Das umstrittene Bürgergeld
So viel kostet das Bürgergeld wirklich
Beim Bürgergeld schmeißen Politiker immer wieder mit völlig unterschiedlichen Zahlen um sich. Wie viele Milliarden es kostet, ist gar nicht so leicht zu sagen.
Berlin – Es steht gerade wieder im Zentrum der oppositionellen Kritik; das Bürgergeld. Besonders CDU und CSU lassen kaum ein gutes Haar an der Grundsicherung der Ampel-Koalition. Hauptargument gegen den Nachfolger von Hartz IV ist der Geldbeutel, vielen ist das Bürgergeld zu teuer und Bürgergeld-Empfänger verdienen ihnen zu viel. Doch wie viel kostet es überhaupt? Die Union spricht von über 50 Milliarden Euro fürs „Bürgergeld-System“. Im Haushalt dagegen sind 26 Milliarden verankert. Wie so unterschiedliche Beträge zustande kommen und wie hoch die endgültigen Kosten sind.
Bürgergeld wirklich so viel teurer als Hartz IV?
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende, die entweder keinen Job haben oder deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht, einschließlich ihrer Familien. Das Nachfolgemodell von Hartz IV wird aus dem Bundeshaushalt finanziert und nicht etwa wie das Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung. Im aktuell laufenden Haushalt 2024 gibt das Bundesfinanzministerium an, 26,5 Milliarden Euro für das Bürgergeld auszugeben. Das entspricht einem Anteil von etwas mehr als 5,5 Prozent vom Gesamthaushalt. In der Vergangenheit wurde das Bürgergeld aber teurer als im Haushalt veranschlagt.
Zum Vergleich: Im Haushalt 2021, als es statt dem Bürgergeld noch das als Hartz IV bekannte Arbeitslosengeld II gab, lagen die Kosten dafür bei 23,7 Milliarden Euro. Mit Blick auf die seitdem gestiegene Inflation sind die Ausgaben im Haushalt im Verhältnis kaum höher. Hartz IV machte 2021 4,1 Prozent des Gesamthaushalts aus.
Kosten für das Bürgergeld höher als im Haushalt angegeben
Doch wenn beide Formen der Grundsicherung im Bundeshaushalt ähnlich hoch veranschlagt sind, wieso sprechen dann so viele Kritikerinnen und Kritiker beim Bürgergeld von einer Kostenexplosion? So bemängelte etwa Stephan Stracke, CSU-Bundestagsabgeordneter und arbeitsmarkt- sowie sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, vor Kurzem einen mehr als doppelt so hohen Betrag für das Bürgergeld. „Heil wird dieses Jahr 50,9 Milliarden Euro für das Bürgergeld-System ausgeben. Das ist ein Negativrekord“, hieß es von Stracke als Kritik am Sozialhaushalt der Ampel und Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD).
Und auch die Bundesregierung selbst veröffentlichte Anfang Juli deutlich höhere Zahlen zum Bürgergeld. So lagen die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften – also Haushalten und Personen, denen Bürgergeld zusteht – „nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2023 bei insgesamt rund 42,59 Mrd. Euro“, wie es von der Bundesregierung heißt.
5,6 Millionen Menschen haben Anspruch auf Bürgergeld – darunter viele Kinder
Erklären lässt sich dieser im Vergleich zum Haushalt deutlich höhere Betrag mit einer Aufteilung der Gesamtkosten fürs Bürgergeld. Denn, der Bund bezahlt nicht alleine. Die Ausgaben für Unterkunft und Heizung der Bürgergeld-Empfänger müssen in großen Teil von den Ländern gezahlt werden. Zwar beteiligt sich der Bund (2024 11,1 Mrd. Euro), alle von den Bundesländern getragenen Kosten erscheinen dementsprechend aber nicht im Bundeshaushalt unter dem Kostenpunkt Bürgergeld. Auch Verwaltungskosten (2024 5 Mrd. Euro) sind separat berechnet. So liegen die Gesamtkosten für das Bürgergeld also tatsächlich deutlich über den jeweils im Haushaltspunkt festgelegten Mitteln und für das Jahr 2023 bei über 40 Milliarden Euro. Die von der Union bemängelten 50 Milliarden Euro beziehen sich auf das laufende Jahr 2024. Abschließende Zahlen hierzu gibt es noch nicht.
Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im Juni deutschlandweit 5,6 Millionen Menschen, die Anspruch auf Bürgergeld haben. Davon sind laut BA etwa vier Millionen Menschen erwerbsfähig, 1,5 Millionen nicht. Bei letzteren handelt es sich häufig um Kinder in Haushalten, die von der Grundsicherung abhängen.
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