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Anpassung an Preise und Löhne

Ampel kürzt Flüchtlingen das Geld: Das sollen Asylbewerber ab 2025 bekommen

Asylbewerber erhalten in Deutschland ab Januar 2025 niedrigere Leistungssätze. Die genauen Zahlen veröffentlicht das Arbeits- und Sozialministerium.

Berlin – Der Bund muss sparen. Und die Ampel-Koalition tut sich schwer damit, auf einen Nenner zu kommen, um im letzten Jahr der Legislaturperiode alle Lücken im Haushalt zu schließen. Nun ist offiziell, dass die Regierung aus SPD, Grünen und FDP auch bei den besonders in den Fokus geratenen Asylbewerbern den Gürtel enger schnallt – allerdings nicht einmal aus freien Stücken.

Ampel kürzt Leistungen für Asylbewerber: Minus beträgt rund vier Prozent

Wie einem am Dienstag (29. Oktober) veröffentlichten Bundesgesetzblatt zu entnehmen ist, wird die „Höhe der Leistungssätze (…) des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2025“ angepasst. Darin teilt das Bundesarbeits- und sozialministerium von Minister Hubertus Heil (SPD) mit, dass Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, künftig 441 Euro pro Monat statt der vorherigen 460 Euro erhalten.

Ab 2025 weniger Geld: Die Leistungssätze für Asylbewerber sinken in Deutschland.

Paare in einer gemeinsamen Wohnung oder Asylbewerber in Sammelunterkünften erhalten 2025 monatlich 397 statt 413 Euro. Für Erwachsene unter 25 Jahren, die unverheiratet sind und mit mindestens einem Elternteil zusammenwohnen, sinkt der Satz von 368 Euro auf 353 Euro.

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten künftig 391 Euro statt 408 Euro. Für Sechs- bis 13-Jährige gibt es 327 statt 341 Euro und für Kinder unter sechs Jahren 299 Euro statt 312 Euro. Die Leistungssätze sinken also zwischen 3,9 und 4,2 Prozent.

Asylbewerberleistungen und Bürgergeld: Nur in einem Fall werden die Bedarfe gekürzt

Wie auch bislang werden die Beträge in die beiden Posten notwendiger Bedarf und notwendiger persönlicher Bedarf unterteilt. Bei Ersterem geht es um Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Sind die Bezugsberechtigten nicht in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber untergebracht, kommen noch Bedarfe für Unterkunft, Heizung, Hausrat sowie Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie hinzu.

Im vergangenen Jahr waren die Sätze noch deutlich erhöht worden. Grundsätzlich werden die Regelbedarfe für Sozialleistungen jährlich überprüft und an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Damit wären auch für Empfänger von Bürgergeld und von Sozialhilfe niedrigere Sätze zu erwarten gewesen, doch in diesen Fällen greift eine Bestandsschutzregelung, womit es hier auf Nullrunden hinausläuft.

Hierzu informiert das Heil-Haus, anhand der sehr niedrigen Preisanstiege im zweiten Quartal 2024 hätte sich für die Regelbedarfsstufe 1, die für alleinstehende Erwachsene gilt, ein Satz von 539 Euro ergeben. Stattdessen gibt es weiterhin 563 Euro. Trotz allem will die Regierung beim Bürgergeld Milliarden Euro einsparen. (mg)

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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