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Bundeshaushalt 2025

Weiterer Rückschlag für die Ampel: Finanzministerium sieht Bedarf für neue Haushaltsdiskussionen

Robert Habeck, Christian Lindner, Olaf Scholz
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Das ist bitter für die Ampel-Spitzen Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP): Möglicherweise muss sie ihren mühsam erreichten Kompromiss zum Bundeshaushalt 2025 grundlegend nachverhandeln.  (Archivbild)

Nach intensiven, wochenlangen Auseinandersetzungen hatte die Ampel-Koalition endlich einen Konsens über den Haushalt 2025 erzielt. Doch das Finanzministerium sieht die Notwendigkeit für weitere Gespräche.

Berlin – Das ist bitter für die Ampel-Koalition: Möglicherweise muss sie ihren mühsam erreichten Kompromiss zum Bundeshaushalt 2025 grundlegend nachverhandeln. Zwei wissenschaftliche Bewertungen zu geplanten Vorhaben hätten ergeben, dass „weitere Gespräche innerhalb der Bundesregierung sowie im Rahmen der parlamentarischen Beratungen notwendig“ seien, hieß es im Bundesfinanzministerium. 

Haushalt 2025: Gutachten erheben Zweifel an Ampel-Vorhaben

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte die Prüfung in Auftrag gegeben, weil es Zweifel gab, ob einzelne Vorhaben im Bundeshaushalt verfassungsrechtlich und wirtschaftlich tragbar sind. Durch diese Vorhaben sollte die auch nach den Verhandlungen der Ampel-Spitzen bestehende Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro um die Hälfte reduziert werden. Sonst, so hatte Lindner gewarnt, drohten Sperren im Haushaltsvollzug.

Die Gutachten ergaben jedoch Zweifel an den Vorhaben. Aus Sicht des Finanzministeriums muss nun erneut über Sparmaßnahmen verhandelt werden. „Auch Maßnahmen zur Stärkung der Treffsicherheit der Sozialausgaben, über die bislang keine politische Einigung erzielt werden konnte, könnten den Handlungsbedarf reduzieren“, hieß es in Ministeriumskreisen. 

Die Haushaltsverhandler Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Lindner hatten sich eigentlich drei Maßnahmen überlegt, die zusammen acht Milliarden Euro bringen sollten. Dabei ging es um Darlehen an die Bahn und die Autobahngesellschaft sowie bei der Förderbank KfW liegende Milliarden aus der Zeit der Gaspreisbremse. Weil man sich während der Verhandlungen allerdings bereits unsicher war, wurden die Pläne verfassungsrechtlich und wirtschaftlich noch einmal geprüft. 

Haushaltsvorhaben: Beirat spricht von „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“

Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium warnt laut Handelsblatt nun unter anderem, bei der Vereinnahmung des Liquiditätsüberschusses bei der staatlichen Förderbank KfW gebe „es erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, da aus Notlagenkrediten stammende Mittel für den Bundeshaushalt genutzt werden“. Auch im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die Bahn sehe der Beirat „verfassungsrechtliche Probleme“, wenn der Bund die Darlehen an das Unternehmen selbst tilge.

Im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die Autobahn GmbH bezweifelt der Beirat, „dass die Darlehensvergabe als finanzielle Transaktion gewertet werden kann“. Denn die Autobahn GmbH verfüge über keine eigenständigen Ertragsquellen. Dann aber hätte die „Ampel“ dem Bericht zufolge keinen finanziellen Spielraum gewonnen.

Ampel-Haushalt: Auch zweites Gutachten weist auf Risiken hin

Anders schätzt das von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessors Johannes Hellermann, das dem Portal Zeit Online am Donnerstag vorlag, die Maßnahmen ein. Dieses sieht in den Bahn-Darlehen keine „schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts“.

Im Fall der Autobahngesellschaft ist die Lage laut Zeit Online etwas komplizierter, weil das Unternehmen anders als die Bahn nicht über eigene Einnahmen verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen. Im Gutachten steht dazu demnach, dass ein solches Darlehen zwar grundsätzlich „keine (...) schuldenbremsenrelevante Kreditaufnahme des Bundeshaushalts“ sei.

Es gebe aber ein „nicht unerhebliches rechtliches Risiko“ wegen des Fehlens eigener Einnahmen. Die rechtlichen Risiken würden vermindert, wenn es der Autobahngesellschaft ermöglicht werde, „Zugang zu nennenswerten originär eigenen Einnahmen“ zu eröffnen. Im Gespräch ist in der Ampel-Koalition laut Zeit Online, einen Teil der Lkw-Maut umzuwidmen. (lma/dpa/AFP)

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