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Die Uhr tickt

Heizungsgesetz wird konkret: Mehrere Städte verlangen bald den Wechsel von Öl- und Gasheizungen

Im Gebäudeenergiegesetz sind wichtige Fristen an den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Zahlreiche Städte haben diese Planung schon beendet.

Berlin – Die neue Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass das sogenannte „Heizungsgesetz“ (eigentlich Gebäudeenergiegesetz, GEG), „abgeschafft“ wird. Was genau damit gemeint ist, ist unklar – innerhalb der Koalition gibt es da offenbar unterschiedliche Ansichten. In jedem Fall steht vor der Sommerpause noch kein neuer Gesetzesentwurf, weshalb die bisherigen Regeln, die von der Vorgängerregierung beschlossen wurden, weitergelten. Und die erreichen in den nächsten zwölf Monaten einen wichtigen Meilenstein.

Heizungsgesetz ist eng an kommunale Wärmeplanung geknüpft

Das GEG ist eng geknüpft an die kommunale Wärmeplanung. Alle deutschen Städte und Kommunen müssen seit 2024 an einem Konzept für die klimaneutrale Wärmeversorgung, die bis 2045 erreicht werden soll, arbeiten. Aus diesen Wärmeplänen können die Bürgerinnen und Bürger entnehmen, ob in ihrem Wohngebiet künftig ein Wärmenetz geplant ist und ab wann dieses zur Verfügung stehen soll.

Dort, wo kein Ausbau der Wärmenetze geplant ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst schauen, wie sie die Vorgaben des Heizungsgesetzes erfüllen und bis 2045 klimaneutral werden. Das kann zum Beispiel mit Biomasseheizungen, Solarthermie, Wärmepumpen oder Hybridsystemen funktionieren.

Die kommunale Wärmeplanung muss in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein – also in weniger als zwölf Monaten. In kleineren Gemeinden, mit weniger als 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen, muss erst ab 30. Juni 2028 der Wärmeplan stehen.

In einem Jahr tickt die Uhr in Großstädten: 65-Prozent-Regel im GEG greift

Ab 1. Juli 2026 greift dann in allen deutschen Großstädten die 65-Prozent-Regel, das heißt: Jede neu eingebaute Heizung muss ab diesem Zeitpunkt zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch Gas-Heizungen können dann weiter eingebaut werden, wenn sie fähig sind, auch mit Wasserstoff betrieben zu werden (H2-ready). Bei diesen Heizungen gilt, dass ab 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent der bereitgestellten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen muss, ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 dann auf 60 Prozent. Bis 2045 muss sie vollständig klimaneutral sein.

Entscheidungsbaum für das Heizungsgesetz: Diese Regeln gelten

Eigentümer und Eigentümerinnen können eine neue Gasheizung (die H2-ready ist) im Grunde nur dann einbauen, wenn die Kommune ein Wasserstoffgebiet ausweist. Nur so kann man sichergehen, dass in Zukunft auch Wasserstoff für die Heizung zur Verfügung stehen wird. Verpflichtet sich die Kommune, ein H2-Gebiet auszuweisen, welches dann entweder doch nicht kommt oder zeitlich verzögert wird, dann müssen die Kommunen gegebenenfalls rechtlich haften.

