Inflation und Armut
Bürgergeld-Erhöhung 2024: So viel mehr Geld könnte es geben
Das Bürgergeld soll regelmäßig angepasst werden, darüber denkt die Bundesregierung schon jetzt nach. Wie hoch könnte die Erhöhung ausfallen? Dafür gibt es mehrere Berechnungsmethoden.
Berlin – Das Bürgergeld wurde Anfang des Jahres eingeführt, es ersetzt das vorherige System Hartz IV. Seit Januar 2023 ist der Regelsatz für eine Person auf 502 Euro angesetzt, für Kinder gibt es zwischen 318 und 420 Euro dazu. Mit der Einführung wurde somit der Regelsatz um 50 Euro im Vergleich zu Hartz IV erhöht.
Ab 2024 soll das Bürgergeld dann nochmal erhöht werden. Wie hoch die Anpassung ausfallen wird, dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Hier ein Überblick über die Methoden zur Berechnung der Bürgergelderhöhung.
Anpassung der Regelsätze: Das steht im Gesetz
Die Anpassung der Regelbedarfe für Sozialhilfe wird durch das zwölfte Sozialgesetzbuch, §28a geregelt. Darin heißt es:
[...] (3) Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung ergibt sich aus der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Mischindex). Für die Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate des Mischindexes wird die sich aus der Entwicklung der Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 70 Prozent und die sich aus der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 30 Prozent berücksichtigt. Maßgeblich ist jeweils die Veränderungsrate, die sich aus der Veränderung in dem Zwölfmonatszeitraum, der mit dem 1. Juli des Vorvorjahres beginnt und mit dem 30. Juni des Vorjahres endet, gegenüber dem davorliegenden Zwölfmonatszeitraum ergibt.
[...] (6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt das Statistische Bundesamt mit der Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate
1. für den Zeitraum nach Absatz 3 für
a) die Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen und
b) die durchschnittliche Nettolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer,
[...]
Übersetzt bedeuten diese Absätze, dass bei der Erhöhung des Bürgergeldes sowohl die Inflation (bzw. die Verbraucherpreise) als auch die Nettolöhne und -gehälter im Schnitt berücksichtigt werden. Verglichen wird immer zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres. Für die Erhöhung 2024 werden also die Preise und Löhne zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2023 herangezogen und dann mit der Veränderung seit 2021 verglichen.
Wichtig ist noch eine weitere Unterscheidung im Gesetz: Es wird nicht die allgemeine Inflationsrate herangezogen, sondern nur die Preisveränderung für „regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen“. Das betrifft „Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“, erklärt das Arbeitsministerium.
Verbraucherpreise sind um fünf bis sieben Prozent gestiegen
Wie wird die Rechnung für die Bürgergeld-Erhöhung also ausfallen? Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2023 lag die Inflationsrate bei Verbrauchsgütern zwischen sechs und acht Prozent. Im Jahr davor lag sie bei zwischen zwei und sieben Prozent. Es geht also um eine durchschnittliche Teuerungsrate von zwischen fünf, sechs oder sieben Prozent. Nach Angaben des Portals hartziv.org will die Regierung von 7,0 Prozent ausgehen.
Das ist eine Teuerung, die sich beim alltäglichen Einkauf bemerkbar macht. Aber keine, die sich spürbar auf das Bürgergeld auswirken könnte.
Dazu wird aber noch ein weiterer Wert herangezogen, nämlich der durchschnittliche Nettoverdienst der Arbeitnehmer in Deutschland. Laut dem Karriere-Portal Absolventa lag dieser 2022 bei 2590 Euro, 2021 betrug er 2588. Die Löhne sind also zwischen diesen beiden Jahren kaum gestiegen (um 0,08 Prozent).
Für das Bürgergeld bedeutet das, dass man höchstens von einer Erhöhung um sieben oder acht Prozent ausgehen kann. Das wäre eine Erhöhung auf 537,14 oder 542,16 Euro im Monat. Das ist nicht nichts – aber weit unter dem, was Sozialverbände fordern. Der Sozialverband forderte schon 2022 einen Regelbedarf von 650 Euro. Davon bleibt das Bürgergeld aber wohl auch 2024 weit entfernt.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Political-Moments
