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Erhöhung der Regelsätze

Bürgergeld steigt ab Januar: Tabelle zeigt, wie viel mehr Geld es gibt

Bezieher von Bürgergeld können aufatmen: Der Regelsatz steigt ab 2024 deutlich. Eine Erhöhung, die sogar die Inflation übertrifft.

Berlin – Erfreuliche Neuigkeiten für Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld: Ab dem 1. Januar 2024 ist eine Anhebung des Regelsatzes geplant - und zwar stärker als erwartet wurde. Single-Haushalte sollen 563 Euro erhalten, was einer Steigerung von 12 Prozent entspricht. Damit übersteigt die Erhöhung des Regelsatzes die Inflation. Im September betrug die Inflationsrate in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr 4,5 Prozent.

„Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können“, erklärte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) bei der Bekanntgabe. Doch seitdem haben sich auch die kritischen Stimmen gemehrt. Viele Menschen sorgen sich, dass sich Arbeiten nicht mehr lohnen würde.

Tabelle: So viel bekommen Bürgergeld-Empfänger ab 2024

Die Erhöhung hat natürlich Auswirkungen auf alle Gruppen. So sieht die Anpassung ab 2024 insgesamt aus:

Regelsatz aktuellRegelsatz neu
Alleinstehende502 Euro563 Euro
Jugendliche von 15 - 18 Jahre420 Euro471 Euro
Kinder von 7 - 14 Jahre348 Euro390 Euro
Kinder bis 6 Jahre318 Euro357 Euro

Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern unter 14 Jahren, die Anspruch auf den vollen Regelsatz hat, erhält ab 2024 statt bisher 1198 Euro nun 1343 Euro pro Monat. Aktuell beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose.

Im Januar hat das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung Hartz IV in seiner alten Form ersetzt. Die Regelsätze waren bereits zu Beginn des Jahres um etwa 50 Euro gestiegen. Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller an die Preisentwicklung angepasst als zuvor. Früher wurde die Inflation nur sehr verzögert berücksichtigt. Jetzt wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des laufenden Jahres berücksichtigt.

Mindestlohn steigt weniger deutlich

Doch durch die Reform des Bürgergelds wird zunehmend deutlich, dass beim Mindestlohn ein klarer Mechanismus für die Anpassung fehlt. Stattdessen entscheidet darüber alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission. Diese besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, die gemeinsam zu einer Einigung kommen müssen. 2023 gab es zum ersten Mal keinen einstimmigen Beschluss. Wegen einer einzigen Stimme setzte sich der Arbeitgebervorschlag durch, weshalb 2024 der Mindestlohn um 3,42 Prozent auf 12,41 Euro steigen soll. 2025 steigt er dann auf 12,82 Euro.

Nach Ansicht von Experten und Expertinnen liegt das Problem also nicht beim Bürgergeld, sondern beim Mindestlohn. Gegenüber tagesschau.de äußerte sich Bettina Kohlrausch, Soziologin und wissenschaftliche Direktorin vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) wie folgt: „Die Lösung muss sein, dass wir eine vernünftige Lohnentwicklung hinbekommen.“ Sie schlägt vor, dass sich der Mindestlohn an 60 Prozent des Bruttomedianeinkommens richte. Das Bruttomediangehalt liegt in Deutschland 2023 bei 44.074 Euro im Jahr. Davon 60 Prozent wären 13,44 Euro pro Stunde (bei einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden).

Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr deutlich steigen.

Sozialverbände loben Entscheidung - Armut bleibt jedoch ein Risiko

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte die Erhöhung des Bürgergeldes ein „gutes Zeichen“. „Denn diese Anpassung hilft auch denjenigen, die Grundsicherung im Alter erhalten oder nicht mehr arbeiten können und da, wo die Erwerbsminderungsrente nicht reicht“, so die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Uns ist aber auch wichtig, dass die Bundesregierung die Menschen mit einem Einkommen knapp über Grundsicherungsniveau nicht vergisst. Rentnerinnen und Rentner haben bislang keinerlei Inflationsausgleich bekommen. Auch die vielen im Niedriglohnsektor sind trotz Vollzeitbeschäftigung oft in der Existenz bedroht. Wir sagen: Dafür braucht Deutschland einen wirklich armutsfesten Mindestlohn.“

Der SoVD hatte in der Vergangenheit für mindestens 650 Euro Bürgergeld plädiert. Der Paritätische Gesamtverband hat das Bürgergeld wiederholt als unzureichend kritisiert. Auch 2023 decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Dafür müsste er bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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