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Etat

Spar-Haushalt: Elterngeld soll für Besserverdienende wegfallen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen Sparkurs eingelegt. Wo der Rotstift angesetzt wird, entscheiden nun die Ressorts. Im Familienministerium will man das Elterngeld kürzen.

Berlin – Der Streit in der Ampel-Koalition um den Bundeshaushalt ist beigelegt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) konnte seinen Willen durchsetzen: Ab 2024 wird wieder die Schuldenbremse eingehalten. Das Ausgabevolumen des Bundes gab das Ministerium für 2024 mit 445,7 Milliarden Euro an, es wird mit 16,6 Milliarden Euro Neuverschuldung gerechnet.

Doch damit der Sparkurs des Finanzministers aufgeht, müssen die Ressorts entscheiden, wo Geld hinfließen darf – und wo gekürzt werden muss. Im Familienministerium hat man entschieden, den Rotstift beim Elterngeld anzusetzen.

Einkommensgrenze wird gesenkt

Konkret soll die Einkommensgrenze, bis zu der es Anspruch auf das Elterngeld gibt, deutlich gesenkt werden, wie es am Montag aus dem Finanzministerium zum Entwurf des Haushalts 2024 hieß. Diese Grenze liegt derzeit bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Paaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden.

Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, nimmt an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil.

Wie der Spiegel schreibt, sollen künftig nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf das Elterngeld haben. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) folge damit Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium. Die Ausgaben 2024 sollen demnach im Vergleich zu diesem Jahr um 290 Millionen Euro auf knapp 8 Milliarden Euro sinken. Zunächst seien auch Leistungskürzungen beim Elterngeld im Gespräch gewesen, schreibt das Magazin. Diese habe das Paus-Ministerium jedoch vermeiden können, indem es den Kreis der Berechtigten eingeschränkt habe.

Haushalt soll am Mittwoch verabschiedet werden

Im Ministerium hieß es, die Ausgabendynamik beim Elterngeld solle gedämpft werden. Dies geschehe im Einklang mit dem Familienministerium. Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.

Der Entwurf des Haushalts 2024 soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Um im Haushalt 2024 eine milliardenschwere Deckungslücke zu schließen, sind weitere Maßnahmen geplant, wie es im Finanzministerium hieß. So soll der im Jahr 2022 eingeführte Zuschuss des Bundes an die soziale Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro nicht fortgeführt werden. (wal/dpa)

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/dpa

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