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Rentensystem

Früher in Rente: Wieder mehr Beschäftigte nutzen Altersteilzeit

Die Altersteilzeit erfreut sich in Deutschland wieder größerer Beliebtheit. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, auf diese Weise früher in Rente zu gehen.

Frankfurt – Im Alter weniger arbeiten oder gleich früher in Rente gehen – das wünschen sich viele Deutsche. Das kann mit der sogenannten Altersteilzeit funktionieren. Dieses Modell erfreut sich jüngsten Zahlen zufolge hierzulande wieder größerer Beliebtheit.

Früher in Rente: Mehr Menschen nutzen Altersteilzeit

So stieg die Zahl der Arbeitnehmenden, die in der ersten Hälfte ihrer letzten Berufsjahre vor der Rente in der Regel noch Vollzeit arbeiteten und in der zweiten Hälfte bereits in den Ruhestand wechselten, zwischen 2016 und 2021 um rund 46.000 auf knapp 280.000. Das sei ein Anstieg von fast 20 Prozent, berichtet ihre-vorsorge.de unter Berufung auf Daten der Deutschen Rentenversicherung. Dabei seien fast zwei Drittel aller in Altersteilzeit Beschäftigten Männer, ein Drittel Frauen.

Die Altersteilzeit erfreut sich in Deutschland wieder größerer Beliebtheit. (Symbolbild)

Zum Vergleich: Im Jahr 2009 – dem letzten Jahr, in dem Altersteilzeitarbeit noch staatlich gefördert wurde – nutzten mehr als 672.000 Beschäftigte das Modell. In den darauf folgenden Jahren nahm die Zahl der in Altersteilzeit Beschäftigten teilweise stark ab.

Altersteilzeit: Mit zwei Modellen früher in Rente oder weniger arbeiten

Arbeitnehmer haben mit Erreichen des 55. Lebensjahres die Möglichkeit, in die sogenannte Altersteilzeit überzugehen. Dabei handelt es sich um eine Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die Altersteilzeit ist allerdings kein gesetzlich verankertes Recht und kann daher vom Arbeitgeber abgelehnt werden.

Die Altersteilzeit gliedert sich in zwei verschiedene Modelle: das Gleichverteilungs- und das Blockmodell. Im Rahmen des Gleichverteilungsmodells erfolgt eine sofortige Halbierung der bisherigen Arbeitszeit, was auch eine Halbierung des Gehalts zur Folge hat. Dieses wird jedoch um mindestens 20 Prozent aufgestockt, wobei der Aufstockungsbetrag steuer- und abgabenfrei ist und sogar höher ausfallen kann. Um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer bei Renteneintritt kaum finanzielle Einbußen hat, zahlt der Arbeitgeber weiterhin mindestens 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge.

Das Blockmodell hingegen teilt die verbleibende Zeit bis zum Renteneintritt in zwei gleich lange Phasen auf. Während der ersten Phase arbeitet der Arbeitnehmer wie gewohnt weiter, in der zweiten Phase ist er dann vollständig von der Arbeit freigestellt. Im Blockmodell wird das Gehalt während beider Phasen halbiert, wobei der Arbeitgeber auch hier verpflichtet ist, den Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent des reduzierten Gehalts zu leisten.

Rubriklistenbild: © Science Photo Library/Imago

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