Auch für gesunde Menschen
Bundeskabinett stimmt für Cannabis-Legalisierung: Welche Regeln für Privatleute gelten sollen – auch im Auto
Es ist so gut wie entschieden: Ab dem Jahreswechsel soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt sein – sofern man volljährig ist. Für Autofahrer sollen Extra-Regeln gelten.
Die Teillegalisierung von Cannabis wurde vom Bundeskabinett durchgewunken. Jedoch muss der Gesetzesentwurf mit Fokus auf Cannabis-Anbau und -Konsum noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es gilt jedoch als sicher, dass mit Ende diesen Jahres das neue Gesetz zum Cannabis-Konsum in Kraft treten wird.
Auf den Seiten der Bundesregierung werden die wesentlichen Inhalte des Gesetztes aufgeführt:
- Erwachsene sollen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen dürfen.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll straffrei sein.
- Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.
- Es soll in bestimmten Bereichen ein Konsumverbot von Cannabis geben, etwa im Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
- Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum sollen gestärkt werden, unter anderem durch ausgebaute Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.
Bei welchen Krankheiten Cannabis eingesetzt wird
Bisher war es nur Menschen mit ärztlichem Attest möglich, medizinisches Cannabis straffrei zu erwerben und zu konsumieren. Wer ohne medizinische Indikation Cannabis und Produkte daraus mit mehr als 0,2 Prozent THC-Gehalt zu sich nimmt oder raucht, verstößt aktuell noch gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Es gibt eine Reihe von Krankheiten und Beschwerden, bei welchen medizinisches Cannabis nachgewiesenermaßen Wirkung zeigt. So führen die Kassenärztliche Bundesvereinigung, das Bundesgesundheitsministerium und die Techniker Krankenkasse folgende Indikationen auf:
- Schmerzen im Rahmen chronischer Erkrankungen
- Spastiken aufgrund von Multipler Sklerose (MS)
- Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen bei Menschen mit chemotherapeutisch behandelter Krebskrankheit
- Angststörungen
- Schlafstörungen
- Tourette-Syndrom
- ADHS (hier gibt es kaum wissenschaftliche Belege, wie die TK informiert)
Was ist THC?
Die indische Hanfpflanze enthält den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der wesentlich zur berauschenden Wirkung von Cannabis beiträgt. THC ist neben Cannabidiol (CBD) das Haupt-Cannabinoid in Cannabis. Auf Cannabinoide ist die Wirkung der Pflanze zurückzuführen.
Nebenwirkungen von THC
Allerdings gibt es eine ganze Reihe an Nebenwirkungen, die der Konsum von THC nach sich ziehen kann. Dazu zählen, Verschlechterung der Koordination, Angstzunahme, Halluzinationen nach hohen Dosen, Schwierigkeiten beim Denken, Aufmerksamkeitsstörungen, Übelkeit, Herzklopfen oder Absinken des Blutdrucks. Aus diesem Grund stehen viele Menschen der Cannabis-Legalisierung auch kritisch gegenüber.
Kann Cannabis-Konsum psychische Krankheiten zur Folge haben? Erfahren Sie mehr im Artikel „Cannabis: Überwiegen doch die Nebenwirkungen? Wie CBD und THC Körper und Psyche beeinflussen“
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Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer vorgesehen
Wie genau sich das neue Gesetz zum Konsum von Cannabis auf die Straßenverkehrsordnung auswirken soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Allerdings stimmte Gesundheitsminister Karl Lauterbach dem Verkehrsminister Volker Wissing dahingehend zu, dass Grenzwerte benötigt werden. Wie genau diese aussehen sollen, wird aktuell noch diskutiert. Dass THC noch lange nach dem Konsum von Cannabis-Produkten im Blut nachweisbar ist, erschwert die Debatte. Karl Lauterbach äußerte sich wie folgt in einer Pressekonferenz: „Diese Grenzwerte werden derzeit wissenschaftlich vorbereitet unter der Leitung von Herrn Wissing. Und diese Grenzwerte werden dann auch umgesetzt werden. Aber es muss einen belastbaren Grenzwert geben, ähnlich wie beim Alkohol“. Lauterbach zufolge werde man sich an der Studienlage orientieren und dann eine entsprechende Empfehlung abgeben.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.
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