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Ehegattenbezogener Familienzuschlag

Ehe-Zuschlag für Staatsbedienstete: Beamte kassieren Extra-Geld für die Eheschließung

Ein Ehepaar aus Mann und Frau hält sich die Hand.
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In vielen Bundesländern bekommen verbeamtete Eheleute einen Zuschlag, den Unverheiratete nicht erhalten.

Wer in Deutschland als Beamter oder Beamtin seinen Dienst verrichtet, genießt viele monetäre Vorteile. In einigen Bundesländern wird sogar das Verheiratetsein finanziell belohnt.

München – Wer in Deutschland verbeamtet wird, kann sich über viele finanzielle Vorteile gegenüber Angelstellen freuen. Beamte und Beamtinnen haben zwar auch Pflichten – so dürfen sie beispielsweise nicht für bessere Arbeitsbedingungen streiken und können theoretisch innerhalb eines bestimmten Gebietes versetzt werden. Doch sorgen diese finanziellen Unterschiede immer wieder für Unmut.

So erhalten Beamte und Beamtinnen deutlich höhere Pensionen im Vergleich zur gesetzlichen Rente. Und Familien erhalten Familienzuschläge, die deutlich über dem Niveau des staatlichen Kindergeldes liegen. Auch Eheleute erhalten in einigen Bundesländern Zuschläge einfach nur, weil sie verheiratet sind.

Mehr Geld für verheiratete Beamte: In diesen Bundesländer gibt es den Ehe-Bonus

Dieser Zuschlag nennt sich „ehegattenbezogener Familienzuschlag“ und wird in der Regel unter folgenden Umständen gewährt:

  • Der/die Beamte ist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Im Fall des Todes des/der Beamten gibt es den Zuschlag für dessen/deren Witwe oder Witwer
  • Der/die Beamte ist geschieden und zu Unterhaltszahlungen verpflichtet

Nicht jedes Bundesland hat den ehegattenbezogenen Familienzuschlag eingeführt. Die Gewerkschaft Deutscher Beamtenbund informiert aber über die einzelnen Besoldungstabellen auf ihrer Webseite. Demnach gibt es in folgenden Bundesländern den Familienzuschlag für Eheleute:

  • Baden-Württemberg: 158,80 Euro
  • Berlin: 142,92 bis 150,10 Euro
  • Hessen: Je nach Stufe zwischen 155,66 und 1361,44 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 77,11 Euro
  • Thüringen: 165,59 Euro

Mehr Geld für Beamte mit Kindern – zusätzlich zum Kindergeld

Die ausgewiesenen Beträge sind Bruttobeträge und werden monatlich zusätzlich zum Grundgehalt ausgezahlt. Die Familienzuschläge müssen beim jeweiligen Besoldungsamt im Bundesland beantragt werden.

Die Familienzuschläge werden in allen Bundesländern erhöht, je nach Anzahl der Kinder. Insbesondere ab dem dritten Kind werden in mehreren Bundesländern auch mal 700 Euro brutto pro Kind gezahlt. Dies gibt es zusätzlich zum Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Monat.

Die Grundgehälter der Beamten und Beamtinnen klaffen dabei teils stark auseinander. In Besoldungsgruppe A7, Stufe 2 (einfacher bis mittlerer Dienst) erhalten Verbeamtete in Baden-Württemberg beispielsweise 2855 Euro brutto im Monat. Derweil erhält ein Verbeamteter im gleichen Bundesland in der Gruppe A16 schon über 6000 Euro brutto.

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