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Rentenversicherung

Wichtig für alle Mütter: Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung beantragen

Mütter, die ihre Kinder erziehen, haben Anspruch auf Rentenpunkte. Doch diese müssen beantragt werden. Ein Formular und der richtige Zeitpunkt sind entscheidend.

Viele Mütter kümmern sich über Jahre hinweg liebevoll um ihre Kinder – und verzichten dabei oft auf Erwerbseinkommen oder arbeiten in Teilzeit. Was viele jedoch nicht wissen: Diese Zeit ist wertvoll – auch für die spätere Rente. Denn pro Kind werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, was sich direkt in Rentenpunkten niederschlägt.

Was sind Kindererziehungszeiten?

Beschäftigte Mutter bei der Arbeit, während die kleine Tochter in der Nähe spielt

Kindererziehungszeiten sind Zeiten, in denen sich ein Elternteil überwiegend um ein Kind unter 10 Jahren kümmert. Für die ersten 36 Monate pro Kind erkennt die Deutsche Rentenversicherung automatisch Rentenpunkte an – aber nur, wenn sie auch beantragt wurden.

Wie beantrage ich die Kindererziehungszeiten?

Ganz wichtig: Die Anrechnung erfolgt nicht automatisch. Wer sicherstellen will, dass die Erziehungszeiten in der Rentenberechnung berücksichtigt werden, muss das entsprechende Formular ausfüllen:

 Formular V800 – „Fragebogen zur Kindererziehung für Zeiten ab 1992“
Dieses Formular kann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.

Wichtig ist, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen – idealerweise kurz nach der Geburt, spätestens jedoch einige Jahre vor Rentenbeginn.

Was bringt das finanziell?

Für jedes Jahr Kindererziehungszeit wird ein voller Rentenpunkt gutgeschrieben. Bei zwei Kindern ergibt das insgesamt:

6 Rentenpunkte (je 3 Jahre pro Kind)


1 Rentenpunkt entspricht derzeit 39,32 € monatlicher Bruttorente (Stand 2024 West)

Rechenbeispiel:

6 Rentenpunkte x 39,32 € = 235,92 € monatliche Bruttorente

Das sind über 2.830 € im Jahr – und auf Lebenszeit gezahlt. Ein Betrag, der im Alter einen echten Unterschied machen kann.

Content-Partnerschaft

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Fortunalista.de entstanden. Fortunalista engagiert sich für finanzielle Bildung und Unabhängigkeit – insbesondere für Frauen – und unterstützt sie mit Online-Workshops, Seminaren und Kursen auf ihrem Weg zu mehr finanzieller Selbstbestimmung.
Mehr Infos zum Thema Entgeltpunkte auch auf Fortunalista.de.

Tipp:

Auch Großeltern oder Väter, die die Erziehung übernehmen, können Kindererziehungszeiten beantragen – es zählt, wer die überwiegende Betreuung übernimmt.

Wurde das Kind vor 1992 geboren, gelten nur 2 Jahre pro Kind – bei mehreren Kindern kann sich das trotzdem lohnen.

Kindererziehungszeiten sind nicht nur unbezahlbar im Alltag – sie sind auch rentenrechtlich bares Geld wert. Umso wichtiger ist es, den Antrag mit dem Formular V800 rechtzeitig zu stellen.

Denn wer heute gut vorsorgt, lebt morgen entspannter – gerade als Mutter.

Rubriklistenbild: ©  IMAGO / Dreamstime

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