Unter Artenschutz
Diese Schnecken sollten Sie in Ruhe lassen, sonst drohen bis zu 65.000 Euro Bußgeld
Das Töten bestimmter Schneckenarten kann teuer werden. Erfahren Sie, welche Arten geschützt sind und wie man die Pflanzen im Garten trotzdem schützen kann.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass alle Schnecken im Garten sich an Salat, den meist begehrten Funkien oder Blumen vergehen. Tatsächlich sind nicht alle, insbesondere Nacktschnecken, schädlich. Einige sind sogar so nützlich für Hobbygärtner, dass sie unerwünschte Artgenossen fressen. Darüber hinaus stehen viele dieser Weichtiere unter Naturschutz und das mutwillige Töten oder schon Verletzen kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
Weinbergschnecken muss man in Ruhe lassen
Schnecken, die in Gärten keinen größeren Schaden an Gemüse und Blumen verursachen, sind oft leicht zu erkennen: Viele tragen ein filigranes Gehäuse. Die auffällige Weinbergschnecke, die bis zu zehn Zentimeter lang werden kann, ist eine solche Gehäuseschnecke. Sie ist harmlos und ernährt sich von welken Pflanzenteilen, Algen und gelegentlich auch von toten Nacktschnecken. Der gehäuselose, auffällig gefleckte Tigerschnegel ist ebenfalls ein Nützling, den Gartenbesitzer begrüßen sollten: Er frisst unter anderem die Eier anderer Schnecken und deren Nachkommen.
Einige Schneckenarten in Deutschland sind gefährdet oder selten und daher besonders und streng geschützt (Auswahl aus der Artenschutzdatenbank WISIA-online des Bundesamts für Naturschutz):
- Weinbergschnecke (Helix Pomatia)
- Gefleckte Weinbergschnecke (Cornu aspersum)
- Gebänderte Kahnschnecke (Theodoxus transversalis)
- Nordische Purpurschnecke (Nucella lapillus)
Welche Schnecke ist das? Schädliche und nützliche Schnecken im Garten unterscheiden




Bis zu 65.000 Euro Bußgeld drohen: Die Schnecken darf man nicht töten
Wer diesen Arten schadet, den könnte das teuer zu stehen kommen: Laut Bussgeldkatalog.org verhängen die meisten Bundesländer fünfstellige Bußgelder bis zu 50.000 Euro, wenn man die Tiere tötet, verletzt, vergiftet, fängt oder stört – in Brandenburg können sogar bis zu 65.000 Euro Strafe fällig werden. Die Absicht, warum die Tiere getötet wurden, ist dabei nicht ausschlaggebend: Weinbergschnecken gelten als Delikatesse und auch wer sie essen möchte, darf sie nicht wie Speisepilze aus der Natur entnehmen.
Wer eine Falle aufstellt, Schneckenkorn streuen will oder jede Schnecke mit der Gartenschere zerschneidet, sollte das nächste Mal genau darauf achten, um welche Schneckenart es sich handelt und ob es nicht eine alternative Methode gibt, die Plagegeister loszuwerden. Zahlreiche Hausmittel und mechanische Barrieren wie Schneckenkragen können hierbei hilfreich sein. Ein Perspektivenwechsel ebenfalls: Eine Nacktschnecke mag nicht so niedlich sein wie die Meise am Futterhäuschen – aber das macht sie nicht weniger schützenswert.
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