Abseits vom Standard: Diese Wärmepumpen-Marken kennen Sie noch nicht

Eine Wärmepumpe der Firma Aira steht vor einem Haus.
Sie gehört zu den neueren Unternehmen in Deutschland: Die Firma Aira wurde erst 2022 in Schweden gegründet. Seitdem ist sie aber auf Expansionskurs und baut ihre Wärmepumpen in Deutschland, Italien und Großbritannien ein. Die Firma verkauft Luft-Wasser-Wärmepumpen, die in Polen hergestellt werden. Auf Trustpilot bekommt die Marke Aira 4,2 von 5 Sternen.  © Aira
Eine Wärmepumpe von Stiebel Eltron steht vor einem Wohngebäude.
Stiebel Eltron gehört eigentlich zu den großen Marken in Deutschland – wird aber oft in der Öffentlichkeit vergessen. Die Firma hat dabei 2024 hohen Besuch empfangen: Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die Firma auf seiner Sommerreise besucht. Die Luft-Wasser-Wärmpumpen von Stiebel Eltron können nicht nur in Wohngebäude installiert werden, sondern stellt auch größere Wärmepumpen, die im Gewerbe dienen können. Die Firma stellt sowohl Monoblöcke als auch Splitgeräte her. Bei Stiftung Warentest ist Stiebel Eltron mit eines ihrer Geräte als Testsieger hervorgegangen.  © IMAGO/Karl-Heinz Hick
Eine Wärmepumpe der Firma Brötje vor einem Mehrfamilienhaus.
Die Firma Brötje stellt schon seit über 100 Jahren Heizungen her – und seit einiger Zeit hat sie auch Wärmepumpen im Repertoire. Die Firma mit niederländischem Hauptsitz hat für den deutschen Markt sieben verschiedene Wärmepumpen im Angebot, darunter Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Trinkwasser-Wärmepumpen. Hier im Foto: Die Luft-Wasser-Wärmpumpe NEO, die mit einer höheren Leistung auch für Mehrfamilienhäuser geeignet ist.  © IMAGO/Karl-Heinz Hick
Eine Wärmepumpe von LG mit Katze.
Nein, LG stellt nicht nur Fernseher her: Die südkoreanische Marke ist in zahlreichen Märkten aktiv - eben auch bei Wärmepumpen. LG profitiert dabei von ihrer Expertise in schwülwarmen asiatischen Ländern, die einen hohen Bedarf an Klimaanlagen haben. Eine Wärmepumpe funktioniert sehr ähnlich. Fünf verschiedene Produkte gibt es von LG in Deutschland zu kaufen, ganz neu ist auch ein Produkt mit natürlichem Kältemittel.  © IMAGO
Panasonic stellt eine ihrer Wärmepumpen auf einer Messe aus.
Bleiben wir bei den asiatischen Herstellern: Auch Panasonic tummelt sich längst im Wärmepumpenmarkt. Auch der japanische Hersteller profitiert von einer Expertise bei Klimaanlagen, und bringt Wärmepumpen nach Deutschland. Stiftung Warentest hat 2024 für die Panasonic-Modelle einen Preistipp gegeben, da sie zu den günstigsten Modellen mit einem Qualitätssiegel „gut“ gehören.  © IMAGO/Michael Bihlmayer
Eine Wärmepumpe von Alpha Innotec vor einem Neubau.
Hinter den Wärmepumpen der Marke Alpha Innotec steckt die ait Deutschland GmbH mit Sitz in Oberfranken. Der deutsche Anbieter stellt ausschließlich Wärmepumpen her und wirbt damit, dass ihre Wärmepumpen schon seit über zehn Jahren natürliche Kältemittel nutzen und daher besonders nachhaltig seien. ait stellt sowohl Luft-Wasser- als auch Sole-Wasser-Wärmepumpen her – und zwar in Deutschland am Standort Kasendorf.  © IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON
Die Wärmepumpe der Marke Zewotherm steht vor einem Haus.
Die Firma Zewotherm ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen aus Remang am Rhein, das sich auf klimafreundliches Heizen und Kühlen spezialisiert hat. Die Firma stellt Wärmepumpen her, aber auch Flächenheizungen, Lüftungssysteme und Photovoltaik-Anlagen. Zewotherm bietet mittlerweile als Allrounder auch Stromtarife an, mit denen man seine Wärmepumpe günstig betreiben kann. Zwei Modelle hat Zewotherm aktuell auf dem Markt: Der Lambda sowie der Eco. Auf dem Foto ist der Lambda zu sehen.  © IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON
Eine Wärmepumpe der Marke Tecalor steht auf einer Messe aus.
Die Firma Tecalor aus Niedersachsen punktet mit einem breiten Angebot an verschiedenen Wärmepumpen. Neben den typischen Außenblöcken wie hier auf dem Foto gibt es auch Geräte, die im Innenraum stehen sowie solche, die nebenbei auch noch die Luft filtern können. Auch Großwärmepumpen für Mehrfamilienhäuser hat Tecalor im Angebot. Online gibt es auch ein Ersatzteilshop, für all jene, die diese Sicherheit dazu noch haben wollen.  © IMAGO/Alexander Pohl
Eine Wärmepumpe von Buderus vor einem Haus.
Die Marke Buderus kennen viele Menschen wohl zumindest vom Sehen: Die Wärmepumpen gehören zu den markantesten auf dem Feld. 2024 waren die Wärmepumpen auch Testsieger von Stiftung Warentest. Buderus war einst ein Familienunternehmen, wurde aber 2003 von Bosch übernommen. Neben Wärmepumpen stellt die Wetzlarer Firma auch Solaranlagen her. © IMAGO
Eine Wärmepumpe von SenerTec zusammen mit Vertriebsleiter Hagen Fuhl.
Ein weiteres deutsches Unternehmen macht die Liste komplett: SenerTec aus Schweinfurt stellt nicht nur Wärmepumpen her, sondern kombiniert sie mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Diese eignen sich insbesondere für Mehrfamilienhäuser und größere Immobilien. Die Kombination kann außerdem noch mit einer PV-Anlage ausgefertigt werden.  © SenerTec

