Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Amtsgericht Mühldorf nimmt Stellung

SGF-Krise in Waldkraiburg: Das steckt hinter dem Insolvenzverfahren in Eigenregie

Blicken optimistisch in die Zukunft: die SGF-Geschäftsführer Josef Wimmer (links) und Arne Festerling, sie unterstützt Sachverwalter Michael Verken.
+
Die SGF-Geschäftsführer Josef Wimmer (ganz links) und Arne Festerling: Sie unterstützen Sachwalter Michael Verken (Foto rechts).

Jetzt ist es offiziell: Das Amtsgericht Mühldorf hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Süddeutschen Gelenkscheibenfabrik (SGF) eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Was das genau bedeutet? Das sagen SGF und das Amtsgericht dazu.

Waldkraiburg – Das Amtsgericht Mühldorf am Inn hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Süddeutsche Gelenkscheibenfabrik GmbH & Co. KG (SGF) eröffnet und zugleich die Eigenverwaltung angeordnet. Dies teilt die Geschäftsführung der SGF in einer Presseerklärung mit. Damit bleibe die Geschäftsführung weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig, heißt es.

SGF fungiert als Zulieferer in der Automobilbranche und beschäftigt nach eigenen Angaben rund 500 Mitarbeitende. Im Geschäftsjahr 2024 seien Umsatzerlöse von rund 110 Millionen Euro erzielt worden. Nun ist der Waldkraiburger Traditionskonzern überschuldet. Am 27. August reichte der Betrieb den Antrag auf Insolvenzverwaltung in Eigenregie beim Amtsgericht Mühldorf ein.

SGF werde im Rahmen der Eigenverwaltung vom Frankfurter Restrukturierungsexperten Rechtsanwalt Christoph Enkler aus der Kanzlei Brinkmann & Partner und deren Team beraten. Zum Sachwalter sei Rechtsanwalt Michael Verken von Anchor Rechtsanwälte bestellt worden. Er ist in der Region ein bekannter Mann, war auch bei der Sanierung der Kathrein-Gruppe in Rosenheim beteiligt.

Brinkmann & Partner

Brinkmann & Partner wurde 1980 in Hamburg gegründet und ist heute mit 30 Niederlassungen in allen Wirtschaftszentren Deutschlands vertreten. Durch ihren unternehmerischen Ansatz haben Brinkmann & Partner nach eigenen Angaben einen führenden Ruf bei der Sanierung von Unternehmen erworben. Aktuell von den bundesweit tätigen Partnern betreute Insolvenzverfahren sind unter anderem ACCURIDE Wheels Solingen, Bohai Trimet, CEKA, Friedrich Henkel Feinmechanik, HELMA Ferienimmobilien, Kelheim Fibres, MAGNA Immobilien, MV Werften, Schlote Gruppe und Veritas.

Anchor

Anchor ist nach eigenen Angaben ein Hybrid aus Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung. Mit 15 Standorten und über 170 Mitarbeitern in den Bereichen Insolvenz und Sanierung gehöre die Kanzlei deutschlandweit zu den großen Restrukturierungseinheiten. Die Rechtsanwälte von Anchor würden regelmäßig als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder als Sanierungsgeschäftsführer in Insolvenz-, Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vorgeschlagen und bestellt.

Das sagt das Amtsgericht Mühldorf

Was bedeutet ein Insolvenzverfahren in Eigenregie? Dr. Angela Miechielsen, ständige Vertreterin des Direktors am Amtsgericht Mühldorf, betont auf Anfrage der Redaktion: „Voraussetzung für die Anordnung durch das Insolvenzgericht ist ein entsprechender Antrag des Schuldners; außerdem darf die Anordnung nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führen. Im Rahmen der Eigenverwaltung bleibt der Schuldner berechtigt, die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, unterliegt aber der Aufsicht eines Sachwalters. Dies ist im vorliegenden Fall Herr Rechtsanwalt Verken.“

Dieser habe die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Stelle der Sachverwalter Umstände fest, die erwarten lassen würden, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubigerschaft führen werde, so habe sie dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und den Gläubigern anzuzeigen.

Ein Merkblatt zur Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren führt laut Amtsgericht weiter aus: „Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll der Schuldner nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll der eigen verwaltende Schuldner nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht. Der Sachwalter kann außerdem verlangen, dass er alle eingehenden Gelder entgegennimmt und Zahlungen nur von ihm geleistet werden.“

Operativer Betrieb läuft weiter

Der operative Betrieb an den SGF-Standorten Waldkraiburg, Kraiburg am Inn und Hamm laufe ohne Einschränkung weiter, teilt das Unternehmen mit. „Unsere Produktion läuft stabil, wir erfüllen sämtliche Kundenaufträge vollständig und haben in einzelnen Bereichen zusätzliche Schichten eingerichtet. Belegschaft, Kunden und Lieferanten stehen geschlossen hinter dem Unternehmen“, erklären die Geschäftsführer Arne Festerling und Josef Wimmer. Die Mitarbeitenden würden in mehreren Informationsrunden über die Hintergründe des Verfahrens, die laufenden Sanierungsschritte und den Investorenprozess informiert, heißt es in der Pressemitteilung.

Investorenprozess geht weiter

Der bereits nach Antragstellung eingeleitete strukturierte Investorenprozess werde im eröffneten Verfahren fortgesetzt. Ziel sei es, die langfristige Zukunft des Unternehmens sowie der Arbeitsplätze über „eine nachhaltige, strategisch sinnvolle Lösung“ zu sichern.

Die wirtschaftlichen Herausforderungen resultieren insbesondere aus der angespannten Lage der Automobilindustrie, teilt das Unternehmen mit. Zur SGF-Gruppe gehört zudem die SGF International Holding GmbH mit Tochtergesellschaften in Tschechien, den USA, Japan, China und Thailand. Diese Auslandsgesellschaften seien nicht von der deutschen Insolvenzsituation betroffen und würden ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortführen, so die Geschäftsführung.

Kommentare