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Ab Juli gibt es zudem Zuschläge

Erwerbsminderungsrente erhöht sich um durchschnittlich fast 500 Euro

Personen mit Erwerbsminderung können sich auf zusätzliches Einkommen vom Staat freuen. Ein Hauptgrund dafür ist die Zurechnungszeit, die einen erheblichen Anstieg bewirkt.

München – Wer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt, muss bei seiner Berechnung nicht nur die Zeit berücksichtigen, die er oder sie tatsächlich im Berufsleben verbracht hat. Die Höhe der Summe, die Unfallopfern oder chronisch Kranken zusteht, richtet sich auch nach der sogenannten Zurechnungszeit.

Auf diese Art wird die Zeit zwischen dem Beginn der Erwerbsminderung und der Regelaltersgrenze des Jahres, in dem die Minderung begonnen hat, mitgezählt. Wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet, sind die Summen hierbei angestiegen. Darüber berichtet das Portal Ihre-Vorsorge.de.

Zurechnungszeit bessert Rente für Erwerbsgeminderte auf

So beträgt die monatliche Nettorente für die 164.000 Deutschen, die diese im Jahr 2023 erstmals bezogen haben, 1001 Euro und damit 51 Euro mehr als bei der Gruppe im Jahr zuvor. Im Vergleich zu den neu Erwerbsgeminderten des Jahres 2013 sind es gar fast 390 Euro mehr.

Die Lebenserwartung in Bayern ist im Vergleich zu den 80er Jahren deutlich gestiegen. Aber es gibt eine Ausnahme in der jüngsten Statistik.

Auch hat die Zurechnungszeit die sogenannten Entgeltpunkte verbessert, also die durch eigene Arbeit erworbenen Rentenansprüche. Die Rentenversicherung zahlte 2023 1,73 Millionen Euro an Erwerbsminderungsrenten, die auf im Schnitt einer Zurechnungszeit von 12,6 Entgeltpunkten beruhten. Ein Durchschnittsverdiener kann durch ein Jahr Zahlung von Rentenbeträgen einen Entgeltpunkt erwerben.

Dieser Wert wird mit dem Euro-Betrag multipliziert, mit dem jeder Entgeltpunkt hinterlegt ist, im Moment beträgt dieser „aktuelle Rentenwert“ 39,32 Euro. Dadurch ergibt sich durch die Zurechnungszeit ein monatliches Plus bei den Erwerbsminderungsrenten von fast 500 Euro brutto. Der hohe Rentenabschlag (für Neurentner des Jahres 2022 beispielsweise mehr als 112 Euro) dämpft dies allerdings.

Renten-Plus soll laut Rentenversicherung künftig schrumpfen

Künftig soll das Renten-Plus aber schrumpfen, warnt die Rentenversicherung. Der Grund ist das erhöhte Renteneintrittsalter Erwerbsgeminderter, das in der letzten Dekade um drei Jahre auf 54 gestiegen ist. Ein weiterer Grund ist, dass viele neue Erwerbsgeminderten-Rentner Berufsgruppen mit geringen Löhnen angehören. Die deutlich verlängerte Zurechnungszeit soll also erheblich zum Plus beigetragen haben. Von 2018 bis 2023 ist diese um fast zwei Entgeltpunkte, was derzeit knapp 75 Euro entspricht, gewachsen.

Ab Juli zahlt die Deutsche Rentenversicherung zudem Zuschläge zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten. Auch Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente anschließen, fallen dann höher aus. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Anspruchsberechtigte bekommen den Zuschlag laut DRV automatisch.

DRV informiert Berechtige: Es gibt Rentenzuschläge für Erwerbsgeminderte

Die DRV informiert Berechtigte über ihren Anspruch im Juli mittels eines Bescheids. Darin finden Empfänger Informationen über die Höhe des Zuschlags sowie den Zeitraum der Zahlung. Die Auszahlung erfolge zunächst unabhängig von der Rente in einer separaten Überweisung zwischen dem 10. und 20. des Monats. Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden, so die DRV.

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten, sofern der Rentenbeginn zwischen den Jahren 2001 und 2018 lag. Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent. (cgsc mit dpa)

Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber / IMAGO

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