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Handelskrieg

US-Strafzölle: Wie die EU Trump im Handelskonflikt empfindlich treffen kann

Viele Nationen antworten auf Donald Trumps Strafzölle mit Vergeltungszöllen. Ein Rechtsexperte hat einen radikalen Gegenvorschlag.

Brüssel – Seit US-Präsident Donald Trump Zölle von 25 Prozent auf Stahl und Aluminium verhängt hat, ist der Handelskrieg in eine neue Phase getreten. Als Reaktion darauf kündigte die Europäische Kommission „starke, aber verhältnismäßige“ Gegenzölle auf US-Produkte an.

Doch dieses „Auge um Auge“ sei nicht die richtige Methode, sagte Christophe Germann, außerordentlicher Professor für internationales Recht an der Webster University in Genf dem Schweizer Ableger des Online-Portal Watson: „Natürlich muss man reagieren, aber spiegelbildlich mit Strafzöllen auf US-Produkte zu antworten, ist keine gute Idee.“ Es würde letztlich am meisten den Verbrauchern schaden, die höhere Preise zahlen müssten. Der Jurist ruft stattdessen dazu auf, für eine Gegenstrategie das geistige Eigentum amerikanischer Unternehmen zu nutzen.

Mögliche EU-Reaktion auf Trumps Strafzölle: Ein Zollstreit aus dem Jahr 2000 dient als Vorlage

Anstatt mit Zöllen auf amerikanische Waren und Dienstleistungen zu antworten, könnten die betroffenen Länder nach diesem Vorschlag aufhören, das geistige Eigentum amerikanischer Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet zu schützen, sagte Germann: „Diese Strategie wurde bereits erfolgreich ausprobiert, sie erinnert an den sogenannten Bananenstreit von Ecuador im Jahr 2000.“ Damals erhoben die Europäer niedrigere Zölle auf Bananen aus bestimmten afrikanischen Ländern als auf solche aus Lateinamerika. Dies verstieß gegen die sogenannte Meistbegünstigungsklausel, ein grundlegendes Prinzip des WTO-Rechts: Lateinamerikanische Produzenten, darunter Ecuador, wurden benachteiligt, da ihre Bananen in Europa teurer verkauft wurden.

Ecuador erhielt von der WTO daraufhin das Recht, sogenannte „sektorübergreifende“ Sanktionen in Höhe des erlittenen Schadens zu verhängen. Konkret durfte Ecuador den Schutz des geistigen Eigentums europäischer Unternehmen in mehreren sensiblen Bereichen aussetzen. „Die WTO-Regeln erlauben solche Vergeltungsmaßnahmen, insbesondere auf Grundlage des TRIPS-Abkommens, das den Schutz geistigen Eigentums in das WTO-System integriert“, sagte Germann.

Schlag gegen das geistige Eigentum hat sich als wirksam erwiesen

Die Strategie was aus Sicht des Juristen ein Erfolg, weil solche Vergeltungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen äußerst schmerzhaft sein können. Schon jetzt haben die angekündigten US-Strafzölle im eigenen Land für Kritik gesorgt. So warnte ausgerechnet der US-Autobauer Tesla von Trump-Unterstützer Elon Musk in einem offenen Brief für den schädlichen Folgen für die US-Autoindustrie.

Rubriklistenbild: © Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa

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