Überblick
Neu beim Bürgergeld: So gibt es einen Bonus und 150-Euro-Prämie
Seit diesem Sommer gibt es Änderungen beim Bürgergeld: Aufstocker dürfen einen größeren Teil ihres Einkommens behalten. Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Monat.
Berlin – Mit Beginn des Jahres wurde das bisherige Hartz-IV-System durch das Bürgergeld ersetzt. Die Reform zeichnet sich durch höhere Zahlungen für die Betroffenen und weniger Strafmaßnahmen aus. Und im kommenden Jahr soll das Bürgergeld noch einmal angepasst werden: Ab 1. Januar 2024 steht eine Erhöhung des Regelsatzes um 12 Prozent an.
Doch was viele nicht wissen, ist, dass es ein halbes Jahr nach der Einführung des Bürgergeldes auch weitere Änderungen gab, die ab dem 1. Juli 2023 wirksam wurden. Hier ein Überblick über die Neuerungen.
Bürgergeld: Erwerbstätige mit Aufstockung dürfen mehr Einkommen behalten
Seit Juli haben sich die Freibeträge für alle erhöht, die zusätzlich zu ihrer Bürgergeld-Leistung arbeiten. Dies ermöglicht es ihnen, einen größeren Anteil ihres Einkommens zu behalten. Für Einkünfte zwischen 520 und 1000 Euro können 30 Prozent beibehalten werden, zuvor waren es nur 20 Prozent. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bedeutet dies, dass den Aufstockern bis zu 48 Euro mehr zur Verfügung stehen werden.
Monatlich 150 Euro als Bildungsgeld erhalten Empfänger, die eine Weiterbildung durchlaufen, die zu einer beruflichen Qualifikation führt. Darüber hinaus können sie eine Prämie für erfolgreich abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfungen bekommen, informiert die Arbeitsagentur. Für Weiterbildungen, die über acht Wochen hinausgehen und nicht auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sind, wird ein Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich gewährt.
Wer Grundkompetenzen wie verbesserte Lese-, Mathematik- oder IT-Fähigkeiten benötigt, hat nun die Chance, diese einfacher zu erwerben.
Erleichterungen für Schüler und Auszubildende
Auch Schüler, Studierende und Auszubildende profitieren von bedeutenden Änderungen. Sie dürfen ihr Einkommen bis zur Grenze eines Minijobs, der aktuell bei 520 Euro liegt, behalten. Das Gleiche gilt für das Taschengeld, das sie durch den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr erhalten.
Zudem wurde die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt, wie die Arbeitsagentur bekannt gibt. In diesem legen Bürgergeld-Empfänger gemeinsam mit dem Jobcenter die spezifischen Schritte und Bedarfe auf dem Weg zu einer neuen Arbeitsstelle fest. Der Kooperationsplan ist rechtlich nicht verbindlich. Darüber hinaus sind noch weitere kleinere Änderungen in Kraft getreten:
- Mutterschaftsgeld zählt nicht mehr zum Einkommen.
- Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden.
- Bürgergeld-Bezieher können ein ganzheitliches Coaching bzw. eine Betreuung in Anspruch nehmen.
- Erbschaften werden als Vermögen, nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
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Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa
