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Ruhestand

Rente: Ampel arbeitet an umfassender Reform bis Sommer - Wichtige Änderung auch für Selbständige

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will noch im Sommer das Rentenpaket II vorlegen. Mit der Reform soll eine langfristige Finanzierung der Rentenversicherung gefunden werden.

Berlin – Die Bundesregierung will ein weiteres Rentenpaket noch im Sommer 2023 vorlegen. Das bestätigte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber IPPEN.MEDIA. Wann genau im Sommer, ist aber noch offen. Spekulationen über die Vorlage des Gesetzes noch vor der Sommerpause wollte sie ebenso wenig kommentieren wie Gerüchte über ein weiteres Rentenpaket, das ebenfalls in Arbeit sein soll.

Rentenpaket II: Was bislang bekannt ist

Klar ist: Im Rentenpaket II wird es nach den Vorstellungen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) um die Aktienrente und um die Sicherung des Rentenniveaus gehen. Das Rentenniveau liegt in Deutschland aktuell bei 48 Prozent – das heißt, dass Ruheständler im Durchschnitt 48 Prozent des letzten Gehalts als Rente beziehen werden. Dieses Niveau soll laut Koalitionsvertrag „langfristig“ gehalten werden. Die Frage, die sich alle stellen, ist: Was genau bedeutet „langfristig“?

Diese Frage soll wohl mit dem Rentenpaket II beantwortet werden. Einem Insider zufolge könnte es sein, dass die Haltelinie, die momentan bis 2025 das Rentenniveau auf 48 Prozent sichert, für weitere Jahre gesetzlich verankert wird. Da aber auch der Beitragssatz bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen darf, muss auch die Frage nach der Finanzierung geklärt werden.

Und da kommt der zweite Punkt, der laut Heil sicher im Rentenpaket II vorkommen wird: die Aktienrente beziehungsweise die Bildung eines „Generationenkapitals“. So soll dauerhaft Geld für die Rentenkasse in einem Fonds angelegt werden. In einem ersten Schritt sollen 10 Milliarden Euro aus dem Haushalt des Bundes in den Fonds gekippt werden. Experten zufolge reicht das aber nicht aus, um die Rente abzusichern. Deshalb wird mit Spannung erwartet, ob Finanzminister Christian Lindner (FDP) mit dem Rentenpaket II nochmal mehr Geld freimachen wird.

Wie hoch die Rente ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Rente: Altersvorsorgepflicht für Selbständige?

Soviel also zu den bekannten Plänen. Wer die Pläne Heils schon länger verfolgt, dem fällt jedoch auf, dass hier plötzlich etwas fehlt: die Vorsorgepflicht für Selbstständige. So hatte Heil noch im Dezember 2022 bekräftigt, dass er eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige auf den Weg bringen wolle. Im Frühjahr 2023 fehlt davon nun jede Spur.

In informierten Kreisen heißt es, dass Heil an diesem Plan zwar noch festhalte, aber es nicht im Rentenpaket II enthalten sein soll. Stattdessen wird an einem dritten Rentenpaket gearbeitet, das Ende 2023 kommen könnte. Das Arbeitsministerium wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern.

Rund 2,3 Millionen unversicherte Selbständige in Deutschland

In Deutschland sind aktuell nicht alle Selbstständigen verpflichtet, sich in der Rentenkasse zu versichern. Bestimmte Berufsgruppen, die als „besonders schutzbedürftig“ gelten, sind jedoch pflichtversichert. Dazu gehören Pflegende, Hebammen, Handwerker und Handwerkerinnen sowie selbstständige Lehrer und Lehrerinnen. Alle anderen Selbstständigen können freiwillig in die Rentenkasse einzahlen – müssen dies aber nicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind nur 3,9 Prozent freiwillig versichert.

13 Prozent der Erwerbstätigen zahlen in Deutschland nicht in die Rentenkasse ein. Davon sind rund 40 Prozent Selbstständige – der Rest sind Beamte, geringfügig Beschäftigte oder Arbeitslose. Rund 2,3 Millionen Menschen könnten bei einer Pflichtversicherung für Selbstständige also noch zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Das wäre ein Weg, weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.

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Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer

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