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„Grundlegende Weichenstellung“ fehlt

Rente und Krankenkassen: Beitrags-Knall droht Arbeitnehmern

Die kommende Merz-Regierung hat insbesondere bei der Rente große Pläne. Doch zusammen mit den Krankenkassenbeiträgen könnte den Arbeitnehmern eine enorme Abgabenlast.

Berlin – Union und SPD haben sich auf eine Zusammenarbeit geeinigt. Im Koalitionsvertrag finden sich dabei gleich mehrere sozialpolitische Vorhaben – besonders bei der Rente. Für Erwerbstätige könnten die Pläne für weitere Belastungen sorgen, warnt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Die neue Koalition steuert in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten hinein“, sagte IW-Steuer- und Sozialexperte Jochen Pimpertz der Deutschen Presse-Agentur (DPA).

Pläne von Union und SPD bei Rente und Krankenversicherung lassen Beiträge steigen – so Experte

Bereits heute betragen die Sozialabgaben für Beschäftigte und Arbeitgeber 42,3 Prozent des Einkommens. In den nächsten Jahren droht zudem ein Anstieg auf knapp 46 Prozent, erklärte Pimpertz mit Verweis auf eine Erhebung des Forschungsinstituts IGES. Für Arbeitnehmer bedeuten die steigenden Beiträge, dass sie weniger netto von ihrem Bruttogehalt bekommen. Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Hälfte teilen, ist der Anstieg der Sozialabgaben auch für Unternehmen eine zunehmende Last.

Friedrich Merz und die Union haben sich mit der SPD auf bedeutende Vorhaben bei der Rente geeinigt – doch die Pläne haben eine Kehrseite. Laut dem IW steigt die Abgabenlast.

Der IW-Ökonom sieht dabei vor allem Gesundheitskosten, die zur Belastung für die Krankenkassen werden, und die Rente als Treiber der Abgabenlast für Beschäftigte. Bei der Rente wollen Union und SPD nach Einschätzung Pimpertz vom bisherigen „grundsätzlichen Prinzip“ abkehren, dass die laufenden Renten schwerpunktmäßig durch die Beiträge finanziert würden.

Stabilisierung des Rentenniveaus wird zur Last – für die Steuerzahler und bei den Sozialabgaben

Grund dafür ist das Bekenntnis von Union und SPD, das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 zu sichern. Die Standardrente nach einem Durchschnittsgehalt und 45 Beitragsjahren beträgt damit weiterhin 48 Prozent eines Durchschnittslohns. Die Renten können damit wie bisher im Verhältnis zur Lohnentwicklung steigen.

Um das Ziel zu erreichen, müssten wegen der Alterung der Gesellschaft immer mehr Mittel in Milliardenhöhe eingesetzt werden, sagte jedoch Pimpertz. Das solle mit Steuermitteln geschehen. „In der Haut des Finanzministers, der darüber zu entscheiden hat, möchte ich nicht stecken“, sagte der Ökonom.

Neben der Stabilisierung der Renten bis 2031 wollen Union und SPD mit der „Frühstart-Rente“ monatlich zehn Euro für Minderjährige ab sechs Jahren in ein Depot einzahlen. Mit der „Aktivrente“ sollen Ältere zum Arbeiten über das Rentenalter hinaus animiert werden, indem ihr Gehalt bis 2000 Euro steuerfrei ist. Was der IW-Ökonom nicht genannt hat, ist die Ausweitung der Mütterrente. Sie soll jedoch nicht mit Beiträgen, sondern aus Steuermitteln finanziert werden.

Beiträge für die Krankenkasse steigen – Union und SPD haben kein konkretes Gegenmittel

Bei der Gesundheitsversorgung sei der Ausgabenschub größer als in der Vergangenheit angenommen, da der Bund die Kassen während der Corona-Pandemie verpflichtet habe, ihre Finanzreserven zur Stabilisierung der Beiträge abzuschmelzen. Nun fehlt laut IW ein Puffer, um einen fortlaufenden Anstieg des Beitragssatzes der Krankenkassen abzufedern.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Im Koalitionsvertrag erklären Union und SPD zwar, dass sie die „Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig stabilisieren“ wollen. „Hierzu setzen wir auf ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen“, heißt es dazu weiter. Konkrete Maßnahmen sind noch offen. Im Gegenteil haben die Parteien einen Ansatz aus den Arbeitsgruppen während der Koalitionsverhandlungen gestrichen. Diese hatten sich geeinigt, einen höheren Zuschuss von zehn Milliarden Euro für die Krankenkassen-Beiträge von Bürgergeld-Empfängern zu zahlen. Dieser war bei den Zwischenergebnissen der Koalitionsverhandlungen noch enthalten.

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IW-Ökonom befürchtet Negativspirale der Wirtschaft – wegen steigenden Sozialabgeben

IW-Forscher Pimpertz vermisst bei Union und SPD „eine grundlegende Weichenstellung“, wie mit den absehbar wachsenden Finanzproblemen umgegangen werden solle. Es mangele vor allem an mehr Wettbewerbselementen im Sozialbereich. Schon vor der Präsentation des Koalitionsvertrages hatte Impertz die steigenden Sozialbeiträge als eine Hypothek für das im Land ersehnte Wachstum bezeichnet.

Nun drohe umso mehr eine Negativspirale, „wenn aufgrund der schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung das Wachstum der beitragspflichtigen Einkommen weiter hinter die Ausgabenentwicklung zurückfällt“. (mit dpa)

Rubriklistenbild: © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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