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„Zu bürokratisch“

Grundrente betroffen: Wichtige Änderung für Rentner steht im Raum

Die SPD und FDP denken darüber nach, die Einkommensprüfung vor der Zahlung der Grundrente zu kippen. Laut Kritikern landet diese nicht

Berlin – Während ein Renten-Experte eine „Mega-Erhöhung“ 2024 prophezeit, könnte sich eine weitere wichtige Änderung der Rente bei Berufsunfähigkeit anbahnen. Zwar muss jeder, der Grundrente bezieht, muss seine Einkünfte seit 2021 offenlegen, als die große Koalition aus CDU/CSU und SPD den Beschluss absegnete. Doch nun stellen Teile der Ampel-Koalition offenbar genau diesen Beschluss infrage.

Wichtige Änderung für Rentner: Fällt turnusmäßige Einkommensprüfung vor der Zahlung der Grundrente?

Die Expertinnen und Experten für die Rente der SPD und FDP sind scheinbar nicht mehr von dem Vorgehen überzeugt, weil die Kosten den Nutzen deutlich übersteigen. Hinzu kommt das zeitintensive und komplizierte Verfahren, welches die SPD und FDP dazu bringen könnte, die wichtige Änderung für Rentner bei der Grundrente einzuführen.

Man habe die turnusmäßige Einkommensprüfung vor der Zahlung der Grundrente als Kompromiss akzeptieren müssen, um gemeinsam mit der Union in der vorherigen Koalition überhaupt eine Grundrente verabschieden zu können, erklärte die rentenpolitische Sprecherin der SPD, Tanja Machalet, den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.“

Mögliche Änderung für Rentner bei der Grundrente: Einkommensprüfung „zu bürokratisch“

Auch die rentenpolitische Sprecherin der FDP, Anja Schulz, kritisierte die Einkommensprüfung bei der Grundrente: „Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten.“ Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet wird, lande nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde.

Die Grundrente erfülle daher ihr Ziel nicht. Die SPD kündigte an, sie wolle bis Ende 2025 Kosten und Wirkung der staatlichen Leistung genau überprüfen. Grundrente erhalten Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben.

Rentner wurden Bezüge der Rente nach Einkommensprüfung gekürzt

Anfang des Jahres hatten sich bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Grundrentenbezieher gemeldet, denen nach der Einkommensprüfung die Bezüge gekürzt worden waren. Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschlands (SoVD) Michaela Engelmeier, kritisierte das Vorgehen: „Das sorgt zurecht für Frust bei vielen Betroffenen und zeigt einmal mehr, wie unsinnig die Einkommensprüfung bei der Grundrente ist.“

Die Grundrente war Anfang 2021 für Menschen eingeführt worden, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Rente, der laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durchschnittlich 86 Euro beträgt.

Kleiner Anteil der Rentner profitiert von der Grundrente – 70 Prozent sind Frauen

Während die Renten im Sommer 2024 steigen, profitieren nach Zahlen aus 2023 rund 1,1 der etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon. Etwa 70 Prozent der Empfänger sind Frauen.

Die Einkommensüberprüfung erfolgt jährlich. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1375 Euro für Alleinstehende oder 2145 Euro für Eheleute oder Lebenspartner liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkomme etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Hinzu kommen der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages.

Rubriklistenbild: © imago/Montage

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