Bezahlbares Wohnen
Miete zu teuer: Wer kann Wohngeld beantragen? Tabelle klärt auf
Wenn die Miete das Einkommen übersteigt, kann Wohngeld eine Lösung sein. Allerdings ist nicht jeder berechtigt. Eine Übersicht bietet Unterstützung.
Frankfurt – Wer nur ein geringes eigenes Einkommen hat, jedoch dennoch zu viel verdient, um das Gehalt mit Bürgergeld aufzustocken, kann dennoch auf Unterstützung zählen. Dazu gibt es das Wohngeld. Es ist ein Zuschuss zur Miete oder auch zur Belastung durch ein selbst genutztes eigenes Haus. Auch Rentnerinnen und Rentner können Wohngeld beziehen.
Wer Wohngeld bekommt, hängt vom Einkommen, von der Miete und der Haushaltsmitglieder ab
Ob Erwerbstätige oder Menschen im Ruhestand Wohngeld bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend dabei ist die Höhe der Miete, die Anzahl der Menschen im Haushalt sowie das Gesamteinkommen. Die Berechnung des Einkommens setzt sich aus den Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen. Freibeträge, etwa bei Alleinerziehenden, werden abgezogen. Das Vermögen spielt dabei auch eine Rolle. Laut Verbraucherzentrale liegt die Freigrenze für Alleinstehende bei 60.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 30.000 Euro hinzu. Die Höhe des Wohngelds richtet sich ebenfalls nach diesen Kategorien.
Auch die Mietstufe spielt beim Wohngeld eine Rolle. Diese orientiert sich an der Region und dem jeweiligen Preisniveau auf dem Mietmarkt. Bei den Stufen eins und zwei ist das Niveau dabei unter dem Durchschnitt, bei den Stufen vier bis sieben ist es über dem Durchschnitt. Sie regelt zudem, wie hoch das Einkommen mindestens sein muss, um Wohngeld zu erhalten. Wer weniger bekommt, hat Anspruch auf andere Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld. Um zu ermitteln, ob sie über dem Mindestbetrag sind, können Betroffene den Wohngeld-Rechner des Bundesbauministeriums nutzen.
Tabelle gibt Orientierung: Bis zu diesem Einkommen besteht Anspruch auf Wohngeld
Auch die Höchstgrenzen sind in den Mietstufen darin festgelegt. Damit Anspruch auf Wohngeld besteht, darf das Einkommen die Grenzen nicht übersteigen. Die Werte in der Tabelle zeigen das jeweilige monatliche Bruttoeinkommen an – beispielhaft für Single-Haushalte sowie Gemeinschaften mit zwei oder vier Personen.
| Mietstufe | Alleinlebende | Zwei Personen | Vier Personen |
| I | 1959€ | 2648€ | 4474€ |
| II | 2007€ | 2709€ | 4566€ |
| III | 2050€ | 2765€ | 4652€ |
| IV | 2094€ | 2823€ | 4740€ |
| V | 2131€ | 2870€ | 4815€ |
| VI | 2166€ | 2916€ | 4884€ |
| VII | 2202€ | 2963€ | 4957€ |
| Quelle: Wohngeld.org |
Der Antrag auf Wohngeld muss bei der zuständigen Behörde der Gemeinde, Stadt oder der Kreisverwaltung gestellt werden. Häufig bearbeiten die Sozialämter den Antrag. In einigen Kommunen ist auch ein Online-Antrag möglich. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch vor einem Antrag bei kostenpflichtigen Online-Diensten – eine ähnliche Abzocke gibt es auch beim Bürgergeld.
Wie lange bekommen Berechtigte Wohngeld?
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das Wohngeld grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt. Im Anschluss müssen Berechtigte einen neuen Antrag stellen. Das Bundesbauministerium empfiehlt, den Antrag möglichst etwa zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Zahlung unterbrochen wird.
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