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Änderung ab Juni

Neue Strom-Regeln treten in Kraft: Darauf müssen Kunden jetzt achten

Wer in der nächsten Zeit seinen Stromanbieter wechseln will, muss eine neue EU-Regel beachten. Sie tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.

Berlin – Für Stromkunden in Deutschland gelten ab dem 6. Juni 2025 neue Regeln. Künftig soll es schneller und einfacher gehen, den Stromanbieter zu wechseln. Doch durch die technische Umstellung kann es zunächst zu Verzögerungen kommen. Und: Die sechswöchige rückwirkende Anmeldung eines Stromanbieters wird gestrichen. Hier sind alle Details.

Stromanbieter wechseln: Ab Juni 2025 geht das innerhalb von 24 Stunden

Eine neue EU-Richtlinie schreibt eine schnellere technische Umstellung beim Wechsel des Stromanbieters vor. Ab dem 6. Juni muss ein Stromanbieterwechsel demnach werktags (montags bis samstags) innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Bisher durfte ein solcher Wechsel bis zu drei Wochen dauern, die übliche Frist lag laut Bundesnetzagentur bei rund sieben bis zehn Tagen. Die neue Frist regelt den technischen Prozess der Umstellung auf den neuen Anbieter. Kündigungsfristen gelten nach wie vor und müssen beachtet werden.

Bisher sei es immer wieder vorgekommen, dass der Altvertrag bei einem Anbieterwechsel schon wirksam gekündigt war, die Anmeldung beim neuen Anbieter aber noch auf sich warten ließ, sagt Elisabeth Aßmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der Übergangszeit seien Verbraucherinnen und Verbraucher daher in der meist teuren Grund- oder Ersatzversorgung gelandet.

Mit den dort oft höheren Grund- und Arbeitspreisen sei die Stromrechnung höher ausgefallen. „Durch den schnelleren Wechsel werden Überbrückungszeiträume in der Grund- und Ersatzversorgung minimiert“, sagt Aßmann.

Strompreise sollen bald sinken: Viele verpassen schon jetzt Sparpotenzial

Grundsätzlich sollten Stromkunden regelmäßig den Anbieter prüfen und gegebenenfalls wechseln. Viele Menschen bleiben in der Grundversorgung (oft bei Stadtwerken), obwohl dort häufig die teuersten Preise abgerufen werden. 2024 hatte die Vergleichsplattform Verivox festgestellt, dass ein Viertel der Deutschen in der Grundversorgung bleiben, obwohl sie woanders weniger zahlen würden. Damals ermittelte Verivox, dass ein Drei-Personen-Haushalt mit 4000 kWh Stromverbrauch im Jahr durch den Wechsel aus der Grundversorgung im Schnitt 786 Euro weniger zahlen würden.

Strom dürfte in den kommenden Monaten nochmal günstiger werden, da die Bundesregierung eine Absenkung der Stromsteuer sowie der Umlagen und Netzentgelte plant.

Verbraucher können den Anbieter nicht mehr rückwirkend wechseln

Mit der Einführung des 24-Stunden-Wechsels entfällt für Stromkunden die Möglichkeit, den Anbieter rückwirkend zu wechseln, so die Verbraucherschützer. Diese Option war zum Beispiel bei einem Umzug bequem, wenn der Zähler und die Stromabnahme noch bis zu sechs Wochen rückwirkend abgemeldet und auf den neuen Mieter oder Eigentümer umgeschrieben werden konnte.

Ab dem 6. Juni 2025 sind An- und Abmeldung nun nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wer also versäumt, seinen Vertrag rechtzeitig vor dem eigenen Umzug zu kündigen und sich umzumelden, muss mit dem Nachmieter klären, wie die Kosten für die zwischenzeitliche Stromabnahme aufgeteilt werden sollen.

Sie wollen Heizkosten sparen? Tipps zum effizienten Heizen und Lüften in der kühlen Jahreszeit

