Steuern und Sozialabgaben
Abzüge überraschen Ruheständler: So viel von der Rente geht drauf
Viele Rentner unterschätzen, wie hoch die Abzüge von ihrer Rente ausfallen. Wir zeigen, wie viel für Steuern und Sozialabgaben draufgehen.
München – Endlich nicht mehr arbeiten: Nach etlichen Jahrzehnten im Beruf kommt der Ruhestand für viele gelegen: Sie haben Zeit für Reisen, Ausflüge, Hobbys oder einfach zum Entspannen – wenn die Gesundheit mitspielt. Doch auch die Finanzen können die schönen Vorhaben vereiteln. Viele Neu-Ruheständler sind von den Abzügen auf ihre Rente überrascht.
Vier Fünftel aller Rentner erklärten demnach, sich im Ruhestand weniger als davor leisten zu können – auch wenn im Juli 2024 die Rentenerhöhung kommt. Knapp die Hälfte der Befragten hätten vor dem Ende der Erwerbstätigkeit mit einer höheren Rente. Gleich 55 Prozent unterschätzten demnach die Höhe der Steuern und Sozialabgaben, die sie von ihrer Rente abgezogen bekommen.
Auch auf die Rente sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nötig
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung gehen schließlich von der Rente ab. Für die Krankenversicherung sind 14,6 Prozent der Bruttorente fällig. Der Beitragssatz ist bundesweit einheitlich. Tatsächlich zahlen müssen Rentner die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger. Dieser zieht die übrigen 7,3 Prozent der Versicherten direkt ab. Sollte die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, übernimmt diesen die Rentenversicherung ebenfalls zur Hälfte, wie sie auf ihrer Webseite erklärt.
Auch die Beiträge der Pflegeversicherung zieht die Rentenversicherung direkt ab. Derzeit sind das 3,4 Prozent. Wer keine Kinder hat, muss vier Prozent zahlen. Bei mehr als einem Kind kann sich der Beitrag noch weiter reduzieren.
Beispiel Rente von 1.000 Euro: So hoch ist der Beitrag für Krankenkasse und Pflegeversicherung
Bei einer Bruttorente von beispielsweise 1.000 Euro werden also beispielsweise 73 Euro für die Krankenversicherung und 34 Euro für die Pflegeversicherung von der Rente abgezogen. Wenn die Krankenkasse etwa einen Zusatzbetrag von einem Prozent verlangt, entspricht das erneut zehn Euro. Da auch hier die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt, bleiben noch fünf Euro übrig, die zusätzlich anfallen. In diesem Beispiel wären keine Steuern fällig, da das jährliche Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Anders ist es bei einer Rente von 1200 Euro. Hier nochmal als Übersicht:
| Beispiel in der Übersicht: Abzüge von der Rente | |
|---|---|
| Bruttorente | 1000 Euro |
| Krankenversicherung (Hälfte von 14,6 Prozent) | 73 Euro |
| Pflegeversicherung (3,4 Prozent) | 34 Euro |
| Zusatzbeitrag (Hälfte von einem Prozent) | 5 Euro |
| Nettorente | 888 Euro |
Auch Steuern gehören zu den Abzügen auf die Rente
Steuern sind dennoch häufig ein Thema, das auch im Ruhestand noch relevant bleibt. Sobald das gesamte Einkommen über dem Grundfreibetrag von – im Jahr 2024 – 11.604 Euro liegt, sind Steuern fällig. Dazu zählt die Rente, aber auch Einkommen aus anderen Quellen, wie etwa Mini- oder Midijobs oder Mieteinnahmen. Bestimmte Ausgaben können dabei geltend gemacht werden, um die Steuerlast auf die Rente zu drücken.
Derzeit müssen Rentner jedoch nicht die gesamte Rente besteuern, sondern einen Anteil. Wie hoch der Prozentsatz ist, hängt vom Jahr des individuellen Renteneintritts ab. Wer 2024 in Ruhestand geht, muss 84 Prozent zahlen. Die verbleibenden 16 Prozent sind der sogenannte Rentenfreibetrag. Der Anteil erhöht sich jährlich um 0,5 Prozentpunkte.
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