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Gutachten vom Arbeitsministerium

Neue Studie: Ökonomen fordern mehr Geld für Bürgergeld-Empfänger

Aktuell wird über die geplante Bürgergeld-Erhöhung von zwölf Prozent gestritten. Viele sorgen sich um schwindende Arbeitsanreize. Eine neue Studie plädiert aber für das Gegenteil.

Berlin – Über wenig wird aktuell so laut gestritten wie über das Bürgergeld, insbesondere über die geplante Erhöhung des Regelsatzes im kommenden Jahr. Insbesondere die Union aus CDU und CSU fordern von der Bundesregierung aufgrund der Haushaltskrise einen Stopp der Erhöhung. Auch die FDP teilt diese Meinung – und hat schon von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Überprüfung der Erhöhung gefordert.

Doch aus Sicht mehrerer Wissenschaftler und Ökonomen wird die Debatte an der falschen Stelle geführt. Das Problem sei nicht das Bürgergeld und deren Höhe an sich, sondern die Tatsache, dass sie mit verschiedenen Sozialleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag schlecht abgestimmt ist, so der Tenor. So führt das aktuelle System nicht selten dazu, dass Sozialleistungsempfänger unterm Strich weniger Geld haben, wenn sie versuchen mehr zu arbeiten.

Bürgergeld-Reform gefordert: Freibeträge bestrafen Mehrarbeit

Um das Problem in den Griff zu bekommen, hat das Arbeitsministerium ein Gutachten in Auftrag gestellt. Die Forscher und Forscherinnen vom ifo Institut und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) sollten einen Reformvorschlag erarbeiten, um die Anreize so umzustellen, dass Arbeitswillige mehr von ihrem Lohn behalten können – ohne dabei bei denjenigen zu kürzen, die bedürftig sind. Über die Ergebnisse des noch nicht veröffentlichten Gutachtens berichtet nun das Handelsblatt.

Das Thema Bürgergeld erhitzt vor allem in der Haushaltskrise die Gemüter.

Der Vorschlag der Ökonomen sieht im Kern vor, den Anteil dessen, was Bürgergeld-Empfänger, die einer Arbeit nachgehen, behalten dürfen, zu erhöhen. Aktuell gelten für Bürgergeld-Aufstocker folgende Freibeträge, das heißt, das Jobcenter „ignoriert“ diesen Anteil und rechnet es nicht auf das Bürgergeld an:

  • Die ersten 100 Euro gelten als Grundfreibetrag
  • Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: 10 Prozent Freibetrag
  • Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro: 30 Prozent Freibetrag
  • Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro: 10 Prozent (bei Singles)
  • Einkommen zwischen 1000 und 1500 Euro: 10 Prozent (wenn Kinder im Haushalt leben)
  • Einkommen ab 1200/1500 Euro: 0 Prozent

Das aktuelle System belohnt also Menschen, die einer Arbeit nachgehen – aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Wenn das Einkommen eines Singles durch eine Gehaltserhöhung oder durch die Erhöhung der Arbeitszeit von 900 Euro auf 1200 Euro im Monat steigt, kann es sein, dass er oder sie durch das deutliche Absinken des Freibetrags weniger Geld am Ende haben könnte. Und genau das wollen die Ökonomen ändern.

Forscher zum Bürgergeld: Freibetrag erhöhen und 1,1 Milliarden Euro im Jahr sparen

Nach ihrem Modell würde sich der Freibetrag von 30 Prozent auf Einkommen bis zu 2000 Euro ausweiten. Damit würde zwar die Belastung des Steuerzahlers steigen. Aber aus Sicht der Ökonomen würden die Arbeitsanreize damit so deutlich steigen, dass sich das durch die neu hinzugekommenen Steuerzahler ausgleichen würde. Sie haben sogar berechnet, dass insgesamt der Staat damit 1,1 Milliarden Euro sparen würde. Zur Veranschaulichung ein paar Beispiele, die das Handelsblatt aus dem Gutachten zitiert:

Single-HaushaltAlleinerziehendePaar mit Kindern
Gehalt brutto2000 Euro2500 Euro4000 Euro
Einkommen aktuell1512 Euro3169 Euro3895 Euro
Einkommen durch Reform1640 Euro3300 Euro4036 Euro
Differenz+ 128 Euro+ 131 Euro+ 141 Euro

Das Einkommen, das die Bürgergeld-Empfänger zur Verfügung haben, beinhaltet neben dem Lohn auch die Komponenten wie Kindergrundsicherung, Kosten der Unterkunft, Wohngeld und auch Einkommenssteuer und Sozialabgaben. Der aufgelistete Betrag ist also das, was am Ende den Aufstockern übrigbleibt.

Bei der geplanten Kindergrundsicherung schlagen die Forschenden ebenfalls eine Änderung vor. So sollte der einkommensabhängige Zusatzbetrag in Zukunft stärker angerechnet werden, um Arbeitsanreize weiter zu erhöhen.

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration

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