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Vor allem Frauen sind bei der Rente von Altersarmut betroffen. Zuletzt waren sechs von zehn Empfängern von Grundsicherung im Alter weiblich. Betroffene im Rentenalter können Hilfe beantragen, wenn ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In dieser Situation ist man für jeden zusätzlichen Euro dankbar.
110 Euro mehr Rente durch Kindererziehungszeit: Experte spricht von „Unfug“
Im Internet kursieren Berichte, wonach man die monatlichen Bezüge um 110 Euro erhöhen kann. Das Portal gegen-hartz.de spricht dagegen von einem „Rentnenmythos“, wonach alle Rentner mit Kindern diese 110 Euro mehr Rente auf Antrag erhalten würden. „Das ist Unfug“, sagt der Renten-Experte und Rechtsanwalt Peter Klöppel. Dann hätten 20 Millionen Rentner sofort mehr Geld.
Wie kommen die 110 Euro zustande? Es geht um die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Für ein nach 1992 geborenes Kind gewährt die Deutsche Rentenversicherung eine Kindererziehungszeit von 36 Monaten, also drei Jahren. Für jedes Jahr gibt es einen Rentenpunkt mit einem aktuellen Rentenwert von 37,60 Euro. Für ein Kind erhält man also drei Entgeltpunkte. Insgesamt sind das rund 110 Euro mehr im Monat. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Betrag entsprechend.
110 Euro mehr Rente durch Kindererziehungszeit: Doppelte Zuordnung für Rentner ist nicht möglich
Allerdings gibt es einige Einschränkungen, so dass längst nicht alle Rentner von dieser Leistung profitieren können. So wird die Kindererziehungszeit nur einem Elternteil angerechnet. Eine doppelte Anrechnung, also eine Addition der Beträge bei beiden Elternteilen, ist nicht möglich. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll jedoch der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung.
Außerdem werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur zwei Jahre und sechs Monate anerkannt. Dies ist die sogenannte Mütterrente. Die zusätzliche Leistung in der Rente fällt entsprechend geringer aus.
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110 Euro mehr Rente durch Kindererziehungszeit: Auch nicht leibliche Eltern können davon profitieren
Kindererziehungszeiten werden leiblichen Eltern ebenso angerechnet wie Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern. Wenn Großeltern oder andere Verwandte das Kind erziehen, haben auch sie Anspruch auf Anerkennung der Kindererziehungszeit. Bei gleichgeschlechtlichen Eltern erhält der leibliche Elternteil die Kindererziehungszeit. Sind beide Elternteile nicht leibliche Eltern, hat derjenige Anspruch, der das Kind zuerst adoptiert hat.
Wer also ein ab 1992 geborenes Kind erzogen hat und generell rentenberechtigt ist, kann sich tatsächlich rund 110 Euro auf die Rente anrechnen lassen. Allerdings steht die Leistung nicht jedem zu. Der Bezug erfolgt jedoch nicht automatisch, man muss einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.