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Förderung durch KfW-Zuschüsse

Bis zu 70 Prozent Zuschuss – So viel Geld gibt es für den Heizungstausch

Die KfW erweitert die Gruppe der Begünstigten für den Austausch der Heizung. Bis zu 70 Prozent Unterstützung sind möglich. Hier ist die Erklärung.

Berlin – Der Streit um das Heizungsgesetz hatte monatelang für Furore gesorgt. Seit Februar ist es Hausbesitzern möglich, bei der KfW einen Förderantrag für den Heizungstausch zu stellen. Die Förderung stand im Frühjahr nur ausgewählten Nutzern zur Verfügung, nach und nach öffnete die KfW das Programm. Ab sofort können alle den Förderantrag stellen.

Förderung für Heizungstausch – Besitzer können Förderantrag stellen

Ab dem heutigen Dienstag (27. August) können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer den Förderantrag für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen stellen. Nachdem die Förderbank KfW die Förderung bereits in zwei Stufen für einen Teil der Deutschen geöffnet hatte, sind jetzt auch Vermieter von Einfamilienhäusern und Unternehmen dran. Die Förderanträge für Kommunen will die KfW Ende November freischalten.

Moderne Wärmepumpe an der Außenwand eines Wohnhauses (Symbolfoto). Die KfW erweitert den Kreis der Förderberechtigten für den Heizungstausch. Bis zu 70 Prozent Förderung sind drin. Das steckt dahinter.

Alle Vorhaben, die zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29. Dezember 2023) und dem 31. August 2024 begonnen wurden, sind ebenfalls förderberechtigt. Den Antrag dafür können Hausbesitzer und Vermieter bis zum 30. November 2024 nachholen.

Wie viel Förderung für den Heizungstausch können Deutsche erhalten?

Die KfW sieht eine Förderung von mindestens 30 Prozent vor – unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder ein Geschäftsgebäude handelt. Maximal können Hausbesitzer einen Zuschuss von 70 Prozent erhalten. Wie hoch die Förderung konkret ausfällt, ist unter anderem vom Einkommen, von der Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs abhängig.

Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, können einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten. Bis 2028 sieht die Förderung zudem einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent vor, wenn „frühzeitig“ alte Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht werden. Dasselbe gilt für Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümer.

Außerdem gibt es für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser (oder ein natürliches Kältemittel) einsetzen, einen Effizienz-Bonus von noch einmal fünf Prozent. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Heizungsförderung für Privatpersonen – 70 Prozent für den Heizungstausch

Für Privatpersonen sind vor allem der Zuschuss Nr. 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“ und die Kredite Nr. 358 und 359 wichtig. Ersterer leistet bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss für Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, die eine neue, klimafreundliche Heizung kaufen und einbauen. Weitere Informationen dazu stellt die KfW zur Verfügung.

Der Kredit wiederum greift bei bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Hier können Eigentümer bis zu 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit erhalten, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung. Bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro gibt es einen Zinsvorteil. Wichtig dabei: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch für Eigentümer.

Müssen alle Hausbesitzer jetzt ihre Heizung tauschen?

Hintergrund der neuen Förderung ist das Heizungsgesetz, vorangetrieben von der Ampel-Koalition. Es gilt seit dem 1. Januar 2024 und legt fest, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen. In vielen Fällen ist das eben eine Wärmepumpe. Funktionierende Heizungen können allerdings weiterbetrieben werden. Das gilt auch für kaputte und somit reparaturbedürftige Heizungen.

Allerdings muss es nicht zwangsläufig eine Wärmepumpe sein. Je nachdem, ob in einer Gemeinde ein Wärmenetz geplant ist (oder gar schon existiert) kann sich ein Fernwärmeanschluss lohnen. „Liegt keine Planung für ein Wärmenetz vor, ist die Wärmepumpe immer eine Option“, erklärte der Sanierungsberater Frank Kettler im Frühjahr gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). „Eine Wärmepumpe passt für viel mehr Gebäude, als die meisten denken – aber nicht für alle.“

Wärmepumpen wieder beliebter – Nachfrage nach Förderung wächst

Nachdem die Wärmepumpe in der ersten Jahreshälfte noch mit einem Vertrauensverlust wegen des Förderchaos zu kämpfen hatte, sind vom Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) jetzt wieder optimistische Töne zu hören. Der Markt stabilisiere sich, teilte der Verband in einer entsprechenden Meldung mit. „Die Menschen wollen weg von der fossilen Gasheizung, die Wärmepumpe ist dann die Technologie der Wahl“, sagte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel dazu. „Branche und Politik können daran arbeiten, noch besser über die Fördermöglichkeiten zu informieren. Die positive Entwicklung der KfW-Förderung zeigt, dass sich diese Anstrengungen lohnen.“

Aktuell sei ein wachsendes Interesse an der Heizungsförderung zu beobachten. Im ersten Halbjahr habe die Förderbank rund 50.000 Förderzusagen erteilt, 39.000 davon allein für Wärmepumpenprojekte. Im Mai sei die Anzahl der Zusagen um 21 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen. „Die steigende Nachfrage nach der Förderung zeigt, dass sich nach und nach herumspricht, wie attraktiv die seit Jahresbeginn geltenden Förderkonditionen sind“, befand Sabel. „Zuschüsse betragen in den meisten Fällen 55 Prozent, bei Haushalten mit geringem Einkommen sogar bis zu 70 Prozent. Noch besser wird die Förderung bestimmt nicht mehr werden.“ (laernie mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO/onemorepicture / Thorsten Wagner

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