Handlungsbedarf bei Rentnern
Ruheständler bekommen Renten-Brief – und müssen dringend handeln
Im neuen Jahr fällt die Rente in bar weg. Rentner, die sich für dieses Modell entschieden haben, müssen umdenken. Was bedeutet das im Detail?
Berlin – Bei der Rente geschehen derzeit einige Umwälzungen. Die Merz-Regierung plant mit der Frühstart-Rente und der Aktivrente neue Modelle, außerdem stehen bei der Mütterrente und bei der Rentenhöhe Anpassungen bevor. Zurzeit winkt vielen Rentnern darüber hinaus ein Geldsegen, falls sie mindestens ein Kind unter 25 haben. Für eine kleine Gruppe von Rentnern ändert sich die Auszahlungsmechanik: Sie erhalten ihre Rente nicht mehr auf dem gewohnten Weg.
Rente in bar entfällt – Rentner ohne Konto müssen handeln
Auf Rentner kommt im Jahr 2025 darum noch ein wichtiger Brief zu. In diesem informiert der Rentenservice der Deutschen Post darüber, dass die Option auf die Barauszahlung bei der Rente zum Jahresende entfällt. Aktuell nehmen diese Option noch etwa 3.300 von rund 21 Millionen Ruheständlern in Deutschland wahr, berichtete das Portal Ihre-Vorsorge.de. Statt der Überweisung aufs Bankkonto erhalten sie einen monatlichen Scheck mit ihrer Rente – den legen sie dann bei einer Bank zur Barauszahlung vor.
Dieser Service wird jedoch Ende 2025 eingestellt. Ab 2026 ist ein Girokonto für alle Rentner in Deutschland zwingend notwendig, damit die Rentenzahlungen weiter fließen. Rentner, die noch kein Konto haben, können dabei ein Basiskonto eröffnen. Dabei handelt es sich um einen Dienst der EU, der für alle gilt, die rechtmäßig in einem EU-Land wohnen. Mit einem solchen Konto funktionieren grundlegende Transaktionen: Geldeinzahlungen, Geldabhebungen und der Empfang und die Beauftragung von Zahlungen. Diese neue Bankverbindung müssen Rentner dann der DRV mitteilen – das kann schriftlich passieren oder über das Online-Portal des Rentenservice.
Aber Achtung: Das Basiskonto kann unter einigen Umständen verwehrt werden. Erstens verweigern einige EU-Länder ein solches Konto, wenn ein vergleichbares Konto bereits bei einer anderen Bank im selben Land besteht. Zweitens kann das Konto verwehrt werden, wenn die Betroffenen gegen EU-Vorschriften zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen haben. Weitere Informationen dazu stellt die EU auf dem Portal Your Europe bereit.
Renten-Stopp, falls das Konto fehlt – neue Renten-Briefe im Jahr 2025
Was passiert, wenn Rentner bis Januar 2026 kein Konto eröffnet haben, auf das die Rentenzahlungen fließen können? In dem Fall wird die Rente „eingefroren“, das heißt, sie wird nicht ausgezahlt, staut sich aber auf. Erst, wenn das neue Konto steht, erfolgen erneute Rentenzahlungen. Die bis dahin aufaddierten Beiträge zahlt die DRV dann nach.
Innerhalb der vergangenen Monate hat der Rentenservice der Deutschen Post Betroffene mehrfach über die Einstellung der Rente in bar informiert. Entsprechende weitere Schreiben sollen im Laufe des Jahres 2025 folgen.
Abseits von der Barzahlung bei der Rente sollten Ruheständler auch auf ein anderes Schreiben der Deutschen Rentenversicherung achten. Diese wollte bis Ende Juni 2025 über eine Erstattungszahlung informieren, die im Rahmen des Pflegebeitrags stattfand. Wer diesbezüglich bis Herbst 2025 noch keinen Brief erhalten hat, sollte sich an die DRV wenden.
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