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Geld vom Amt

Hier gibt es bis zu 300 Euro im Monat mehr: Diese Städte in Deutschland zahlen am meisten Bürgergeld

Die Höhe des Bürgergelds variiert je nach Wohnort erheblich. Zwischen den zahlungsstärksten und -schwächsten Städten liegen Hunderte Euro Differenz.

München – Das Bürgergeld stellt in Deutschland eine zentrale Sozialleistung für Menschen dar, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Höhe der monatlichen Zahlungen variiert allerdings erheblich zwischen den Regionen. In diesen Städten bekommen Empfänger durchschnittlich am meisten pro Monat ausgezahlt.

Unterschiede bei Bürgergeld-Höhe: In dieser Stadt gibt es für Alleinerziehende die höchste Auszahlung

Aktuellen Daten zufolge (Stand: März 2025) erhalten alleinstehende Personen in „München (Landeshauptstadt)“ das meiste Bürgergeld. Dort bekommen Single-Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt 1.016 Euro monatlich, wovon 546 Euro auf die Miete entfallen. Ein Sprecher der Münchener Agentur für Arbeit bestätigte gegenüber IPPEN.MEDIA, dass diese Zahlen ausschließlich für die Landeshauptstadt gelten. Der Landkreis „München“ wird in der Statistik separat betrachtet, was auf die Struktur der zuständigen Ämter zurückzuführen ist.

Wie viel Bürgergeld im Monat ausgezahlt wird, ist auch vom Wohnort abhängig.

In Neustadt an der Waldnaab in der Oberpfalz erhalten Alleinstehende die geringsten Zahlungen. Dort beträgt die monatliche Unterstützung im Durchschnitt 723 Euro, wobei 235 Euro für die Miete vorgesehen sind. Erst zuletzt brachte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) allerdings Kürzungen bei den Wohnkosten für Bürgergeld-Empfänger ins Spiel. 

Hamburg zahlt am meisten für Bedarfsgemeinschaften aus zwei Erwachsenen mit Kindern

In Hamburg erhalten Bedarfsgemeinschaften aus zwei Partnern mit Kindern die höchsten Auszahlungen, durchschnittlich 2.425 Euro monatlich. Davon sind 1.478 Euro für die Miete bestimmt. Familien in Garmisch-Partenkirchen bekommen hingegen die geringsten Beträge, mit durchschnittlich 1.380 Euro im Monat, wovon 504 Euro Mietkosten sind.

Top 5: In diesen Städten wird am meisten Bürgergeld ausgezahlt

PlatzierungSingle-BedarfsgemeinschaftFamilien mit Kindern
1.München Stadt (Bayern)Hamburg (Hamburg)
2.Hamburg (Hamburg)Ludwigsburg (Baden-Württemberg)
3.Darmstadt (Hessen)Main-Taunus-Kreis (Hessen)
4.Stuttgart (Baden-Württemberg)Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen)
5.Köln (Nordrhein-Westfalen)Darmstadt-Dieburg (Hessen)

Der genaue Betrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Während die meisten Bedarfe pauschal festgelegt werden, berechnen sich die Leistungen für im Haushalt lebende Kinder prozentual. Alleinstehenden steht derzeit ein Regelbedarf von 563 Euro monatlich zu, der für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse gedacht ist.

Erhebliche Unterschiede bei Bürgergeld-Auszahlung überwiegend von Mietpreisen beeinflusst

Zusätzlich gibt es Zahlungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehr- und Einmalbedarfe, etwa bei Schwangerschaft oder Umzug. Leistungsminderungen können jedoch auftreten, beispielsweise bei versäumten Fristen. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht monatlich Statistiken zu den Zahlungsansprüchen, differenziert nach Regionen und Arten der Bedarfsgemeinschaften.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen.
Kommt die Rente automatisch? Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben? Und muss sie sogar versteuert werden? Das sind nur einige von vielen Fragen zur Altersvorsorge, die wir Ihnen nachfolgend beantworten wollen. Dabei wollen wir auch über gewisse Mythen aufklären. © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden.
Mythos 1: Die Rente kommt automatisch. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen schriftlich beantragt werden. © Imago
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.
Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. © Joseffson/Imago
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht.
Mythos 3: Ein Reha-Aufenthalt mindert die Rente. Nein, ganz im Gegenteil: Während einer Rehabilitation werden die Pflichtbeiträge zu 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch erhöht. © Zinkevych/Imago
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Mythos 4: Die Rente gibt es erst, wenn man mindestens 15 Jahre gearbeitet hat. Das ist falsch. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. © Daniel Naupold/dpa
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn es gibt eine Grenze. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen.
Mythos 5: Zur Rente darf man unbegrenzt hinzuverdienen. Das stimmt so nicht, denn eine Grenze gibt es schon. Wer früher in Rente geht oder erwerbsunfähig ist, kann bis zu 6300 Euro dazuverdienen. Verdient man mehr, kann der Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verloren gehen. © Imago
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten.
Mythos 6: Nach 45 Jahren kann man schon mit 63 in Rente gehen. Das stimmt nur zum Teil. Wer besonders langjährig versichert ist, das heißt etwa 45 Jahre, kann grundsätzlich früher in Rente gehen. Das Eintrittsalter verschiebt sich allerdings je nach Geburtsjahr nach hinten. © ME Lukashevich/Imago
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.
Mythos 7: Nur Frauen bekommen die Witwenrente. Das ist in jedem Fall ein Irrtum. Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt. © Jens Kalaene/dpa
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben.
Mythos 8: Die Höhe der Rente setzt sich vor allem aus den letzten Arbeitsjahren zusammen. Auch das ist falsch. Die Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. © Imago
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.
Mythos 9: Wer sich lange Zeit um die Kinder kümmert, hat einen geringeren Rentenanspruch. Das ist nicht wahr. Beschäftigte in Elternzeit haben trotz allem einen Anspruch, obwohl sie eine Weile weniger oder gar nicht arbeiten.  © Michael Gstettenbauer/Imago
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
Mythos 10: Jeder muss bis 67 arbeiten. Fehlanzeige: Das gilt nur ab dem Geburtsjahrgang 1964. Für die Jahrgänge davor steigt die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. © Anrii_Armann/Imago
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit.
Mythos 11: Für Frührentner enden die Abschläge mit Erreichen der regulären Altersrente. Nein, leider nicht wahr. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das gilt auch noch nach der Regelrentenzeit. © S. Steinach/Imago
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten.
Mythos 12: Die Altersrente des Ehepartners wird auf die eigene angerechnet. Auch das stimmt nicht. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Renten. © Uwe Umstätter/Imago
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft zu bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.
Mythos 13: Nach einer Scheidung ist die Aufteilung der Rente endgültig. Das trifft nur bedingt zu. Eine Änderung des Versorgungsausgleichs kann vollzogen werden, insofern der Ex-Ehepartner gestorben ist und keine oder nur geringe Leistungen aus den übertragenen Rentenansprüchen erhalten hat.  © Sascha Steinach/Imago
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Mythos 14: Azubis sind erst nach fünf Jahren wegen Erwerbsminderung abgesichert. Nein, nicht richtig. Für sie besteht eine Sonderregelung. Azubis sind bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.  © Robert Kneschke/Imago
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.
Mythos 15: Ost- und Westrenten sind abhängig vom Wohnort. Das stimmt so nicht. Es hängt von den jeweiligen Beschäftigungsorten ab. War ein Arbeitnehmer sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern tätig, errechnet sich die Rente anteilig aus den Teilwerten von Ost und West.  © Imago

Ein direkter Vergleich zeigt, dass die erheblichen Unterschiede vor allem durch die Mietkostenzahlungen bedingt sind. Ohne die Miete erhält eine alleinstehende Person in „München“ durchschnittlich 470 Euro. In Neustadt an der Waldnaab bleiben nach Abzug der Miete 488 Euro übrig. Die Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass die variierenden Mietpreise meist die Ursache für die Unterschiede sind. Auch die regionalen Arbeitsmärkte spielen eine Rolle, da die Einkommen von Bürgergeldempfängern, die zusätzlich erwerbstätig sind, individuell angerechnet werden.

Für Familien in den betrachteten Städten ist der Unterschied unter Berücksichtigung der Miete ebenfalls geringer. In Hamburg beträgt die Differenz zwischen Auszahlung und Mietkosten 947 Euro, in Garmisch-Partenkirchen sind es 876 Euro. Derzeit gilt für Mietkosten eine Karenzzeit, sodass das Amt bei hohen Mieten nicht sofort einen Umzug verlangen darf. (sv/bk)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Lobeca/Ralf Homburg

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