Nach unruhigen Zeiten bei RSA-Bank
„Wer kontrolliert die Finanzen meiner Bank?“ Bayerischer Genossenschaftsverband klärt auf
Turbulente Zeiten beim Bankhaus RSA – nach Berichten über eine mögliche finanzielle Schieflage und dem Rücktritt eines Vorstands drängt sich die Frage auf: Wer kontrolliert eigentlich die Finanzen meiner Bank? Der Bayerische Genossenschaftsverband gibt Einblicke in die Prüfverfahren und die Sicherheit der Einlagen.
Rechtmehring/Soyen/Albaching – Unruhige Zeiten beim Bankhaus RSA: Der Platow-Brief, ein Informationsdienst für Wirtschaft, Kapitalmarkt und Politik, hatte berichtet, dass das Geldinstitut in finanzielle Schieflage geraten sein soll. Ende Mai ist der langjährige Vorstandsvorsitzende Alfred Pongratz zurückgetreten.
Andreas Thalmeier, der als Vorsitzender in einer Doppelspitze mit Pongratz fungiert hatte und nun die Geschäfte derzeit allein weiterführt, wies auf Anfrage der Redaktion die Vorwürfe über eine finanzielle Schieflage des Bankhauses RSA zurück. Er teilte mit, dass die Berichterstattung keine neuen oder belastbaren Informationen enthalte, sondern teilweise auf bereits früher kolportierte Spekulationen zurückgreife, die nicht der Realität entsprechen würden.
Er betonte: „Das Bankhaus RSA eG ist voll leistungsfähig. Die Einlagen unserer Mitglieder und Kunden sind – wie bei allen Genossenschaftsbanken – über die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung zudem geschützt.“ Außerdem seien einzelne Darstellungen – insbesondere im Hinblick auf beteiligte Akteure oder deren Charakterisierung – nicht korrekt. Dadurch könne ein verzerrtes Bild des Geldinstituts und seiner Geschäftstätigkeit entstehen, so der Vorstandsvorsitzende. Weiter verdeutlichte Thalmeier, dass der Aufsichtsrat die Entscheidung von Pongratz‘ Amtsniederlegung in gegenseitigem Einvernehmen vollzogen habe.
Genossenschaftsbanken unterliegen verschiedenen Kontrollinstanzen, auch innerhalb ihrer eigenen Verbände. Sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch der Bayerische Genossenschaftsverband teilen jedoch auf Anfrage mit, dass sie sich zu einzelnen Fällen nicht äußern.
Allgemeine Vorgehensweise bei Überprüfungen
Der Pressesprecher des Bayerischen Genossenschaftsverbands, Dr. Gerald Schneider, erklärt aber die allgemeine Vorgehensweise: Mitgliedsbanken würden einer regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung nach Paragraf 53 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) unterliegen. „Diese umfasst insbesondere die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Die Prüfungen werden durch die beim Verband angestellten Wirtschaftsprüfer durchgeführt“, so Schneider.
Zum Ablauf gilt: „Geprüft wird in einem regelmäßigen Turnus, typischerweise jährlich. Die Prüfung wird angekündigt und erfolgt vor Ort. Die Ergebnisse werden dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Bank in einem vertraulichen Bericht mitgeteilt. Das Prüfungsergebnis wird auch gegenüber den Mitgliedern öffentlich gemacht“, erläutert der Verbands-Pressesprecher.
Die konkrete Ausgestaltung, die Schwerpunkte und das Ergebnis einzelner Prüfungen würden der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und seien deshalb nicht öffentlich zugänglich. Auch gegenüber Dritten – einschließlich Medien – dürfe der Verband laut Paragraf 30 GenG keine Auskunft geben, betont Schneider.
Grundsätzlich gelte aber: „Die Einlagen der Kunden und Mitglieder genossenschaftlicher Banken sind durch die BVR Institutssicherung GmbH sowie durch die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) abgesichert“, so der Pressesprecher. Die Sicherung erfolge institutsspezifisch und habe das Ziel, drohende wirtschaftliche Schwierigkeiten frühzeitig abzuwenden. „Im Unterschied zur gesetzlichen Einlagensicherung verfolgt die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung den Schutz des gesamten Instituts“, erklärt Schneider.
Er betont: „Als Genossenschaftsverband nehmen wir unsere Prüfungs- und Aufsichtspflicht sehr ernst – immer mit dem Ziel, die Stabilität und Solidität unserer Mitgliedsbanken zu fördern und zu sichern.“
Über 13.500 Kunden bei Bankhaus RSA
Insgesamt beschäftigt das Bankhaus RSA rund 120 Mitarbeiter, betreut in fünf Geschäftsstellen – in Rechtmehring, Soyen, Albaching, Wasserburg und München – über 13.500 Kunden und zählt rund 5.000 Genossenschaftsmitglieder (Stand: Januar 2024).
2023 verzeichnete das Geldinstitut einen Anstieg der Bilanzsumme um 23 Prozent auf über eine Milliarde Euro, im Jahr 2022 waren es 848 Millionen Euro, 2019 lag die Bilanzsumme bei 456 Millionen Euro, erklärten die beiden Vorstandsvorsitzenden Andreas Thalmeier und Alfred Pongratz bei der Jahreshauptversammlung 2024.
Heuer feiert das Unternehmen 125-jähriges Bestehen. Zudem hat die Bank jüngst in den Neubau einer Geschäftsstelle in Albaching investiert. Am 14. Juni findet dort die Einweihung mit einem Tag der offenen Tür statt.

