Die Uhr tickt
Heizungsgesetz wird konkret: Mehrere Städte verlangen bald den Wechsel von Öl- und Gasheizungen
Im Gebäudeenergiegesetz sind wichtige Fristen an den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Zahlreiche Städte haben diese Planung schon beendet.
Berlin – Die neue Bundesregierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass das sogenannte „Heizungsgesetz“ (eigentlich Gebäudeenergiegesetz, GEG), „abgeschafft“ wird. Was genau damit gemeint ist, ist unklar – innerhalb der Koalition gibt es da offenbar unterschiedliche Ansichten. In jedem Fall steht vor der Sommerpause noch kein neuer Gesetzesentwurf, weshalb die bisherigen Regeln, die von der Vorgängerregierung beschlossen wurden, weitergelten. Und die erreichen in den nächsten zwölf Monaten einen wichtigen Meilenstein.
Heizungsgesetz ist eng an kommunale Wärmeplanung geknüpft
Das GEG ist eng geknüpft an die kommunale Wärmeplanung. Alle deutschen Städte und Kommunen müssen seit 2024 an einem Konzept für die klimaneutrale Wärmeversorgung, die bis 2045 erreicht werden soll, arbeiten. Aus diesen Wärmeplänen können die Bürgerinnen und Bürger entnehmen, ob in ihrem Wohngebiet künftig ein Wärmenetz geplant ist und ab wann dieses zur Verfügung stehen soll.
Dort, wo kein Ausbau der Wärmenetze geplant ist, müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst schauen, wie sie die Vorgaben des Heizungsgesetzes erfüllen und bis 2045 klimaneutral werden. Das kann zum Beispiel mit Biomasseheizungen, Solarthermie, Wärmepumpen oder Hybridsystemen funktionieren.
Die kommunale Wärmeplanung muss in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein – also in weniger als zwölf Monaten. In kleineren Gemeinden, mit weniger als 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen, muss erst ab 30. Juni 2028 der Wärmeplan stehen.
In einem Jahr tickt die Uhr in Großstädten: 65-Prozent-Regel im GEG greift
Ab 1. Juli 2026 greift dann in allen deutschen Großstädten die 65-Prozent-Regel, das heißt: Jede neu eingebaute Heizung muss ab diesem Zeitpunkt zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch Gas-Heizungen können dann weiter eingebaut werden, wenn sie fähig sind, auch mit Wasserstoff betrieben zu werden (H2-ready). Bei diesen Heizungen gilt, dass ab 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent der bereitgestellten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen muss, ab 2035 steigt dieser Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 dann auf 60 Prozent. Bis 2045 muss sie vollständig klimaneutral sein.
Eigentümer und Eigentümerinnen können eine neue Gasheizung (die H2-ready ist) im Grunde nur dann einbauen, wenn die Kommune ein Wasserstoffgebiet ausweist. Nur so kann man sichergehen, dass in Zukunft auch Wasserstoff für die Heizung zur Verfügung stehen wird. Verpflichtet sich die Kommune, ein H2-Gebiet auszuweisen, welches dann entweder doch nicht kommt oder zeitlich verzögert wird, dann müssen die Kommunen gegebenenfalls rechtlich haften.
Abseits vom Standard: Diese Wärmepumpen-Marken kennen Sie noch nicht




Nach aktuellem Stand hat noch keine einzige Kommune in Deutschland entschieden, ein reines Wasserstoffgebiet auszuweisen. Es gibt aber Gebiete, zum Beispiel in Stuttgart oder im Ruhrgebiet, die Wasserstoffnetze planen – diese sollen aber erstmal für die Industrie gelten. Für normale Verbraucher und Verbraucherinnen soll es, wenn überhaupt, erst später eine Ausweisung geben.
Hannover ist Vorreiter: Wärmeplan und Heizungsgesetz greifen schon ein Jahr früher
Laut Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben 98 Prozent der Kommunen daher schon mit ihren Wärmeplänen begonnen. Und ein Großteil der deutschen Städte mit über 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen hat die Wärmeplanung auch schon abgeschlossen. Besonders in Baden-Württemberg ist das der Fall, da dort schon alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürgern seit Ende 2023 ihre Wärmepläne erstellt haben müssen. So kann man zum Beispiel für Stuttgart, Heidelberg oder Freiburg auf den Webseiten der Städte schon nachlesen, wo in Zukunft ein Wärmenetz entstehen wird – und wo andere Heizungen empfohlen werden.
Eigentlich müssten Hausbesitzende in diesen Orten schon jetzt an die 65-Prozent-Regel gebunden sein – schließlich ist die Wärmeplanung schon abgeschlossen. In den allermeisten Fällen wurde hier jedoch ein Schlupfloch im GEG genutzt: Die Uhr tickt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein neues Wärmenetz rechtsverbindlich in der Gemeindesatzung ausgewiesen wurde. Das haben die meisten deutschen Städte bisher vermieden, um ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit zu geben.
Das wird sich in den kommenden zwölf Monaten nach und nach ändern. Vorreiter ist hier die Stadt Hannover: Seit 30. Juni 2025 ist dort ein Teil des Fernwärmegebiets rechtsverbindlich ausgewiesen, dort gilt also schon den 65-Prozent-Regel. Wer in diesem Gebiet von Hannover lebt, und seine alte Gasheizung jetzt austauscht, muss also die oben geschilderten Regeln beachten. Muss die fossile Heizung aufgrund eines plötzlichen Ausfalls, also einer Havarie, ausgetauscht werden, dann kann eine neue fossile Heizung für maximal 13 weitere Jahre installiert werden. Nach spätestens 13 Jahren muss diese Heizung dann also wieder getauscht werden, diesmal für eine klimafreundlichere Option. Die 13-Jahres-Frist gilt insbesondere für Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern.
Rubriklistenbild: © Bernd Weißbrod/dpa
