Mehr von der Rente
Über 100 Euro Rentenplus mit einem Antrag – So funktioniert es
Erziehungsberechtigte können sich mit einem Antrag bei der Rentenversicherung selbst ein Geschenk machen. Denn ein Plus auf die Rente ist möglich.
Frankfurt – Immer mehr Menschen in Deutschland haben mit einer kleinen Rente zu kämpfen. Über 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner haben dem Statistischen Bundesamt zufolge weniger als 1.250 Euro netto monatlich zur Verfügung. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab außerdem, dass Geringverdiener in der Rente gleich doppelt im Nachteil sind. Denn nicht nur ihre Rente ist geringer, statistisch gesehen, fällt auch ihre Lebenserwartung und damit die Dauer der bezogenen Rente deutlich niedriger aus. Doch es gibt Möglichkeiten, aus der Rente etwas mehr herauszuholen.
Wenn Sie Kinder aufgezogen haben, können Sie Ihre Rente durch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung deutlich aufbessern. Wie Sie vorgehen müssen, und was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Rente deutlich aufbessern: Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung beschert deutliches Plus
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet die Kindererziehung nämlich für einen gewissen Zeitraum so an, als hätte die erziehende Person in dieser Zeitspanne eigene Beiträge einbezahlt. Diese Beiträge berechnen sich aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. Laut der DRV bringt ein Jahr Kindererziehungszeit fast einen Entgeltpunkt, was ungefähr 37,60 Euro Rente mehr im Monat bedeutet.
Für welche Dauer die Kindererziehungszeit berücksichtigt wird, hängt unter anderem vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Vor 1992 Geboren: 2 Jahre und 6 Monate pro Kind
- Ab 1992 geboren: 3 Jahre pro Kind
Beispielrechnung
Wenn Sie sich für ein ab 1992 geborenes Kind drei Jahre anrechnen lassen, entspricht das einem Plus von 112,80 Euro auf ihre monatliche Rente.
Mit der Kindererziehungszeiten die Rente aufbessern: Wem das nutzen kann
Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass Eltern oder erziehende Personen die Kindererziehungszeiten nicht einfach so gutgeschrieben bekommen. Hierfür muss erst ein Antrag gestellt werden. Falls die Mutter die Kindererziehung zum größten Teil übernommen hat, genügt es laut DRV, „den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat“. Doch nicht nur die leibliche Mutter kann sich mithilfe von Kindererziehungszeiten die Rente aufbessern. Auch Väter, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern können einen Antrag stellen.
Ebenso Großeltern oder Verwandte, aber nur, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Zudem darf ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen. Wichtig zu wissen: Es kann nur eine Person die Erziehungszeiten auf die Rente anrechnen lassen. Man sollte sich also gut überlegen, wem das Rentenplus am ehesten zugute kommen sollte.
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Rente mit Antrag zu Kindererziehungszeit aufbessern: Was Eltern beachten sollten
Wenn nicht die Mutter, sondern beispielsweise der Vater die Kindererziehungszeit erhalten soll, muss hierfür ein weiterer Antrag gestellt werden. Die DRV betont: „Die Erklärung gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.“ Welche weiteren Regelungen gelten und alle relevanten Anträge hat die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite nochmals aufgelistet.
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