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„Wir müssen mehr und länger arbeiten“

Zustimmung zu Reiches Renten-Idee: „Zusätzliche Lebenserwartung nutzen“

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat mit ihrer Forderung nach einer längeren Lebensarbeitszeit für heftige Kontroversen gesorgt. Ein Überblick zur aktuellen Renten-Debatte und ihrer Bedeutung.

Berlin – Das deutsche Rentensystem braucht dringend Reformen – aber offenbar ist man sich auch innerhalb der Merz-Regierung uneinig, wie diese aussehen sollen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Deutschen kürzlich aufgefordert, mehr und länger zu arbeiten – und damit viel Kritik innerhalb der schwarz-roten Koalition kassiert. Nun schließt sich aber auch Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) ihrer Meinung an.

Wüst: „Eine große Rentenreform in dieser Legislaturperiode wäre gut“

„Eine große Rentenreform in dieser Legislaturperiode wäre gut“, sagte Wüst dem Nachrichtenmagazin Focus. Deutschland brauche ein Rentensystem, „das die Lebensleistung junger Leute auch in Zukunft anerkennt“. Das bedeutet, „dass wir die zusätzliche Lebenserwartung nutzen sollten. Der Staat darf nicht immer noch mehr Anreize schaffen, nicht zu arbeiten. Die Aktivrente, wie sie die neue Bundesregierung umsetzen will, ist die richtige Antwort.“

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat mit ihrer Forderung nach einer längeren Lebensarbeitszeit für heftige Kontroversen gesorgt.  (Archivbild)

Seine Parteikollegin Reiche hatte sich zuvor zu dem Thema in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung etwas schärfer ausgedrückt: „Der demografische Wandel und die weiter steigende Lebenserwartung machen es unumgänglich: Die Lebensarbeitszeit muss steigen“, sagte die Ministerin der Zeitung. „Wir müssen mehr und länger arbeiten.“ Leider verweigerten sich zu viele zu lange der demografischen Realität, so Reiche: „Es kann jedenfalls auf Dauer nicht gut gehen, dass wir nur zwei Drittel unseres Erwachsenenlebens arbeiten und ein Drittel in Rente verbringen.“ Es gebe viele Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen, aber auch viele, die länger arbeiten wollten und könnten.

Renten-Debatte: Vizekanzler Klingbeil gegen längere Lebensarbeitszeit

Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hat aber daraufhin Reiches Forderung nach einer längeren Lebensarbeitszeit scharf zurückgewiesen. „Sowas sagt sich ganz einfach, wenn man irgendwie im schönen Sessel in Berlin sitzt“, sagte der SPD-Chef den Sendern RTL und ntv. „Aber man sollte mal hinausgehen zu den Menschen ins Land, die als Dachdecker auf dem Dach stehen, die als Pflegekräfte arbeiten, die als Erzieherin arbeiten und sich wirklich kaputt machen“, sagte Klingbeil.

Positiv fiel dagegen die Reaktion des Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger aus. „Wirtschaftsministerin Reiche spricht Klartext – und das ist gut so. Wer jetzt mit Empörung reagiert, verweigert sich der Realität“, sagte Dulger der Deutschen Presse-Agentur. Denn: Wer angesichts der demographischen Entwicklung weiter den Kopf in den Sand stecke, versage vor der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen, so der Arbeitgeberpräsident. „Deutschland muss wieder mehr arbeiten, damit unser Wohlstand auch morgen noch Bestand hat.“

„Längere Lebensarbeitszeit“: Das plant die Merz-Regierung

Bisher plant die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) allerdings keine tiefgreifenden Reformen bei der Rente. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es zum Thema „längere Lebensarbeitszeiten“: „Statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wollen wir mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente.“

Geplant ist dafür die sogenannte „Aktivrente“. Diese soll regeln, dass man sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommt, wenn man das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) könnten rund 230.000 Beschäftigte davon profitieren. 

Immerhin kommt der Plan bei den Deutschen offenbar gut an: Fast jeder zweite Bundesbürger würde auch im gesetzlichen Rentenalter weiterarbeiten, sollte die Bundesregierung die geplante sogenannte Aktivrente einführen, zeigt eine Insa-Erhebung für die Bild-Zeitung. Insgesamt befürworten 73 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger demnach die geplante Einführung der Aktivrente. Insa befragte vom 6. bis zum 10. Juni 1002 Wahlberechtigte.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

„Aktivrente“ in der Kritik – verfassungsrechtliche Bedenken

Allerdings gibt es auch Kritik an der geplanten Reform. Forscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnen, dass die sogenannte Aktivrente zu Verlusten von Steuereinnahmen führen könnte, wenn sie nicht wie gewünscht zu zusätzlicher Beschäftigung führt. Das DIW spricht dabei laut Süddeutscher Zeitung von „Mitnahmeeffekten“: 230.000 Rentner sind demnach bereits berufstätig und zudem mehrheitlich Besserverdienende. Sie würden von einem Steuerbonus profitieren, ohne dass dies im Kampf gegen den Fachkräftemangel helfen würde. Den Staat würde dies jedoch Geld kosten. Es bräuchte 75.000 weitere Rentner, die wegen der Aktivrente eine Beschäftigung aufnehmen oder ihren Ruhestand verschieben, um diese Verluste auszugleichen, errechnete laut Bericht das DIW.

Zudem gibt es verfassungsrechtliche Bedenken an dem Konzept: Darauf verweist ein von der Grünen-Fraktion beim Parlament in Auftrag gegebenes Gutachten. „Die Koalition will ältere und jüngere Arbeitnehmer steuerlich beim Hinzuverdienst in erheblichem Maß ungleich behandeln“, sagte Grünen-Chefin Franziska Brantner dazu der Augsburger Allgemeinen. „Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht bei der Aktivrente massive Probleme der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.“ (lma mit dpa und AFP)

Rubriklistenbild: © Katharina Kausche/dpa

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