Nach aktuellem Stand hat noch keine einzige Kommune in Deutschland entschieden, ein reines Wasserstoffgebiet auszuweisen. Es gibt aber Gebiete, zum Beispiel in Stuttgart oder im Ruhrgebiet, die Wasserstoffnetze planen – diese sollen aber erstmal für die Industrie gelten. Für normale Verbraucher und Verbraucherinnen soll es, wenn überhaupt, erst später eine Ausweisung geben.

Hannover ist Vorreiter: Wärmeplan und Heizungsgesetz greifen schon ein Jahr früher

Laut Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben 98 Prozent der Kommunen daher schon mit ihren Wärmeplänen begonnen. Und ein Großteil der deutschen Städte mit über 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen hat die Wärmeplanung auch schon abgeschlossen. Besonders in Baden-Württemberg ist das der Fall, da dort schon alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürgern seit Ende 2023 ihre Wärmepläne erstellt haben müssen. So kann man zum Beispiel für Stuttgart, Heidelberg oder Freiburg auf den Webseiten der Städte schon nachlesen, wo in Zukunft ein Wärmenetz entstehen wird – und wo andere Heizungen empfohlen werden.

Eigentlich müssten Hausbesitzende in diesen Orten schon jetzt an die 65-Prozent-Regel gebunden sein – schließlich ist die Wärmeplanung schon abgeschlossen. In den allermeisten Fällen wurde hier jedoch ein Schlupfloch im GEG genutzt: Die Uhr tickt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein neues Wärmenetz rechtsverbindlich in der Gemeindesatzung ausgewiesen wurde. Das haben die meisten deutschen Städte bisher vermieden, um ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit zu geben.

Das wird sich in den kommenden zwölf Monaten nach und nach ändern. Vorreiter ist hier die Stadt Hannover: Seit 30. Juni 2025 ist dort ein Teil des Fernwärmegebiets rechtsverbindlich ausgewiesen, dort gilt also schon den 65-Prozent-Regel. Wer in diesem Gebiet von Hannover lebt, und seine alte Gasheizung jetzt austauscht, muss also die oben geschilderten Regeln beachten. Muss die fossile Heizung aufgrund eines plötzlichen Ausfalls, also einer Havarie, ausgetauscht werden, dann kann eine neue fossile Heizung für maximal 13 weitere Jahre installiert werden. Nach spätestens 13 Jahren muss diese Heizung dann also wieder getauscht werden, diesmal für eine klimafreundlichere Option. Die 13-Jahres-Frist gilt insbesondere für Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern.

Rubriklistenbild: © Bernd Weißbrod/dpa

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