Jemand stellt den Thermostat an der Heizung ein.
Die Heizung ständig herauf- und wieder herunterzudrehen, ist keine gute Idee. Sondern beim Heizen im Winter ist eine gewisse Konstanz gefragt, wie Fachleute betonen. (Symbolbild) © CHROMORANGE/Imago
Jemand reguliert die Heizung in der Wohnung.
Denn gerade häufiges Hoch- und Runterdrehen der Heizung verbrauche besonders viel Energie, erklärte der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) in einer Mitteilung zum effizienten Heizen im Winter. Auch das Ergebnis lasse zu wünschen übrig. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Jemand regelt über einen Thermostat die Temperatur in der Wohnung.
Denn über die Heizkörperthermostate regele man zwar die gewünschte Endtemperatur im Raum. Schneller warm werde es im Raum durch einen voll aufgedrehten Regler allerdings nicht, heißt es vonseiten des DVFG. © ingimage/Imago
Entspannung auf der Couch im Winter – zwei Frauen mit jeweils einer Tasse in der Hand.
Deshalb sei es sinnvoller, sich für eine individuelle Wohlfühltemperatur zu entscheiden und sie zu halten – statt ständig kurzfristig „Heiz-Jojo“ zu spielen, heißt es weiter. (Symbolbild)  © Antonio Guillem/Panthermedia/Imago
Heizungsthermostat auf Stufe 3
„Gerade im Winter ist es besonders energiesparend, konstant auf niedriger oder mittlerer Stufe zu heizen – und das Thermostat beispielsweise auf Stufe 3 und damit 20 Grad zu belassen“, so Markus Lau, Technikexperte beim DVFG laut dessen Mitteilung vom November 2024. (Symbolbild) © Zoonar.com/stockfotos-mgx/Imago
Digitales Thermometer, das eine Raumtemperatur von 16,2 Grad anzeigt.
Nicht in allen Räumen hält sich unbedingt gerade jemand auf. Gut zu wissen: Schon eine geringe Absenkung der Raumtemperatur kann dem DVFG zufolge eine große Wirkung haben. Beispiel: „Ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um rund sechs Prozent“, so Markus Lau laut der Mitteilung. „Wer im wenig genutzten Gästezimmer die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann dort seinen Energieverbrauch um etwa 24 Prozent reduzieren.“ Auf die gesamte Wohnung und die komplette Heizsaison gerechnet, könnten diese geringen Anpassungen somit erhebliche Kosteneinsparungen bedeuten, heißt es. (Symbolbild) © imageBROKER/Firn/Imago
Heizen im Winter – Hände einer Frau an einem Heizkörper in der Wohnung
Einen Raum in der Wohnung gar nicht zu beheizen, ist im Winter jedoch oft nicht ratsam – auch nicht zum Beispiel im Gästezimmer, das aktuell nicht genutzt wird. Im Gegenteil: „Je stärker Wohnräume auskühlen, umso größer ist das Schimmelrisiko“, so Markus Lau. „Daher unbedingt vermeiden, dass die Temperatur in Wohnräumen dauerhaft unter 16 Grad fällt.“ Denn kalte Wände könnten begünstigen, dass sich vorhandene Feuchtigkeit absetzt und dadurch Schimmel entsteht, betont man beim DVFG. (Symbolbild) © sinenkiy/YAY Images/Imago
Schlafzimmer mit Parkettboden, Bett und einem kleinen Schreibtisch
Will man verschiedene Wohnräume mit Blick auf die tatsächliche Nutzung unterschiedlich stark heizen, sollte man die Türen dazwischen geschlossen halten, heißt es in der Mitteilung des DVFG. Der Temperaturunterschied zwischen den Räumen sollte nicht mehr als fünf Grad betragen, heißt es zudem. (Symbolbild) © Shotshop/Imago
Jemand hält den Deckel einer Pfanne beim Kochen in der Küche.
In Räumen wie Bad oder Küche, in denen durch Duschen und Kochen besonders viel Feuchtigkeit entsteht, sollte die Tür beim Lüften zudem geschlossen bleiben, heißt es. Ansonsten verteile sich die Feuchtigkeit in der gesamten Wohnung. (Symbolbild) © Juliane Sonntag/ photothek/Imago
Jemand dreht am Regler einer Heizung.
Beim Lüften sollte man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen, um Energiekosten zu sparen, so zudem der Tipp. (Symbolbild)  © Michael Eichhammer/Imago
Jemand öffnet in der Wohnung das Fenster bei Tageslicht
Um Schimmel in der Wohnung vorzubeugen, sollte man zudem auch im Winter regelmäßig lüften. Doch wie sieht das konkret aus? „Am besten kurz und knackig – also zwei- bis dreimal täglich lüften, für drei bis fünf Minuten. Auch bei niedrigen Außentemperaturen, Regen oder Wind“, rät Markus Lau. Gut sei das Stoßlüften, noch besser das Querlüften, sprich das Öffnen von gegenüberliegenden Fenstern, heißt es zudem in der Mitteilung des DVFG. Dadurch ströme am schnellsten Frischluft in den Raum. (Symbolbild) © IMAGO/Roman Möbius
