Vorteile im Ruhestand
Überraschung bei der Rente: CDU plant Geschenk an Rentner
Ein Plan der CDU könnte ausgewählte Rentner steuerlich bevorzugen: Ein Extra von 2.000 Euro monatlich ist im Gespräch.
Berlin – Mit der Agenda 2030 zieht die CDU in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfes. Erste Details sind bereits durchgesickert, auch die Rente spielt eine Rolle. Bei einigen Punkten könnten Rentnerinnen und Rentner hellhörig werden. Im Raum steht ein Steuer-Geschenk für bestimmte Seniorinnen und Senioren.
Bestimmte Rentner könnten profitieren – Steuerbonus für arbeitende Senioren
Für Rentner, die freiwillig weiterarbeiten, sollen Verdienste bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei bleiben. Zudem präzisiert die CDU laut Medienberichten ihre Vorstellungen für eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch eine Steuerreform in vier Jahresschritten, die Anfang 2026 starten soll: Die Einkommensteuerbelastung soll sinken, der Spitzensteuersatz erst ab 80.000 Euro greifen, der Grundfreibetrag jährlich steigen. Überstundenzuschläge sollen bei Vollzeitbeschäftigung steuerfrei gestellt werden.
Bereits in dem Unions-Wahlprogramm wurde die Steuer-Revolution für Rentner angebracht. Der Vorschlag geht auf einen Ansatz zurück, der mehr Rentner in die Arbeit bringen soll. Im Jahr 2023 hatte sich bereits CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dafür ausgesprochen, Rentner mit einem großzügigen Steuergeschenk zum Arbeiten zu locken. Linnemann hatte seinen Vorschlag damit begründet, dass es sich für viele Rentner nicht lohne, neben der Rente zu arbeiten.
„Wenn Rentner, die neben der Rente einer Erwerbstätigkeit freiwillig nachgehen wollen, den Hinzuverdienst nicht mehr versteuern müssten, würden Hunderttausende von ihnen perspektivisch länger arbeiten – so meine Prognose. Derzeit lohnt sich das für viele schlicht nicht“, sagte Linnemann dem Tagesspiegel.
Welche Steuer-Regeln bei der Rente gelten
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten aufgehoben. Frührentner können also in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wird. Wer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro.
Ungeachtet der geänderten Hinzuverdienstgrenzen müssen Rentner weiterhin ihr Einkommen versteuern. Sowohl Rentenzahlungen als auch Hinzuverdienste sind steuerpflichtig. Für den Hinzuverdienst gelten die allgemeinen Einkommenssteuerregeln.
Rentner müssen 2025 voraussichtlich mehr Steuern zahlen
Rentnerinnen und Rentner müssen im neuen Jahr voraussichtlich 4,1 Milliarden Euro mehr Steuern zahlen als 2024. Die Summe dürfte von 58,6 auf 62,7 Milliarden Euro steigen, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervorgeht. Es handelt sich um Einkommensteuer von Steuerpflichtigen, die Renten und gegebenenfalls weitere Einkünfte zum Beispiel aus einer Arbeit haben. 2021 flossen dadurch erst 51,4 Milliarden Euro an den Staat. Im Jahr darauf waren es 54,8 Milliarden und 2023 dann 55,7 Milliarden Euro.
Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die 2025 neu in die Besteuerung rutschen, dürfte bei rund 73.000 liegen, wie aus der Regierungsantwort weiter hervorgeht. Es dürfte dann 6,578 Millionen steuerbelastete Steuerpflichtige mit Renten- und gegebenenfalls weiteren Einkünften geben. Allerdings fehlen bei diesen Zahlen noch Angaben zu den Rentnerinnen und Rentnern, die bei der Steuer durch einen Grundfreibetrag voll entlastet werden. (bohy mit Material der dpa)
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