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„Nahezu durchgängige Mehrbelastung“
Netto-Einbußen beim Gehalt: Wer in diesem Jahr besonders betroffen ist
Steuersenkungen reichen nicht aus, um die steigenden Sozialabgaben zu kompensieren. Viele Bürger müssen den Gürtel enger schnallen.
Nürnberg – Fast allen Arbeitnehmern bleibt in diesem Jahr weniger vom Bruttogehalt übrig als im Vorjahr. Das geht aus Berechnungen des IT-Dienstleisters Datev hervor, der jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstellt.
Grund dafür sind die deutlich gestiegenen Sozialabgaben, die zu einer „nahezu durchgängigen Mehrbelastung der abhängig Beschäftigten“ führt, heißt es in einer Mitteilung von Datev. Daran ändern auch die kurz vor Jahresende von Bundestag und Bundesrat im „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“ (SteFeG) beschlossenen Steuersenkungen nichts.
Die meisten Arbeitnehmer verdienen 2025 netto weniger: Ursache sind vor allem stark steigende Sozialabgaben
Die Steuersenkungen werden laut Datev zum Teil im Februar, spätestens aber ab März 2025 in den Lohnabrechnungen und Gehaltszetteln berücksichtigt. Dennoch bleibe den meisten Arbeitnehmern netto weniger übrig. Verantwortlich dafür sind vor allem höhere Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, die im Schnitt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gestiegen sind.
Weitere Ursachen sind ein höherer Beitrag zur Pflegeversicherung, die Versicherten zahlen seit Anfang Januar um 0,2 Prozentpunkte mehr, sowie deutlich angehobene Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde die monatliche Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025 auf einheitlich 8050 Euro pro Monat angehoben (zuvor 7450 Euro im Osten und 7550 Euro im Westen), in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf 5512 Euro (zuvor bundesweit 5175 Euro).
Die meisten Arbeitnehmer verdienen 2025 netto weniger: Im unteren und mittleren Gehaltsbereich ist die Mehrbelastung nur moderat
Datev hat für verschiedene Konstellationen die Differenz bei unverändertem Nettogehalt zwischen 2024 und 2025 berechnet. Demnach fällt die Mehrbelastung im unteren und mittleren Gehaltsbereich bis 5000 Euro brutto über das Jahr betrachtet mit Werten im meist unteren zweistelligen Bereich noch relativ moderat aus.
Ein Single mit Steuerklasse I ohne Kind und 3000 Euro brutto im Monat hat demnach 28 Euro im Jahr weniger zur Verfügung. Bei 5000 Euro brutto ist es der gleiche Betrag. Ein Alleinerziehender mit einem Kind (Steuerklasse II) und 2000 Euro brutto hat 42 Euro weniger im Jahr. Eine Ausnahme bilden Verheiratete in Steuerklasse III (sowohl ohne Kinder als auch mit zwei Kindern), die bei 2000 beziehungsweise 2500 Euro brutto im Monat 120 und 150 Euro weniger zur Verfügung haben.
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Die meisten Arbeitnehmer verdienen 2025 netto weniger: Zwei Gehaltsgruppen verzeichnen besonders hohe Einbußen
Über alle Steuerklassen hinweg lassen sich im Vergleich zwei deutliche Stufen mit höheren Abzügen erkennen. Das betrifft Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt ab 5500 Euro beziehungsweise ab 8000 Euro. Der jeweils deutliche Anstieg der Werte ist vor allem auf Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen zurückzuführen. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer, die nun erstmals auf ihr gesamtes Gehalt entsprechende Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen.
Das größte Minus von 658 Euro verzeichnet der kinderlose Verheiratete in Steuerklasse III mit einem Bruttolohn von 8000 Euro. Mit zwei Kindern hat der Arbeitnehmer 633 Euro weniger in der Tasche.
Die meisten Arbeitnehmer verdienen 2025 netto weniger: Es gibt nur einen Gewinner
Das einzige Plus in der gesamten Tabelle verzeichnen kinderlose Singles mit 7500 Euro brutto im Monat. Sie können sich über 110 Euro mehr im Jahr freuen. Als Grund nennt die Datev eine für sie günstige Konstellation im progressiven Steuersystem mit seinen verschobenen Tarifeckwerten.
Sie profitieren zum Beispiel von der Anhebung der Freigrenze bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent auf die Lohn- oder Einkommensteuerschuld. Der Soli wird aktuell erst fällig, wenn die tatsächliche Jahreslohnsteuer bei Einzelveranlagung den Wert von 19.950 Euro übersteigt. 2024 waren es noch 18.130 Euro.