Jemand beim Entlüften eines Heizkörpers mit einem Spezialschlüssel
Sollte der Heizkörper gluckern oder nicht von oben bis unten warm werden, ist es oft an der Zeit, mit einem sogenannten Entlüfterschlüssel die Luft entweichen lassen. Vor dem Entlüften sollte man, falls möglich, die Heizungspumpe abschalten, damit die Flüssigkeit im Heizkreislauf zum Stillstand kommt, rät das Informationsprogramm Zukunft Altbau auf seiner Website. Ob Wasser im Heizkreislauf nachgefüllt werden muss, zeigt den Fachleuten zufolge die Druckanzeige am Heizkessel. Das sei wichtig – denn nur „bei ausreichendem Betriebsdruck“ sei die gleichmäßige Wärmeverteilung sichergestellt. (Symbolbild)  © imageBROKER/StefanxKiefer/Imago
Frau auf der Couch tippt mit dem Finger auf die Einstellung an einem Heizkörper.
Die Heizkörper sollten so angebracht sein, dass keine Möbel ihnen zu nahe rücken. Verdecken Gardinen die Heizkörper, wird ein Großteil der Wärme sogar direkt wieder über die Fenster nach außen geleitet, schreibt das Informationsprogramm Zukunft Altbau. Möbel und Verkleidungen sollten auch nicht vor ungedämmten Außenwänden stehen, erklären die Fachleute. Denn gelange zu wenig Wärme an diese Wände, sinke die Oberflächentemperatur und das Risiko der Schimmelpilzbildung steige. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Frau mit Smartphone steht an einem Fenster und schiebt die Gardine zur Seite.
Durch undichte Fenster oder undichte Außentüren kann Wärme entweichen. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie man schnell und einfach prüfen kann, ob die Fenster und Türen wirklich dicht sind: „Klemmen Sie ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel ein“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. „Falls Sie das Papier bei geschlossenem Fenster nicht herausziehen können, ist das Fenster an dieser Stelle dicht.“ Den „Papiertest“ solle man an mehreren Stellen wiederholen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Eingangsbereich einer Wohnung mit Holzboden und einem Heizkörper
Bei Wohnungs- oder Haustüren mit offenem Türschlitz kann laut der Verbraucherzentrale oftmals nachträglich eine Dichtung – ein sogenannter Kältefeind – eingebaut werden. „Haben Sie einen Windfang, sollten Sie ihn bei kalter Witterung stets geschlossen halten“, heißt es zudem auf Verbraucherzentrale.de. Bei Fenstern reiche es meistens schon aus, die Dichtung zu erneuern oder die Fensterflügel zu justieren. (Symbolbild) © ProxCreators/Addictive Stock/Imago
Mann sitzt entspannt auf der Couch im Wohnzimmer.
Eine Maßnahme, um Energie zu sparen, kann eine auf die individuellen Nutzungszeiten im Einfamilienhaus angepasste Zeitsteuerung sein. „In den meisten Fällen können Sie sogenannte Absenkungszeiten programmieren, zum Beispiel nachts oder am Tag, wenn Sie arbeiten“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. Mit beispielsweise einem „Wochenprogramm“ könne man sein persönliches Heizprofil zusammenstellen. (Symbolbild)  © Antonio Guillem/Panthermedia/Imago
Füße einer Person, die unter einer Bettdecke im Bett hervorschauen
Sinnvoll ist dem Informationsprogramm Zukunft Altbau zufolge unter anderem eine Nachtabsenkung. Man kann sie so einrichten, dass sie ungefähr eine Stunde vor dem Zubettgehen die Temperatur von 20 auf 16 Grad herunterregelt. Eine Stunde vor dem Aufstehen sollte die Heizung dann wieder hochheizen, so der Rat. (Symbolbild) © peopleimages.com/Imago
Jemand öffnet ein Fenster zum Lüften.
Unbedingt vermeiden sollte man bei kühlen Temperaturen das Dauerlüften mit gekippten Fenstern. Das wäre nicht nur Energieverschwendung, sondern würde im Fensterbereich das Risiko steigern, dass Wände abkühlen und feucht werden, teilt der DVFG mit. (Symbolbild) © Zoonar.com/Erwin Wodicka/Imago
Geöffnetes Fenster in einer Wohnung
