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7,5 Prozent mehr

Mehr Rente für eine Gruppe: „Sollte mindestens doppelt so hoch sein“

Eine ausgewählte Gruppe von Rentnern erhält extra Geld. Ab November 2025 ist zusätzlich eine bedeutende Neuerung geplant. Hier sind die Details.

Berlin – Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht, aber eine Erkrankung oder Unfall verhindert, dass man regulär weiterarbeiten kann? In solch einem Fall springt die Deutsche Rentenversicherung ein und zahlt die Erwerbsminderungsrente. Wer immerhin noch ein paar Stunden pro Tag arbeiten kann, kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen. Diese spezielle Untergruppe ist jedoch laut Verbänden chronisch benachteiligt – jetzt unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, um das zu ändern.

Mehr Geld für Rentner seit 2024 – Bis zu 7,5 Prozent Zuschlag möglich

Alle Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 damit begonnen haben, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, erhalten seit 2024 einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente. Für Folgerenten, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungen anschlossen, gab es ebenso einen Zuschlag. Diesen zahlt die Deutsche Rentenversicherung nach eigenen Angaben automatisch – ein Antrag fällt dafür nicht an.

Eine 75-jährige Rentnerin lebt derzeit in einem Hotelzimmer. (Symbolbild)

Wie hoch fallen diese Zuschläge aus? Für Betroffene, deren Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 lag, fällt ein Zuschlag von 7,5 Prozent an. Wer vorher eine Erwerbsminderungsrente von 1000 Euro bezogen hat, erhält mit dem Zuschlag also 1075 Euro im Monat. Alle Betroffenen mit Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erhalten einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Laut der DRV erfolgt die Zahlung dieses Zuschlags seit Juli 2024 getrennt von der Rente.

Rentner mit Erwerbsminderung erhalten mehr Geld – Weitere Rentenarten betroffen

Das soll aber nur noch bis November 2025 passieren. Danach wird der Zuschlag in einer Summe mit der Rente ausgezahlt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte. Aber Achtung: Wenn die Rente eines Betroffenen vor dem 30. Juni 2024 weggefallen ist, besteht kein Anspruch auf diesen Zuschlag. Von diesem Zuschlag sollen nun rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren. Die Beziehenden folgender Renten haben einen Anspruch auf den Zuschlag auf die Erwerbsminderungsrente:

  • Rentner wegen Erwerbsminderung (Auszahlung begann zwischen Januar 2001 und Dezember 2018)
  • Oder Rentner mit Altersrente, die unmittelbar an Rente wegen Erwerbsminderung anschließt
  • Rentner mit Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine der vorher genannten Renten anschließt
  • Dies gilt auch für Rentner, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 eine Hinterbliebenenrente begonnen haben, und der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn dieser Rente keine eigene Rente bezogen hatte und am Todestag maximal 65 Jahre und acht Monate alt war
  • Bezieher einer Erziehungsrente (ebenfalls mit Startdatum zwischen Januar 2001 und Dezember 2018)
  • oder Altersrenten, die unmittelbar an die Erziehungsrente anschließen.

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Weiterer Bonus für Erwerbsminderungs-Rentner – Hinzuverdienst-Grenze steigt

Die Erwerbsminderungsrente kommt für alle Erwerbstätigen infrage, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Wer dagegen noch ein paar Stunden täglich arbeiten kann, ergänzt die Rente wegen teilweise Erwerbsminderung das selbst erzielte Einkommen. Allerdings dürfen Betroffene die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben – das ist der Zeitpunkt, ab dem sie die reguläre Altersrente beziehen.

Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, dürfen seit Januar 2025 mehr Geld verdienen. Die jährliche Hinzuverdienst-Grenze hat sich auf 19.661 Euro erhöht. Bei Renten wegen teilweise Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 39.322 Euro. Hier ist Vorsicht geboten, denn die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ist nur dann erlaubt, wenn sie sich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens befindet.

Vor allem hinsichtlich der neuen Zuschläge zeigte sich der Sozialverband VdK halbwegs zufrieden. In einer Verbandsmeldung vom Februar 2024 teilte er mit, die Verbesserungen zu „begrüßen“, allerdings fielen sie zu niedrig aus. Sie „sollten mindestens doppelt so hoch sein – nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt“. Die Gruppe der Erwerbsminderungsrentner stufte der VdK damals als benachteiligt ein.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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