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Wissen

Was Sie über ETFs grundsätzlich wissen sollten

Als Anlagemöglichkeit für Geld sind ETFs derzeit in aller Munde. Vor dem Kauf sollte man sich aber gut über die Anlageform informieren.

ETF steht für Exchange-Traded Fund, was auf Deutsch etwa „börsengehandelter Fonds“ bedeutet. ETFs sind also eine Art von Investmentfonds, die an Börsen gehandelt werden können, ähnlich wie Aktien. Um Handel mit ETF zu betreiben, ist somit erst einmal ein Depot bei einer Bank Voraussetzung. Anders als beispielsweise bei Investmentfonds mit unterschiedlichen Schwerpunkten werden bei den ETFs aber regelmäßig einfach Aktienindizes kopiert oder eine genaue Zusammensetzung festgelegt. Ein Aktienindex, wie beispielsweise der DAX, ist in seinem Wert nur ein rechnerisches Ergebnis, welches sich aus den zugeordneten Aktien ermittelt. Im DAX sind beispielsweise 40 Unternehmen enthalten. Die Aktien dieser Unternehmen sind dabei aber nicht in gleicher Anzahl bei der Ermittlung des Index vertreten, sondern mit unterschiedlichen Gewichtungen. Aktien in entsprechender Anzahl sind dann wiederum in dem entsprechenden ETFs enthalten.

Kostenvorteile bei ETF

Dadurch, dass ein ETF einfach einen Index nachbildet, muss kein gut bezahlter Manager ständig dafür sorgen, dass die gekauften Aktien die richtigen sind und die Aktien ein hohes Gewinnpotential versprechen. Diese Kosten fallen also schon mal nicht an. Auch müssen nicht ständig neue Aktien mit Gewinnpotenzial zugekauft und Aktien ohne Potenzial wieder verkauft werden. Man kann davon ausgehen, dass bei einem aktiv gemanagten Investmentfonds Kosten von ein bis zwei Prozent der Investitionssumme anfallen, während die Kosten bei ETFs nur zwischen 0,8 Prozent bis sogar fast null Prozent liegen.

Das Geld sollte nicht einfach im Sparschwein landen – auch kleinere Summen sollte man laut Verbraucherschützern anlegen.

ETF mit echtem Aktienkauf oder als Nachbildung

Die Nachbildung eines Aktienindex in einem ETF kann mit dem Kauf der zugeordneten echten Aktien erfolgen, kann aber auch durch eine Vereinbarung mit einer Bank erfolgen, die für den wertmäßigen Bestand und den resultierenden Erfolg des ETF geradesteht. In einem solchen Fall spricht man dann von einer synthetischen Replikation des Aktienindex. Werden die Aktien tatsächlich gekauft und im ETF gehalten, spricht man von einer physischen Replikation des Aktienindex. Theoretisch könnte natürlich eine Bank, die für eine synthetische Replikation einsteht, insolvent werden, was aber wenig wahrscheinlich ist. Kritik wird in diesem Zusammenhang eher daran geäußert, dass die Bank und der ETF häufig eng verwoben sind und die Kostentransparenz im ETF dann schwieriger ist.

Gebündeltes Wissen für Einsteiger

Gerd Kommer, Finanzexperte und Erfolgsautor, präsentiert in seinem Ratgeber „Der leichte Einstieg in die Welt der ETFs“ (werblicher Link) praxisnah und verständlich die unkomplizierteste, transparenteste und sicherste Anlagemöglichkeit: Exchange-Traded Funds (ETFs). Das kompakte Buch bietet alles, was Leser benötigen, um ohne großen Aufwand in das Thema einzusteigen und ihre private Finanzvorsorge zu planen und umzusetzen.

Dividenden im ETF

Dadurch, dass im ETF Aktien gehalten werden, profitieren die ETFs auch von den Dividendenausschüttungen dieser Aktien. Wenn diese Dividenden dazu verwendet werden, um wieder Aktien für den ETF zu kaufen, spricht man von einem thesaurierenden ETF (englisch: accumulating ETF). Es gibt aber auch ETFs, die die erhaltenen Dividenden an die Anteilsinhaber der ETFs weitergeben, sogenannte ausschüttende ETFs (englisch: distributing ETF). Bei solchen ETFs kann man dann regelmäßig je nach Anlagevolumen mit etwas Geld rechnen.

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Fondsvermögen im ETF beachten

Umso mehr Geld insgesamt in einem ETF angelegt ist, desto eher und leichter kann man die Anteile an einer Börse handeln. Es lohnt sich also, vor dem Kauf auch immer einen Blick auf die sogenannte Fondsgröße zu werfen. Hat man einen ETF mit einem gewissen Index im Blick, sollte man genau betrachten, welches Fondsvolumen hinter dem entsprechenden ETF steht und diesen dann mit Alternativangeboten vergleichen. Es muss dabei nicht immer der größte ETF zum Zuge kommen, aber wenn das Volumen sehr klein ist, sind solche Anteile naturgemäß schwerer zu handeln.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Renditeerwartungen bei ETF realistisch einschätzen und Risiko nicht ausblenden

Auch wenn vielfach die Empfehlungen für ETFs gerade wie Pilze aus dem Boden sprießen, sollte man sich nicht von übertriebenen Renditeerwartungen steuern lassen. Es lohnt sich also, immer auch einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, wenn man sich mal für einen ETF mit einem bestimmten Index entschieden hat. So hat der DAX beispielsweise seit seiner Auflage im Jahr 1980 eine durchschnittliche jährliche Rendite von circa 7,66 Prozent erzielt. Das ist sicher mehr, als Zinsen für langlaufende Bundesanleihen bezahlt wurden, weswegen Aktien, in welcher Form auch immer, ein wichtiger Bestandteil bei der Mehrung des Vermögens sind. Aber ebenso gilt, dass Vergangenheitsbetrachtungen eben auch nur die Vergangenheit abbilden und die Zukunft nicht vorhersehbar ist. Gerade im Zusammenhang mit Aktien muss jedermann klar sein, dass immer auch Verluste drohen können.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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