Die Luftfeuchtigkeit im Raum lässt sich zum Beispiel einfach mit einem Thermo-Hygrometer kontrollieren, so ein Tipp der Verbraucherzentrale. Auch einige Smart-Home-Lösungen würden die Luftfeuchtigkeit über Sensoren im Blick behalten, heißt es weiter auf deren Website. (Symbolbild)  © Roman Möbius/Imago
Mann liest ein Buch auf der Couch im Wohnzimmer
Grundsätzlich sollte man auf das passende Verhältnis von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit achten. Je nachdem, ob die Bewohner gerade auf dem Sofa sitzen oder Hausarbeit erledigen, liegt diese „bei einer Temperatur von 18 bis 22 Grad Celsius und bei einer relativen Luftfeuchte zwischen 40 und 60 Prozent“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de für einen groben Orientierungswert. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Jemand wischt Kondenswasser am Dachfenster mithilfe eines Tuchs weg.
Wie niedrig die Luftfeuchtigkeit sein sollte, hängt laut der Verbraucherzentrale vom Bauzustand und der Außentemperatur ab: „In einem gut gedämmten Gebäude bereitet ein Wert von rund 60 Prozent in der Wohnung für einige Zeit vielleicht keine Probleme, bei schlechter Gebäudedämmung können an kalten Tagen schon 40 Prozent an den Wärmebrücken und in Raumecken zu viel sein“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de. „Liegt die Luftfeuchtigkeit längere Zeit über 50 Prozent, sollte gelüftet werden – spätestens aber dann, wenn die Fensterscheiben von innen beschlagen!“ (Symbolbild) © Bihlmayerfotografie/Imago
Füße mit Socken schauen unter einer Sofadecke im Wohnzimmer hervor.
Wohn- und Schlafräume sollten während der Heizperiode tagsüber „auf mindestens 16 bis 18 Grad heizen, auch wenn einige nur selten genutzt werden“, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Bei einem schlechten Bauzustand sei oft eine höhere Temperatur erforderlich, um das Schimmelrisiko niedrig zu halten. (Symbolbild) ©  Westend61/Imago
Wäsche auf dem Wäscheständer
Dass man einen Teil der Wäsche auf dem Wäscheständer daheim trocknet, gehört für viele Bewohner zum Alltag. In einem Bad ohne Fenster beispielsweise oder auch in unbeheizten Kellnern sollte man das wegen der Schimmelgefahr allerdings besser sein lassen – zumal dann, wenn man dort nicht ausreichend lüften kann. (Symbolbild) © Wolfgang Maria Weber/Imago
Jemand schiebt die Gardine an einem Fenster mit Regentropfen zur Seite.
Auch bei regnerischem Wetter ist es sinnvoll, die Fenster mehrmals am Tag zum Lüften zu öffnen. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Hand an einem Fenstergriff in der Wohnung
Nicht vergessen sollte man in der kalten Jahreszeit jedoch, nach dem Lüften die Fenster wieder zu schließen und den Raum anschließend wieder zu beheizen, betont die Verbraucherzentrale mit Blick auf die Energiekosten. Beim Dauerlüften gehe viel Wärmeenergie verloren und die Wände im Raum kühlen ab. Dann dauere es lange Zeit, bis der Raum wieder warm werde. (Symbolbild) © Zoonar.com Olga Simonova/Imago

Und: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten künftig noch vorsichtiger sein, falls ihnen an der Haustür oder am Telefon ein neuer Stromvertrag angeboten wird, rät Elisabeth Aßmann: „Wenn der Lieferantenwechsel ab Juni an Werktagen innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein muss“, wird ein möglicherweise ungewollter Vertrag „schneller wirksam“. Einen auf diese Weise geschlossenen Vertrag können Betroffene aber auch künftig innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen.

Stromanbieter wechseln: Die Zählernummer wird unwichtiger

In der Übergangszeit kann es einigen Anbietern zufolge zu Verzögerungen beim Wechsel kommen. Wer Anfang Juni 2025 den Stromtarif wechseln will, muss damit rechnen, dass es länger dauert.

Darüber hinaus wird auch die Zählernummer weniger wichtig. Deutlich wichtiger wird künftig stattdessen die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Diese elfstellige Nummer, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf ihrer Stromrechnung finden, benötigt der neue Anbieter B, wenn er den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter A erfolgreich kündigen und umstellen möchte. (wal mit dpa)

Rubriklistenbild: © Rafael Ben-Ari/Imago

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