Höhere Abgaben
Grundsteuer steigt: Was die Reform für Eigentümer bedeutet – und Sie jetzt noch tun können
Die Reform der Grundsteuer tritt ab Februar 2025 in Kraft. Für viele Eigentümer bedeutet das Mehrkosten. Was sich verändert und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Frankfurt – Die Reform der Grundsteuer stellt viele Eigentümer vor neue Herausforderungen. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde das bisherige Berechnungsmodell als verfassungswidrig eingestuft und musste überarbeitet werden. Das bedeutet, dass ab dem 15. Februar 2025 eine neue Grundsteuer fällig wird. Während einige Eigentümer von sinkenden Abgaben profitieren, müssen andere mit Mehrkosten rechnen. Besonders in Ballungsräumen könnte die Reform spürbare finanzielle Auswirkungen haben.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben, darunter Grundstücke, Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Eigentümer tragen diese Abgabe, können sie bei Vermietung jedoch auf die Mieter umlegen. Die Einnahmen fließen ausschließlich an die Kommunen und belaufen sich jährlich auf über 15 Milliarden Euro. Damit finanzieren Gemeinden wichtige Projekte wie Schulen, Kitas, Bibliotheken oder die Infrastruktur, heißt es laut Bundesfinanzministerium.
Warum gibt es eine neue Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig, da sie auf jahrzehntealten Berechnungsgrundlagen basierte. Die Immobilienwerte wurden seit 1964 nicht mehr angepasst, obwohl sich der Immobilienmarkt in dieser Zeit sehr verändert hat. In den letzten Jahrzehnten sind die Preise für Grundstücke und Immobilien in vielen Regionen stark gestiegen, was zu einer deutlichen Verzerrung bei der Steuerberechnung führte. Besonders in städtischen Ballungsräumen stiegen die Grundstückswerte rapide, während ländliche Regionen weniger von dieser Entwicklung betroffen waren.
Warum steigt die Grundsteuer?
Nicht für alle Eigentümer steigen die Kosten – einige profitieren sogar von sinkenden Abgaben. Die Neubewertung der Immobilien führt jedoch dazu, dass manche nun deutlich mehr zahlen müssen. Das liegt daran, dass die alte Grundsteuer Wertunterschiede nicht ausreichend berücksichtigte. Durch die Reform wird die Grundsteuer an den tatsächlichen Marktwerten ausgerichtet, was bedeutet, dass Besitzer von höher bewerteten Objekten mehr zahlen müssen.
Kurzum gesagt: Wer jetzt mehr zahlt, hat möglicherweise in der Vergangenheit zu wenig gezahlt. Das mag für Betroffene unbefriedigend sein, ist aber eine direkte Folge der neuen verfassungskonformen Berechnung.
Was Eigentümer jetzt tun können
Die neue Berechnung der Grundsteuer stützt sich auf die Bodenrichtwerte, die von den Gutachterausschüssen der Gemeinden festgelegt werden. In manchen Fällen können diese Werte jedoch unangemessen hoch ausfallen. Wer den Verdacht hat, dass sein Grundstück überbewertet wurde, kann ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Erste Anlaufstelle ist der örtliche Gutachterausschuss, da dieser die Bodenrichtwerte innerhalb der Gemeinde festlegt. Falls dort ein Fehler unterlaufen ist, könnte eine Korrektur erfolgen, was sich direkt auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt.
Allerdings lohnt sich dieser Schritt nur bei starken Abweichungen – Experten sprechen von mindestens 40 Prozent, wie das Handelsblatt berichtet. Zudem sind die Kosten für ein solches Gutachten oft vierstellig, weshalb Eigentümer genau abwägen sollten, ob sich der potenzielle Steuervorteil finanziell wirklich auszahlt.
Korrektur durch das Finanzamt möglich
Sieht der Gutachterausschuss keinen Anlass für eine Korrektur, kann der Eigentümer mit einem eigenen Gutachten belegen, dass der tatsächliche Wert seines Grundstücks erheblich vom Bodenrichtwert abweicht. In diesem Fall nimmt das Finanzamt auf Antrag eine Anpassung vor, informiert beispielsweise das Finanzamt Baden-Württemberg.
Wird das Gutachten bis zum 30. Juni 2025 in Auftrag gegeben, berücksichtigt das Finanzamt es rückwirkend zum 1. Januar 2025 – unabhängig davon, wann der Antrag gestellt oder das Gutachten eingereicht wird. Dabei ist zu beachten, dass sich die Regelungen der Bundesländer unterscheiden und Eigentümer die Informationen bei den jeweiligen Finanzämtern anfordern können.
Grundsteuerbescheid prüfen – lohnt sich ein Widerspruch?
Der Grundsteuermesswert wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Doch ein Einspruch gegen den Bescheid bringt meist wenig. Steuerexpertin Sybille Barent vom Eigentümerverband Haus & Grund sagt im Handelsblatt: „Ein Widerspruch ist nur dann sinnvoll, wenn die Kommune sich verrechnet hat oder falsche Werte aus dem Wertbescheid übernommen wurden.“ Zudem kassieren viele Gemeinden eine Bearbeitungsgebühr für Einsprüche, was den Aufwand noch weniger lohnenswert macht.
Auch bei Einspruch: Grundsteuer muss gezahlt werden
Bereits Millionen Eigentümer haben offenbar Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide eingelegt. Doch ein laufendes Verfahren entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Daniela Karbe-Geßer vom Bund der Steuerzahler erklärt in dem Bericht: „Jeder, der einen Grundsteuerbescheid erhält, muss auch zahlen.“ Eine Aussetzung der Vollziehung ist nur möglich, wenn ein Gutachten eine erhebliche Abweichung nachweist. In diesem Fall kann die Zahlung bis zur Klärung aufgeschoben werden.
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