Hinterbliebenenrente
Mega-Änderungen ab Juli 2024 – Das ist neu bei der Witwenrente
Zum 1. Juli 2024 ändern sich für Witwen und Witwer Regelungen in Bezug auf deren Rente. Neben erhöhten Beiträgen steigt der Einkommensfreibetrag.
Berlin – Bezieher der Hinterbliebenenrente dürfen sich auf Änderungen vorbereiten. Denn zum 1. Juli 2024 werden 21 Millionen Rentner eine Erhöhung von 4,57 Prozent erhalten. Die sich darunter befindenden fünf Millionen Witwen oder Witwer erhalten damit 39,32 Euro statt des aktuellen Rentenwerts von 37,60 Euro. Dazu gibt es einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent für Hinterbliebene, die in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben, Rente zu beziehen. Dieser wird nur dann bezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner selbst keine eigene Rente bezogen hat.
Änderungen bei Witwenrente: Millionen Menschen freuen sich über Erhöhung
Der anrechnungsfreie Einkommensverdienst steigt netto auf 1.038 Euro. Hinterbliebene, die monatlich bis zu 1.730 Euro brutto verdienen, können ihren Anspruch auf die Rente geltend machen. Jene Einkommensbegrenzung gilt auch, wenn man selbst Rente bezieht oder Immobilieneinkünfte o. ä. hat. Der Betrag gilt demnach für jene Witwer und Witwen, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Bei höheren Einkünften bleibt der Anspruch bestehen, jedoch reduziert sich der Betrag entsprechend dem Einkommen. Der Kinderfreibetrag in der Einkommensanrechnung steigt ebenso auf 220,19 Euro. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber allerdings zwischen zwei Fällen:
Zum einen zwischen Beziehern, die im letzten Kalenderjahr bereits erwerbstätig waren und Einkommen erzielt haben. Hier spielt die Anrechnung des Einkommens im laufenden Kalenderjahr keine Rolle. Einkommenserhöhung im selbigen Zeitraum sind für die Deutsche Rentenversicherung vorerst irrelevant. Höhere Arbeitseinkommen werden erst ab dem darauffolgenden 1. Juli zum nächsten Anpassungstermin berücksichtigt. Bis dahin zählt der durchschnittliche Bruttoverdienst im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung, also zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023.
Witwenrente ab Juli 2024: Worauf sich Bezieher einstellen müssen
Zum anderen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen jenen, die im vergangenen Kalenderjahr nicht erwerbstätig waren. Dieser zweiten Gruppe wird jeweils das aktuelle Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Daraus ergeben sich auch Mitteilungspflichten. So müssen Menschen, auf die dies zutrifft, der deutschen Rentenversicherung die Aufnahme einer Beschäftigung und die Einkommenserzielung anzeigen.
Sollte das Einkommen um zehn Prozent oder mehr sinken, muss dies sofort mitgeteilt werden. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ergeben sich finanzielle Konsequenzen: Die Hinterbliebenenrente wird rückwirkend gemindert, woraus für Betroffene eine Rückzahlung von einigen Tausend Euro resultiert.
Diskussion um Abschaffung der Hinterbliebenenrente: Bundesregierung lehnt klar ab
Angesichts der dringenden Deckung diverser Löcher im Bundeshaushalt wurde im vergangenen Jahr eine Debatte um Abschaffung der Witwenrente angestoßen. „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, begründete die Vorsitzende Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, ihren Vorschlag gegenüber dem Spiegel.
„Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen“, fuhr die Regierungsberaterin fort. Die Neuregelung würde allerdings nicht auf aktuelle Bezieher zutreffen. Als alternatives Modell führte die Ökonomin das kaum genutzte Rentensplitting an, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche 50:50 aufgeteilt werden.
Einer von der Bild durchgeführten Abstimmung nach haben 90 Prozent der abstimmenden Bürger hierzulande, den Vorschlag jedoch als „herzlos“ empfunden. Auch die Experten und Politiker kritisieren den Vorschlag. Laut Aussagen des Sprechers der Deutschen Rentenversicherung, Dirk von der Heide, sind hauptsächlich Frauen Empfänger der Hinterbliebenenrente. Die Rentenversicherung leiste damit „insbesondere für Witwen einen großen Beitrag zur finanziellen Absicherung beim Tod des Partners“. Die Ampel-Regierung indes sprach sich klar gegen den Vorschlag aus: „Die Hinterbliebenenrente ist sicher“.
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