Reform der Grundsicherung
Bürgergeld der SPD floppt: Jobcenter-Mitarbeiter mit fatalem Urteil
Nach nur zwei Jahren soll das Bürgergeld wieder Geschichte sein. Das hat auch gute Gründe: Die Reputation der Grundsicherung ist sehr schlecht.
Berlin – Im Jahr 2023 hat Sozialminister Hubertus Heil (SPD) das Bürgergeld eingeführt. Damit sollte die Grundsicherung für Arbeitslose und Geringverdiener auf den Kopf gestellt werden. Statt auf Fordern und Fördern zu setzen, sollte das neue System mehr auf Qualifizierung und individueller Unterstützung gebaut sein. Dazu fiel die Vermögensprüfung in der Karenzzeit großzügiger aus und auch Sanktionen wurden entspannt. Das sorgte für massive Kritik vor allem aus der Union, weshalb sie nun unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) erneut einer Reform unterzogen werden soll.
Bürgergeld kommt nicht gut an: Das denken die Deutschen über die Grundsicherung
Nun hat auch das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) untersucht, wie die Bevölkerung zum Bürgergeld steht. Und es fällt ziemlich ernüchternd für die SPD aus: Die meisten Menschen glauben, mit dem Bürgergeld lohne es nicht mehr zu arbeiten und Empfänger würden sich nicht bemühen, aus der Grundsicherung herauszukommen. Auch unter Mitarbeitern im Jobcenter, die gesondert abgefragt wurden, ist diese Einstellung weit verbreitet.
So sind 70 Prozent der befragten Erwerbstätigen der Meinung, dass Bürgergeld-Empfänger zu wenig tun, um in eine Arbeit zu kommen. 64 Prozent glauben, Empfänger und Empfängerinnen nutzen das Bürgergeld aus und 69 Prozent denken, es lohnt sich für Geringverdienende nicht, zu arbeiten.
Unter den Beschäftigten, die in einem Jobcenter arbeiten, ist das Bild kaum anders: 72 Prozent der Befragten glauben, durch das Bürgergeld lohne sich Arbeit nicht mehr, genauso viele sind der Meinung, dass Bürgergeld-Empfänger zu wenig tun, um aus der Grundsicherung zu kommen. Und 62 Prozent glauben, die Beziehenden nutzen das Bürgergeld aus.
Es gibt keine Vergleichswerte: Möglicherweise war Hartz IV genauso unbeliebt wie Bürgergeld
Das IAB fügt einschränkend hinzu, dass es keine Vergleichswerte zu diesen gibt. Es ist also nicht klar, ob diese negative Einstellung erst mit der Einführung des Bürgergeldes kam, oder ob schon zu Hartz-IV-Zeiten das Bild ein Ähnliches war.
Und unter den Jobcenter-Mitarbeitenden wird nicht alle schlecht bewertet. Mit der Reform hat es offenbar auch neue Regeln gegeben, die gut ankommen, zum Beispiel die Möglichkeit für Arbeitslose, anrechnungsfreie Ferienjobs anzunehmen (findet 80 Prozent gut), oder der ganzheitliche Betreuungsansatz (70 Prozent Zustimmung) und die digitale Antragsstellung (68 Prozent Zustimmung). Die Karenzzeit für das Vermögen und das Schlichtungsverfahren wird hingegen schlecht bewertet.
Merz und seine Regierung wollen Bürgergeld wieder abschaffen
Auch wenn die Eindrücke der Menschen vielleicht nicht stimmen – zum Beispiel lohnt sich arbeiten immer mehr, als Bürgergeld zu beziehen – ist das Bild der SPD-Reform desaströs. Das IAB schreibt: „Die Kritik am Bürgergeld ist in ihrer Schärfe jedoch ebenso überzogen wie die Erwartungen, die mit der Reform verbunden waren.“ Es gebe auch keine Beweise dafür, dass mit dem Bürgergeld der Anreiz gesunken ist, eine Arbeit aufzunehmen – dennoch hat sich dieses Bild in der Öffentlichkeit durchgesetzt, was für alle Betroffenen ein Problem darstellt.
So soll schon zeitnah die Neue Grundsicherung für Arbeitslose eingeführt werden. Details gibt es noch keine, allerdings haben sich Union und SPD auf ein paar Grundsätze geeinigt. So soll es möglich sein, die Leistungen komplett zu streichen, wenn jemand die Aufnahme einer Arbeit gänzlich verweigert. Dieses Vorhaben steht verfassungsrechtlich allerdings auf wackeligen Beinen. Und es soll auch der Anpassungsmechanismus verändert werden, sodass die Bürgergeldhöhe in Zukunft etwas geringer ausfallen könnte. Es soll wieder so funktionieren, wie vor der Reform bei Hartz IV.
So viel Geld soll es wohl geben: Neue Grundsicherung etwas niedriger als Bürgergeld
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat berechnet, welchen Unterschied der alte Anpassungsmechanismus und das im Bürgergeld-Modell bei den Regelsätzen ausmacht. So hätten die Regelsätze ausgesehen, wenn die Ampel-Koalition das Bürgergeld nicht eingeführt hätte:
| Jahr | Regelbedarf nach Hartz-IV-Anpassung | Regelbedarf nach Bürgergeld-Regeln |
|---|---|---|
| 2022 | 449 Euro | – |
| 2023 | 469 Euro | 502 Euro |
| 2024 | 512 Euro | 563 Euro |
| 2025 | 535 Euro | 539 Euro |
| 2026 (Schätzung) | 560 Euro | 564 Euro |
Empfänger können also erstmal davon ausgehen, dass es bis 2027 nicht mehr Geld geben wird. Ab 2027 könnte es wieder eine Erhöhung geben – die allerdings geringer ausfallen wird als im Bürgergeld.
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