz, dann länger in die Sonne stellen (alternativ: Anzuchtlampe).
  • Umtopfen: Hat das Pflänzchen vier bis fünf größere Blattpaare entwickelt, kann er umziehen. Entweder in einen größeren Topf oder in den Garten (solange hier noch keine speziellen Regeln gelten).

 „Cannabis wächst überall dort, wo auch Tomaten wachsen“, sagt Martin Hofmann vom deutschen Hanfverband laut RND. Der Ertrag falle dabei allerdings geringer aus, als beim Anbau mit speziellem technischen Equipment in Innenräumen. Diese Technik kann recht teuer werden. Allerdings seien mit den Grow Boxen, „zeltartige Vorrichtungen mit Beleuchtung, Belüftungsanlage und zum Teil auch Bewässerungsanlagen“, wie der RND schreibt, auch mehrere Ernten pro Jahr möglich.

Rubriklistenbild: © hamikus/Imago

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