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„Wird kein einziges Problem lösen“

Schwarz-Grüne Pläne für die Kindergrundsicherung – Unterstützt die CDU ein Grünen-Programm?

Die Grünen und die CDU haben das gleiche Ziel: Kinder aus der Armut zu befreien. Sie setzen dabei auf ähnliche Strategien. Hier sind die Einzelheiten.

Berlin – Die Vertrauensfrage ist verloren, der Bundestag steht vor seiner Auflösung. In Vorbereitung auf die Neuwahl im Februar bringen sich die Parteien in Position: Die meisten Wahlprogramme stehen, wenn auch teilweise eher überschaubar. Ein Blick in die Programme zeigt, dass manche Parteien einander näher stehen könnten als gedacht. Ein Beispiel dafür liefert die CDU.

Die CDU und die Kindergrundsicherung – Potenzial für Schwarz-Grün?

Konkret will die CDU die Familien finanziell entlasten. „Unser Ziel ist, den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern zu entwickeln“, heißt es im Wahlprogramm. Weiter will die Partei das Kindergeld anheben, das künftig „nach der Geburt“ ausgezahlt werden soll, und bestenfalls auch noch automatisch. Gleichzeitig möchte sich die CDU dafür einsetzen, dass sich das Kindergeld für Kinder, die im EU-Ausland leben, an die Unterhaltskosten des jeweiligen Landes anpassen kann. Zuletzt hatte die CDU außerdem vor, die Familienleistungen zu „bündeln“ und sie „einfacher zugänglich“ zu machen.

Bildmontage aus Robert Habeck und Friedrich Merz (Symbolfoto). Sowohl Grüne als auch CDU wollen Kinder aus der Armut holen. Dabei greifen sie auf ähnliche Mittel zurück. So sieht das im Detail aus.

Bei den Grünen stehen erstaunlich ähnliche Forderungen im Wahlprogramm. Die Partei bemängelt, dass die Sozialleistungen „weiterhin nicht von allen Anspruchsberechtigten“ abgerufen würden, weswegen sie einfacher, digitaler und bürgerfreundlicher werden müssten. Besonders gelte das für den bisherigen Kinderzuschlag sowie die „Leistungen der Bildung und Teilhabe“. Das Ziel sei klar: „Wir wollen Leistungen bündeln, Antragsverfahren weiter verschlanken und stetig automatisieren, damit Kinder und ihre Familien die ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten.“

Von der Grünen-Ministerin ins Leben gerufen: Die Kindergrundsicherung im Detail

Was aber ist die Kindergrundsicherung? Dabei handelt es sich um ein von den Grünen angerissenes Programm, das verschiedene bereits vorhandene Leistungen (darunter Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinder-Regelsatz des Bürgergelds) zu einer zentralen Unterstützung zusammenfassen soll. Diese neue Leistung soll aus drei Komponenten bestehen:

  • Kindergarantiebetrag (ersetzt das Kindergeld): Diesen erhalten alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
  • Kinderzusatzbetrag: Er soll Familien mit weniger oder gar keinem Einkommen stärker unterstützen.
  • Außerdem erhalten Kinder, die den Kinderzusatzbetrag bekommen, außerdem einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Darüber hinaus zielt die Kindergrundsicherung darauf ab, möglichst vielen Familien eine Unterstützung zu gewähren – das passiert durch einen einfacheren Zugang und eine digitale Beantragung.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen der CDU würden durchaus das erfüllen, was die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag niedergeschrieben hatte. „Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen“, heißt es dort. Allerdings – und das ist der Unterschied – fehlt bei der CDU der Fokus auf die Familien mit weniger oder gar keinem Einkommen. Deutliche Ähnlichkeiten sind vorhanden, aber ganz „pro Kindergrundsicherung“ ist die CDU nicht. Trotzdem sieht man Potenzial für einen Kompromiss zwischen beiden Lagern.

CDU schießt gegen Kindergrundsicherung – „Wird kein einziges Problem lösen“

Dabei hatte die CDU noch 2023 aus allen Rohren gegen die Kindergrundsicherung geschossen. „Die Kindergrundsicherung wird kein einziges Problem lösen. Sie wird kein einziges Kind aus der Armut holen und kein einziges Kind dazu bringen, besser zu lesen, zu rechnen und zu schreiben“, sagte etwa Dorothee Bär, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dazu. Die CDU hatte einen Zehnpunkteplan entworfen, der unter anderem Anpassungen beim Kindergeld und die Bündelung familienpolitischer Leistungen zu einem „Kinderzukunftsgeld“ vorsah. Dazu gehören auch der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Die Grünen wiederum sehen in der Kindergrundsicherung eine Möglichkeit, um Kinder besser vor Armut zu schützen. Sie soll schneller, einfacher und direkter funktionieren als andere Methoden. Allerdings befindet sich das Kindergrundsicherungsgesetz noch im parlamentarischen Verfahren. Eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs ist aufgrund des Bruchs in der Ampel-Koalition nicht mehr zu erwarten. Aktuell wünschen sich rund 70 Prozent der Bevölkerung die Bekämpfung von Kinderarmut, gaben die Grünen unter Berufung auf eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) an.

Kosten der Kindergrundsicherung – Wie teuer wird es für den Bund?

Sollte die Kindergrundsicherung in der nächsten Legislaturperiode kommen, so würde sie aller Voraussicht nach Kosten in Höhe von 7,5 Milliarden Euro verursachen. Das hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Sven Lehmann (Grüne), in einer Bundestags-Petition mitgeteilt. Zuvor waren immer wieder 2,4 Milliarden Euro als Richtwert genannt, aber die hätten sich laut Lehmann lediglich auf eine Quote bei der Inanspruchnahme von 50 Prozent bezogen.

Langfristig planen die Grünen allerdings damit, dass die Quote bei der Inanspruchnahme auf rund 90 Prozent steigen soll. Zuvor hatten auch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sowie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von 2,4 Milliarden Euro an Mehrausgaben gesprochen, die ab 2025 eintreten sollten.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Mike Schmidt & IMAGO / dts Nachrichtenagentur

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