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Haushalt 2025

Ampel genehmigt finanzielle Verbesserung für Hinterbliebene: Anstieg bei der Witwenrente

Witwenrente: Bisher war die einzige Ausnahme von der Mindestehezeit ein plötzlicher Unfall.
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Witwenrente: Bisher war die einzige Ausnahme von der Mindestehezeit ein plötzlicher Unfall.

Die Ampel-Parteiführer haben sich in der vergangenen Woche auf einen Finanzplan für 2025 verständigt, der auch ein Wirtschaftsbelebungspaket für das Land umfasst. Die Rentner sind ebenfalls von den Plänen betroffen.

Update vom 17. Juli 2024: Am heutigen Mittwoch (17. Juli) will die Ampel-Koalition ihren Haushalt für das Jahr 2025 beschließen. Auch für Rentner hat die Bundesregierung einige wichtige Änderungen geplant, die den Arbeitsanreiz stärken sollen. Hier sind die Details:

Erstmeldung vom 8. Juli 2024:

Berlin – Nach zähen Verhandlungen haben sich die drei Spitzen der Ampel-Koalition auf einen Haushalt für das kommende Jahr einigen können. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) stellten am Freitag (5. Juli) neben den Eckpunkten für den Haushalt 2025 auch ein Wachstumspaket vor. Darin sind zahlreiche Maßnahmen gelistet, die die Bundesregierung schnell in Angriff nehmen will, um die Konjunktur anzukurbeln. Eine Maßnahme, die sofort beschlossen werden soll, betrifft Bezieher und Bezieherinnen einer Hinterbliebenenrente.

Ampel will deutliche Änderung bei der Witwenrente einführen

Im Fokus ist bei der Änderung die Stärkung des Arbeitsanreizes für Hinterbliebene. Nach aktueller Regelung wird nämlich die Hinterbliebenenrente an das Einkommen angerechnet, sodass in vielen Fällen die Beziehenden vom (mehr) Arbeiten abgehalten werden, da ihnen die Rente gekürzt wird. Den Betroffenen bleibt damit manchmal weniger Geld in der Tasche übrig, als wenn sie nicht arbeiten gegangen wären oder wenn sie weniger arbeiten würden.

Das soll nun „umgehend“ geändert werden. Wie es in dem Dokument zur Wachstumsinitiative der Regierung heißt, sollen die Hinzuverdienstgrenzen in der Hinterbliebenenrente reformiert werden. „Zusätzlich zu den derzeit bereits anrechnungsfreien Beträgen, soll künftig ein Betrag des Erwerbseinkommens von 545 Euro monatlich bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt bleiben“, schreibt die Ampel.

Anrechnung des Einkommens bei der Witwenrente: So geht‘s

Folgende Regelungen gelten bei der Hinterbliebenenrente aktuell: Sobald das eigene Einkommen die Freigrenze von 992,64 Euro übersteigt, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet und entsprechend gemindert. Die Freigrenze passt sich jährlich an den Rentenwert an. Die Grenze gilt nur bei Witwen und Witwern, Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Witwen und Witwer, die Kinder haben, haben einen höheren Freibetrag, und zwar pro Kind das 5,6-fache des Rentenwerts. 2024 beträgt der Rentenwert 39,32 Euro. Wer ein Kind hat, hat also einen Freibetrag von 992,64 + 5,6 x 39,32 = 1212,83 Euro.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

Angela ist Witwe und bezieht eine Witwenrente in Höhe von 900 Euro. Sie geht auch arbeiten und hat ein Einkommen von brutto 3000 Euro im Monat. Angela hat zwei Töchter, weshalb sie einen Freibetrag im Jahr 2024 von 992,64 + 2 x (5,6 x 39,32) = 1433,02 Euro.

Die Witwenrente von Angela wird auf ihr Nettoeinkommen angerechnet. Das sind bei Angela 2300 Euro, sie übersteigt den Freibetrag also um 866,98 Euro. Von diesem Betrag werden nun 40 Prozent von ihrer Witwenrente abgezogen. Das sind 346,79 Euro. Anstatt der Witwenrente von 900 Euro bezieht sie also nur noch 553,21 Euro. Im Monat hat Angela also zusammengerechnet 2300 + 553,21 Euro = 2853,21 Euro.

Die neue Regelung der Ampel-Regierung gibt Witwen wie die Beispielrentnerin Angela also doch ordentlich mehr Geld. Denn nun sollen 545 Euro des eigenen Einkommens unberücksichtigt bleiben, es wird also bei der Anrechnung ignoriert. Im Fall von Angela würde sich die Rechnung wie folgt ändern:

Durch die neue Änderung bei der Witwenrente werden auf Angelas 2300 Euro Nettoeinkommen die ersten 545 Euro „ignoriert“. Für ihre Rente werden also nur noch 1755 Euro herangezogen. Damit übersteigt Angela ihren Freibetrag 2024 nur noch um 321,98 Euro (vorher: 866,98 Euro). Davon werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, also 128,79 Euro (vorher: 346,79 Euro). Damit wird Angela eine Rente von 771,21 Euro (vorher: 553,21 Euro) ausgezahlt. Im Monat hat Angela künftig 3071,21 Euro in der Tasche, das sind 218 Euro im Monat mehr als vor der neuen Regelung.

Ab wann die Ampel diese neue Regelung bei der Hinzuverdienstgrenze einführen will, ist nicht ganz klar. Allerdings soll dies „umgehend“ passieren – man kann also von einer zügigen Umsetzung der Regelung ausgehen.

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