Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Steuern im Ruhestand

Arbeiten im Ruhestand: Wie viel Rentnern vom Nebenjob bleibt

Für viele Rentner bietet es sich an, auch im Ruhestand noch zu arbeiten. Auch auf den Nebenjob fallen Steuern an. Wie viel bleibt davon?

Frankfurt – Nicht allen Rentnerinnen und Rentnern reicht ihre Rente zum Leben. Manche wollen auch nach ihrem eigentlichen Ruhestand noch weiterarbeiten. Mini- und Midijobs sind dabei eine gute Gelegenheit, das Einkommen aufzustocken. Doch auch in diesen Fällen gilt, dass das Einkommen aus Rente und zusätzlicher Erwerbstätigkeit grundsätzlich versteuert werden muss.

Bei einem Minijob können Rentner seit 2024 bis zu 538 Euro im Monat dazuverdienen. Darauf fällt kein eigener Anteil von Steuern oder Sozialabgaben an. Es ist jedoch möglich, freiwillig 3,6 Prozent in die Rentenversicherung einzuzahlen. Damit sind – allein das Einkommen aus der Tätigkeit betrachtet – bis zu 6456 Euro jährlich steuerfrei, wie die Minijob-Zentrale erklärt.

Rente plus Nebenjob: Ab 11.604 Euro pro Jahr sind auch im Ruhestand Steuern fällig

Wenn jedoch das gemeinsame Einkommen aus Rente und Gehalt durch den Minijob den Freibetrag von 11.604 Euro im Jahr plus den individuellen Freibetrag übersteigt, ist die Steuer auf die Rente fällig.

Die Höhe der Steuer hängt von der Rentenzahlung und der Höhe des Zuverdienstes ab. Zudem spielt das Jahr des Renteneintritts eine Rolle. Davon hängt ab, wie viel der Rente versteuert werden muss. 2024 sind das 84 Prozent der Rente. Zudem können Rentner einige Ausgaben von der Steuer absetzen, um die zu zahlende Summe zu senken und möglicherweise ganz unter den Freibetrag zu fallen.

Mini- oder Midijob: Lohnt sich Mehrarbeit für Rentner?

Doch lohnt es sich, im eigentlichen Ruhestand mehr zu arbeiten? Dann haben die Betroffenen in der Regel einen Midijob. Rentenberater Andreas Irion hat für die Wirtschaftswoche einen Fall durchgerechnet. Dabei erhält eine Frau 1200 Euro Rente im Monat. Bisher hatte sie einen Minijob und 538 Euro monatlich dazuverdient. Bei einer Gehaltserhöhung auf 763 Euro brutto würde sie auf 700 Euro netto kommen.

Genau nachrechnen: Nicht immer lohnt es sich, das Arbeitspensum im Nebenjob neben der Rente zu erhöhen. (Symbolfoto)

Beispiel: Wie viel eine Rentnerin mehr arbeiten müsste, um die Steuer auszugleichen

Die Rentnerin hätte damit 30 Prozent mehr über ihre Arbeit verdient. Mit einer Rente von 1200 Euro müsste sie in diesem Fall Steuern in Höhe von 100 Euro monatlich zahlen. Von einer Bruttogehaltssteigerung von 42 Prozent bliebe ein Nettoeinkommenszuwachs von 12 Prozent. Wenn sie die 100 Euro, die als Steuer anfallen, ausgleichen wollte, müsste sie dagegen so viel arbeiten, dass sie ein Bruttogehalt von 950 Euro erhält.

In einem anderen Beispiel der Sparkasse von einer monatlichen Rente von 1300 Euro und einem monatlichen Zuverdienst von 550 Euro liegt das jährliche Gesamteinkommen bei 22.200 Euro. Davon sind im Beispiel 80 Prozent steuerpflichtig. Es bleiben also 17.760 Euro. Wer den Grundfreibetrag von 11.604 Euro und den individuellen Freibetrag von 3120 Euro bleiben noch 3732 Euro, die versteuert werden müssen. Eine gute Nachricht gibt es für die meisten jedoch: die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente ist 2024 weggefallen. (ms)

Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/Imago

Kommentare