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Steuer und Abschreibung

Gescheiterte Elektroauto-Förderung: Politische Blockade bremst Steuererleichterungen aus

Mehr Kaufanreize und steuerliche Erleichterungen für Elektroautos – das war der Plan. Doch die fehlende politische Mehrheit hat die neue Förderung gestoppt.

Berlin/München – Die Bundesregierung hatte ambitionierte Pläne, um die Elektromobilität voranzutreiben: Weitere steuerliche Vergünstigungen für Elektroautos, die Unternehmen als auch Dienstwagenfahrer entlasten, standen im Mittelpunkt.

Doch trotz der Absicht, die höhere E-Auto-Förderung über das Steuerfortentwicklungsgesetz zum 1. Januar 2025 einzuführen, konnte das Vorhaben keine Mehrheit finden. Eine auf der Website der Bundesregierung veröffentlichte Mitteilung klärt über die Kehrtwende auf. Welche Folgen hat das Scheitern – und was war eigentlich geplant?

Elektroauto-Förderung: Wachstumsimpuls durch Sonderabschreibungen gestoppt

Im Rahmen der sogenannten Wachstumsinitiative der früheren Ampelkoalition sollte das Steuerfortentwicklungsgesetz auch Regelungen enthalten, die Unternehmen bei der Anschaffung von E-Autos finanziell entlasten. Insbesondere wurde eine Sonderabschreibung vorgeschlagen, die rückwirkend ab Juli 2024 gelten sollte. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) versprach sich und der hiesigen Autoindustrie einen benötigten „Nachfrage-Push“.

Deutsche Firmen hätten im ersten Jahr nach dem Kauf eines Elektrofahrzeugs 40 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen können – insgesamt sollte der Abschreibungszeitraum sechs Jahre betragen. Der Vorteil für die Abnehmer und Betreiber von Fuhrparks: Unternehmen hätten vorübergehend weniger Gewinn ausweisen müssen, was zu spürbaren Steuerersparnissen führt.

Eine solche Maßnahme wäre ein finanzieller Anreiz für Unternehmen, aber auch ein Impuls für die von der Transformation belastete deutsche Autobranche, deren Zugpferde wie VW unter gesunkenen Renditen leiden.

Abschreibung für elektrische Dienstwagen: Wer hätte profitieren können?

Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Reform lag auf der Ausweitung der bestehenden Subventionen für Elektro-Dienstwagen. Aktuell profitieren Beschäftigte, die ein reines Elektroauto privat nutzen, von einer reduzierten steuerlichen Belastung: Statt ein Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat werden lediglich 0,25 Prozent angesetzt – allerdings nur bei E-Modellen mit einem Preis von maximal 70.000 Euro. Geplant war seitens Ampelkoalition, diese Grenze auf 95.000 Euro anzuheben, um auch höherpreisige Modelle zu begünstigen.

Ein von der Ampelkoalition geplantes, neues Förderprogramm für E-Autos wird nicht mehr vor der Bundestagswahl umgesetzt.

Für viele Unternehmen und Arbeitnehmer wäre dies ein attraktiver Anreiz gewesen, auf elektrische Dienstwagen umzusteigen. Doch das Vorhaben wurde von der Realität der politischen Mehrheiten ausgebremst, wie zunächst Electrive berichtete.

Steuerfortentwicklungsgesetz ohne neue Elektroauto-Förderung

Laut einem Sprecher des Finanzministeriums fehlte es sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat an der nötigen Unterstützung. Der Plan, die Reform rückwirkend ab Juli 2024 einzuführen und bis Dezember 2028 zu befristen, scheiterte somit, bevor er umgesetzt werden konnte.

Neben den politischen Hürden spielte wohl auch der finanzielle Aspekt eine Rolle: Schon das bestehende Dienstwagenprivileg für Elektroautos verursacht laut Subventionsbericht jährliche Kosten von über 1,5 Milliarden Euro – eine Summe, die durch eine zusätzliche E-Auto-Förderung weiter gestiegen wäre.

