Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Branche unter massivem Druck

Gericht weist Thyssenkrupp zurück: Stahlsparte muss stark umgebaut werden

Der Industriekonzern Thyssenkrupp will seine unter Druck geratene Stahlsparte neu aufstellen. Ein Urteil des höchsten europäischen Gerichts macht einen Zusammenschluss mit einer indischen Firma endgültig zunichte.

Essen/Luxemburg - Der Industriekonzern Thyssenkrupp hat seine Absicht bekräftigt, seine Stahlsparte eigenständig aufzustellen. Anlass für die Stellungnahme war ein zuvor veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Es bestätigt ein Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für eine Fusion der Thyssenkrupp-Stahlsparte mit dem europäischen Stahlgeschäft des indischen Unternehmens Tata Steel. 

Aktuell befindet sich die Stahlsparte von Thyssenkrupp in einer Neuaufstellung. Das Unternehmen verwies auf die im Juli erfolgte Übernahme von 20 Prozent des Stahlgeschäfts durch das Energieunternehmen EP Corporate Group (EPCG). „Darüber hinaus sind Thyssenkrupp und EPCG in Gesprächen über den Erwerb weiterer 30 Prozent der Anteile am Stahlgeschäft mit dem Ziel, ein gleichberechtigtes 50/50-Joint Venture zu bilden“, hieß es.

„In vollem Umfang zurückgewiesen“: Thyssenkrupp muss Niederlage vor EuGH hinnehmen

Die Fusion mit Tata Steel hatte die EU-Kommission vor fünf Jahren aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Man untersage den Zusammenschluss, „um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden“, hieß es damals in Brüssel. Durch den Zusammenschluss wäre zu der Zeit Europas zweitgrößter Stahlkonzern mit rund 48.000 Mitarbeitern und Werken in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden entstanden. 

Das Logo von Industriekonzern Thyssenkrupp: Die Essener müssen ihre Stahlsparte neu aufstellen.

Thyssenkrupp wollte damit die Abhängigkeit vom schwankenden Stahlgeschäft verringern, das damals wie heute unter Überkapazitäten und einem Wettbewerbsdruck aus Asien leidet. Das Unternehmen hatte beim Gericht der EU gegen die Kommissionsentscheidung geklagt. Das Gericht wies die Klage im Juni 2022 ab. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde nun „in vollem Umfang“ zurückgewiesen, so der EuGH.

Thyssenkrupp nach Urteil enttäuscht

Man habe die Zurückweisung des Rechtsmittels „zur Kenntnis genommen“, erklärte Thyssenkrupp. „Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass das Gericht die von uns vorgebrachten Klagegründe nicht hinreichend berücksichtigt hat“, hieß es weiter. Angesichts der schwierigen Lage in der europäischen Stahlindustrie halte man die von der Europäischen Kommission angesetzten Maßstäbe zur Beurteilung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen für nicht angemessen. (dpa, lf)

Rubriklistenbild: © Christoph Reichwein / dpa

Kommentare