Staatsanwalt ermittelt
Nach der Mega-Insolvenz von FTI: Kunden warten immer noch auf ihr Geld - und es droht schon der nächste Ärger
Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI Touristik GmbH warten Kunden auf ihre Rückerstattungen. Jetzt sollte Geduld geübt werden, denn der Prozess könnte sich verzögern.
Frankfurt – Anfang Juni meldete der Reiseveranstalter FTI am Amtsgericht München wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenz an. Das war nicht nur ein Schlag für das Unternehmen, sondern hatte auch sofortige Konsequenzen für Urlauber. Reisende berichteten über Social-Media-Plattformen von Rausschmissen aus Hotels und horrenden Nachzahlungen. Dann meldetet der Reiseveranstalter: Alle Buchungen ab dem 06. Juli wurden storniert. Diese Maßnahme soll etwa 175.000 Reisen betreffen.
Nach FTI-Insolvenz wird Erstattung zugesichert – doch wann?
Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen in München kümmert sich vorläufig um die Insolvenzverwaltung und bestätigt in einer Pressemitteilung von FTI, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sämtliche bereits geleisteten Anzahlungen und etwaige Vorleistungen von Pauschalreisenden erstatten wird. Dagegen haben Kunden, die über FTI Einzelleistungen wie Flüge, Hotels und Transfers gebucht haben, keinen Anspruch darauf, bereits geleistete Zahlungen vom DRSF zurückzufordern.
Der Fokus liegt derzeit noch bei den Urlaubern vor Ort. „Wir sind darum bemüht, dafür zu sorgen, dass die Reisenden ihren begonnenen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können“, sagte er.
Aktuell noch 500 FTI-Kunden im Urlaub - Fonds zur Entschädigung durch die Thomas-Cook-Insolvenz
Derzeit seien wohl noch 500 Gäste im Urlaub, wurden also währenddessen von der Insolvenz erwischt, so das Handelsblatt. Diese Urlauber werden finanziell vom DRSF, dem Deutschen Reisesicherungsfonds, aufgefangen.
Vom DRSF heißt es: „Wenn ein beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesicherter Reiseveranstalter einen Insolvenzantrag stellt, tritt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) sofort auf den Plan und bestätigt seine Einstandspflicht.“ Das bedeutet, dass der Fonds vertraglich Verbraucher schützt, die bei der FTI eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind.
Dieser Fonds wurde im Jahr 2021 eingerichtet und sollte die damaligen unzureichenden Absicherungen auffangen sowie betroffene Reisende schützen. Grund dafür war die Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019, bei der die Kunden statt einer Erstattung, eine freiwillige Ausgleichszahlung von der Bundesregierung bekamen.
Von der Insolvenz betroffen: Rund 175.000 Kunden warten noch auf ihr Geld
Die von FTI und DRSF zugesicherte Erstattung wird wohl noch was auf sich warten lassen. Ein Sprecher vom DRSF sagt zum Handelsblatt, dass er keine Auskunft über den Zeitpunkt der Auszahlung geben kann: „Wir äußern uns nicht zum Zeithorizont.“ Offenbar wolle man sich zunächst um die restlichen 500 Urlauber kümmern und danach den Erstattungsprozess angehen. Üblicherweise schützt der DRSF bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters immer zuerst um die Urlauber vor Ort. Wenn diese zurückgekehrt sind, geht es erst mit dem Erstattungsprozess los.
Dieser Prozess wird sich wohl schwieriger gestalten als gedacht. Ohne die Reisedaten der Urlauber kann der DRSF nämlich nichts tun: „Sobald das jeweilige von der Insolvenz betroffene Unternehmen die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat, kann der DRSF beginnen, die Buchungs- und Reisedaten auszuwerten und den Erstattungsprozess vorzubereiten.“
Bei ca. 175.000 Reisen wird davon ausgegangen, dass dieser Prozess eine Weile andauern wird. Parallel kommt ein aufwendiges Insolvenzverfahren dazu, welches den Erstattungsprozess auch etwas hinauszögern könnte.
Ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen FTI?
Nun könnte das nächste Problem ins FTI-Haus reinflattern. Die Münchener Staatsanwaltschaft soll wegen Insolvenz-Verschleppung ermitteln, berichtet die Süddeutsche Zeitung. In München ist nämlich die erste Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der FTI Touristik eingegangen. In Branchenkreisen soll schon länger bekannt gewesen sein, dass FTI in finanziellen Schwierigkeiten steckte. „Wir beobachten die Situation rund um FTI mit Interesse, insbesondere die diesbezügliche Berichterstattung“, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage.
Bei einem Insolvenzverfahren ist so eine Prüfung seitens der Staatsanwaltschaft üblich und bedeutet nicht immer, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Offenbar wird die Staatsanwaltschaft – auch ohne Strafanzeige – bei jeder Firmeninsolvenz benachrichtigt. Nach den Prüfungen wird entschieden, ob es zu einem Ermittlungsverfahren kommt.
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