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Sicherung der Altersvorsorge

Versicherung will keine Beamten in der Rente – dafür aber andere Gruppe

Die Deutsche Rentenversicherung ist bei der Renten-Beteiligung von Beamten skeptisch. Sie will jedoch eine andere Gruppe einbeziehen.

Berlin – Kaum im Amt, hat die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas einen Renten-Streit angeheizt. Um die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen, sollten auch Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Selbstständige und Abgeordnete würde das treffen. Nun hat sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Debatte positioniert.

Selbstständige in der gesetzlichen Rente: DRV sieht Vorteile, bei Beamten bleibt sie vorsichtigt

Bei der Beteiligung von Beamtinnen und Beamten bei der Rente zeigte sich die DRV skeptisch. Dafür hat sich die Versicherung für eine schnelle Beteiligung von Selbstständigen ausgesprochen. „Je größer die Gemeinschaft der Beitragszahler, die das gesamte Einkommensspektrum umfasst, umso mehr lässt sich in einer Sozialversicherung solidarische Umverteilung in der Gesellschaft begründen“, sagte Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

„Eine Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente wäre aber kein Sprint, sondern ein sehr langer Prozess, der gut geplant werden müsste“, sagte Roßbach. „Ein Start mit den nicht abgesicherten Selbstständigen steht jedoch schon seit Jahren an und ist auch im Koalitionsvertrag angedacht.“

DRV hofft auf stabilere Finanzierung durch Rentenbeteiligung von Selbstständigen

Durch die Beteiligung der Selbstständigen würde die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Rente steigen. Die DRV erhofft sich damit positive Finanzierungseffekte im Umlageverfahren. Die entstehen demnach, wenn zusätzliche Personengruppen einbezogen werden, ohne dass sich in einem ähnlichen Umfang kurzfristig Leistungsansprüche ergeben.

Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, will Selbständige an der gesetzlichen Rente beteiligen. (Archivfoto)

Dies wäre demnach etwa der Fall, wenn nur jüngere, bislang nicht in der Rentenversicherung obligatorisch versicherte Selbstständige, in die Pflichtversicherung einbezogen würden.

Beteiligung von Beamten in der Rente ist komplex – „kein positiver Finanzeffekt“

Bei Beamten ist die Lage jedoch komplexer. Der Sachverständigenrat Wirtschaft, umgangssprachlich die Wirtschaftsweisen, hatte immer etwa betont, dass es zwar kurzfristig eine breitere Finanzierungsbasis gebe. Nach einer kurzfristigen Entlastung würden jedoch mehr Menschen Renten beziehen. Diese wären zudem höher, da Beamte in der Regel höhere Ansprüche haben und keine Regierung diese einschränken werde, erklärten die Wirtschaftsweisen in einem Papier mit Vorschlägen zu einer Renten-Reform.

„Ein Blick nach Österreich zeigt, dass der Übergang funktionieren kann, aber mindestens ein Berufsleben dauert“, erklärte Roßbach. Um eine „Doppelbelastung der öffentlichen Hand“ zu vermeiden, müssten die Beiträge der einbezogenen Beamten ihr zufolge „zur Finanzierung der heutigen Pensionen“ herangezogen werden. „Dann entstünde aber kein positiver Finanzeffekt für die Rentenversicherung.“ Genau das war jedoch das Bärbel Bas Argument für die Ausweitung auf Beamtinnen und Beamte.

Rubriklistenbild: © Soeren Stache/dpa

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