Rückschlag für E-Mobilität? Mehrere Möglichkeiten der Förderung

Das Scheitern der Elektroauto-Förderung ist ein weiterer Hemmschuh für E-Mobilität in Deutschland. Ende 2023 wurde die Kaufprämie für Elektroautos („Umweltbonus“) abrupt eingestellt. Seitdem ist die Nachfrage nach Stromern eingebrochen, weil Stromer teurer in der Anschaffung sind. Das könnte sich jedoch schon in diesem Jahr ändern. Dennoch könnten im Verlauf der nächsten Monate neue Maßnahmen zum Kaufanreiz beschlossen werden.

Top 10: Die zehn beliebtesten Autos der Deutschen

Ein VW Polo
Platz 10 – VW Polo: Der VW-Konzern dominiert die Neuzulassungs-Statistik des Jahres 2024. Los geht es auf Platz 10 mit dem Polo: 36.757 Exemplare des Kleinwagens wurden in Deutschland verkauft. © VW
Ein Seat Leon
Platz 9 – Seat Leon: Der Leon trägt zwar kein VW-Emblem im Grill – zum Konzern gehört die Marke dennoch. Mit 37.129 Neuzulassungen konnte sich der Seat den 9. Platz in der Jahres-Statistik sichern. © Seat
Ein BMW X1
Platz 8 – BMW X1: In die Top 10 haben es nur wenige Fahrzeuge geschafft, die nicht aus dem VW-Konzern stammen. Der BMW X1 ist eines davon. 37.154 Neuzulassungen reichten für Platz 8. © BMW
Ein Opel Corsa
Platz 7 – Opel Corsa: Im Vorjahr noch auf Platz 4, ging es für den Corsa nach unten. Im Jahr 2024 reichten 43.467 Neuzulassungen aber immer noch für den 7. Platz. © Opel
Ein Opel Astra
Platz 6 – Opel Astra: Und gleich noch ein Opel. Mit 47.601 Neuzulassungen schaffte es der Astra auf Rang 6 in der Jahres-Statistik. © Opel
Ein VW Passat
Platz 5 – VW Passat: Und schon wieder VW. Platz 5 im Jahres-Ranking 2024 sicherte sich der Passat – mit 47.720 Neuzulassungen.  © VW
Ein Skoda Octavia
Platz 4 – Skoda Octavia: Ein großer Sprung für den Octavia: Im vergangenen Jahr lag er noch auf Platz 10. Im Jahr 2024 reichen 50.817 Neuzulassungen für den vierten Platz im Neuzulassungs-Ranking. © Skoda
Ein VW Tiguan
Platz 3 – VW Tiguan: Die Top 3 belegen ausschließlich Modelle der Marke Volkswagen. Auf dem dritten Platz landete der Tiguan mit 67.057 Neuzulassungen im Jahr 2024. © VW
Ein VW T-Roc
Platz 2 – VW T-Roc: Auch den zweiten Platz bei den meistverkauften Autos in Deutschland sicherte sich ein VW. Vom VW T-Roc wurden 75.398 Modelle neu zugelassen. © VW
Fahraufnahme eines VW Golf
Platz 1 – VW Golf: Die ewige Nummer eins stand auch im Jahr 2024 wieder an der Spitze der Neuzulassungen in Deutschland. 100.183 Golf-Modelle wurden neu zugelassen. © VW

Die Frage, wie die Elektromobilität wieder attraktiver gemacht werden kann, bleibt bis dato offen. Während aus Kreisen der CSU und Parteichef Markus Söder mit einer neuen Kaufprämie (3600 Euro) und günstigeren Ladestrompreisen geliebäugelt wird, setzt die verbliebene Bundesregierung offiziell weiter auf steuerliche Vergünstigungen – auch wenn deren Umsetzung zunächst gescheitert ist. Auch das französische Vorbild könnte eine Trendumkehr beim Absatz bewirken. (PF)

Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/Imago

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