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Auch wenn das Coronavirus weiterhin wütet – die Wohnungssuche lässt sich bei gekündigtem Mietvertrag nicht aufschieben. Aber was gilt bei Besichtigungen?
Der „Lockdown light“ wirft bei vielen Wohnungssuchenden Fragen auf. Allen voran: Dürfen Besichtigungen überhaupt noch stattfinden? Und wenn ja: Welche Regeln gelten vor Ort? Wir haben Antworten.
„Corona-Lockdown“: Finden Wohnungsbesichtigungen statt?
Wohnungsbesichtigungen sind trotz des aktuellen Infektionsgeschehens erlaubt – ein explizites Verbot wurde von der Regierung nicht ausgesprochen. Wer einen Mietvertrag* bereits gekündigt hat, kommt zudem nicht umhin, schnell eine neue Bleibe zu suchen. Auch Julia Wagner vom Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Haus & Grund findet laut dem Online-Portal Immowelt, dass Mieter weiter suchen sollten: „Es ist sogar wichtig, dass der Wohnraum weiterhin bereitgestellt wird.“
Welche Regeln gelten für Wohnungsbesichtigungen während des Lockdowns?
Bei der Wohnungsbesichtigung sind die geltenden Maßnahmen bezüglich des Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie das Einhalten der Hygieneregeln weiterhin oberstes Gebot. Massenbesichtigungen sind in Zeiten von Corona allerdings nicht möglich. Die bayerische Staatsregierung weist zum Beispiel daraufhin, dass bei Besichtigungen die bundesweiten Regelungen für den öffentlichen Raum gelten: maximal zehn Personen aus zwei Haushalten. Noch besser ist aber eine Einzelbesichtigung oder eine virtuelle Wohnungsbesichtigung: „Viele Fragen können auch per Telefon oder im Rahmen einer Videokonferenz geklärt werden“, meint auch Wagner.
Und wie sieht es mit der Maskenpflicht aus? Zumindest im öffentlichen Raum, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder mancherorts auch in Geschäften muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Speziell zu Wohnungsbesichtigungen gibt es keine bundesweite Regelung, doch das Tragen von Masken ist dennoch empfehlenswert – besonders wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Um eine Wohnungsbesichtigung möglichst sicher für die Interessenten zu gestalten, rät das Portal Immowelt den Vermietern zu folgenden Verhaltensregeln:
Bieten Sie Einzelbesichtigungen oder virtuelle Besichtigungen an.
Verzichten Sie auf Händeschütteln und halten Sie Abstand.
Schicken Sie wichtige Dokumente bereits vorab oder im Nachgang digital an die Interessenten.
Desinfizieren Sie Oberflächen und lassen Sie Türen offen stehen, damit nichts berührt werden muss.