Diese Regel gilt
Trotz Anstieg der Rente – Millionen Senioren erhalten im Juli 2025 weniger Rente
Am 1. Juli 2025 erfolgt eine Rentenerhöhung. Für Millionen Rentnerinnen und Rentner kommt gleichzeitig eine Änderung – mit Konsequenzen für die Auszahlung.
Berlin – Auf den Sommer dürften sich viele Rentnerinnen und Rentner freuen: Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli um 3,74 Prozent. Da die Löhne in Deutschland wachsen, profitieren Seniorinnen und Senioren von einer Rentenanpassung. „Voriges Jahr ist der Arbeitsmarkt trotz aller Krisen stabil geblieben, und es hat ordentliche Lohnabschlüsse gegeben“, hatte der noch Sozialminister Hubertus Heil im März 2025 gesagt. „Die Rentnerinnen und Rentner haben sich das verdient.“ Allerdings greifen ab Juli zusätzliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Rentenerhöhung haben werden.
Erhöhung der Rente soll im Juli kommen – zugleich greifen folgende Änderungen
Zum Juli 2025 wird von der laufenden Monatsrente der erhöhte Pflegeversicherungsbetrag einbehalten. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist ab dem 1. Januar erhöht worden. Die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im November kurz nach dem Bruch der Ampel-Koalition angekündigt. Seinem Ministerium zufolge werden dadurch jährlich zusätzliche 3,7 Milliarden Euro generiert.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte bei der Bekanntgabe betont, es sei „notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen“. Er fügte hinzu, dass die Finanzierung des Pflegesystems ein „drängendes Problem und eine immense Herausforderung“ darstelle.
Erhöhung der Rente im Juli 2025: Pflegebeitrag wird rückwirkend abgezogen
Für Rentnerinnen und Rentner gilt ab Juli 2025 dementsprechend folgendes: Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können solche Beitragserhöhungen aus technischen Gründen immer nur zum 1. Januar oder zum 1. Juli berücksichtigt werden. Dafür ist jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten erforderlich – für den Jahresbeginn kam der Beschluss der Regierung dafür zu spät. Daher steht fest, dass Rentner und Rentnerinnen erst ab Juli die höheren Beiträge zahlen werden und nicht, wie alle anderen, schon ab Januar.
Da Rentner den Pflegeversicherungsbeitrag alleine tragen – ohne Beteiligung der Versicherung – gehen von Ihrer bislang ausgezahlten Rente nun monatlich weitere 0,2 Prozent ab. Bei einer Bruttorente von 1.554 Euro (ab Juli) sind das 3,11 Euro monatlich. Einmalig im Juli 2025 wird der Auszahlungsbeitrag also um 0,2 Prozentpunkt der Bruttorente in den Monaten Januar bis Juni gekürzt. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro ergibt sich also ein einmaliger Abzugsbetrag von (1,2 Prozent x 1.500 Euro =) 18 Euro für die sechs Monate. Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund spricht in diesem Zusammenhang von einer „rückwirkenden Umsetzung mit der Monatsrente ab Juli 2025“.
Erhöhung der Rente kommt – SPD könnte zudem Renten-Ultimatum stellen
Bis zum 1. Juli 2025 gilt für das Rentenniveau die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent. Ein Standardrentner erhält somit monatlich etwa 48 Prozent des durchschnittlichen Netto-Arbeitnehmereinkommens. Für die SPD ist die Sicherung des Rentenniveaus ein Herzensanliegen. Matthias Miersch, Generalsekretär der SPD, betonte gegenüber der Bild-Zeitung, dass „die Garantie des Rentenniveaus bis 2031 zu den ersten Maßnahmen gehört, die eine schwarz-rote Bundesregierung umsetzen muss. Bis zur Sommerpause müssen wir liefern.“
Das Arbeitsministerium, das möglicherweise von der ehemaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geleitet wird, ist für die Rentengarantie verantwortlich. Die Rentengarantie ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass die Renten nicht gesenkt werden, selbst wenn die Löhne sinken oder das Rentenniveau rechnerisch sinkt. Bas könnte das Ultimatum von Miersch als Gesetzesentwurf vorantreiben, der dann die Zustimmung der Union im Kabinett und im Parlament erfordert.
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