Irritierende Rechnung
Alice Weidel von der AfD greift auf Bürgergeld-Vergleich zurück – und stolpert über Falschaussage
In einem Interview sticht Alice Weidel mit einem Vergleich zum Bürgergeld hervor. Sie behauptet, ukrainische Sozialhilfeempfänger würden mehr erhalten als Arbeitnehmer. Diese Aussage ist allerdings falsch.
Köln – Die AfD inszeniert sich vor der Bundestagswahl gerne als die Partei, die Erwerbstätigen mehr Netto vom Brutto beschert. Etwa über Steuererleichterungen und die Abschaffung der CO₂-Abgabe sollen sie letztendlich mehr Geld haben. Fraglich ist jedoch, wie die in Teilen rechtsextreme Partei ihre Versprechungen finanzieren will. Die Umsetzung würde 97 Milliarden Euro kosten, erklärten die Ökonomen des ZEW.
„Wir wollen, dass Arbeitnehmer entlastet werden“, erklärte jedoch AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel im Interview bei RTL Direkt. Bei der Frage, wie die AfD denn eine Familie mit einem Alleinverdiener und zwei Kindern mit einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 Euro entlaste, wich Weidel konkreten Zahlen aus. Stattdessen nannte sie etwa die Einführung des Familiensplittings – und auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Das Soli-Aus betrifft die Beispielfamilie jedoch ohnehin nicht. Familien zahlen diesen erst ab einem Jahreseinkommen von 190.000 Euro.
Alice Weidel wird mit Analysen des AfD-Programms konfrontiert – und flüchtet sich in Bürgergeld-Vergleich
Tatsächlich würde die Beispielfamilie durch die AfD sogar belastet. Sie hätten 440 Euro weniger im Jahr, erklärte das ZEW – aufgrund Änderungen am Wohngeld. Weidel behauptete jedoch, die Institute seien „politisch angesteuert“.
Weidel machte im RTL Direkt-Interview dagegen einen Vergleich zwischen einem Arbeiter und einer geflüchteten ukrainischen Familie im Bürgergeld-Bezug auf. „Wenn Sie einen Facharbeiter nehmen, der 5300 Euro brutto verdient, der noch zwei Kinder hat, die Frau arbeitet nicht, dann kommt er beispielsweise mit weniger netto raus als ein Bürgergeld-Empfänger aus der Ukraine“, so die Behauptung.
Weidel betont Bürgergeld-Aus für Ausländer – und begründet es mit haltlosem Vergleich
„Wir müssen das Bürgergeld und diese Geldleistungen für Flüchtlinge, für Asylanten abschaffen, in Sachleistungen wandeln“, sagte Weidel. Die Spitzenkandidatin erneuerte damit die Forderung der Rechtsaußen. Nach dem Programm der AfD sollen Nicht-Deutsche erst Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie zehn Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Für lange Zeit würden sie im Falle eines Jobverlusts kein Geld erhalten, obwohl sie ab dem ersten Monat Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Zurück zu Weidels Behauptung im RTL-Interview und ihrem Beispiel: Erwachsene Bürgergeld-Empfänger erhalten in einer Beziehung einen Regelsatz von 506 Euro. Für die Eltern macht das also zusammen 1012 Euro. Die zwei minderjährigen Kinder bekommen, wenn sie über 14 Jahre alt sind, jeweils 471 Euro. Der vierköpfigen Familie steht damit ein Regelsatz von 1954 Euro zu. Das geht etwa aus dem Bürgergeld-Rechner des Portals Buergergeld.org hervor.
| Wer? | Bürgergeld-Regelsatz |
|---|---|
| Alleinstehende | 563 Euro |
| Erwachsene in einer Beziehung | 506 Euro |
| Jugendliche von 14 bis 17 Jahre | 471 Euro |
| Kinder von 6 bis 13 Jahre | 390 Euro |
| Kinder von 0 bis 5 Jahre | 357 Euro |
Zusätzlich haben Bürgergeld-Bezieher Anspruch auf die Zahlung der Miete und Heizkosten. Bei einer hypothetischen Kaltmiete von 800 Euro und Nebenkosten von 300 Euro sind das insgesamt 1100 Euro. Der Bedarf der Beispiel-Familie liegt damit bei 3054 Euro. In einigen Städten gelten zudem geringere Mietobergrenzen, so dass die Ausgaben für die Miete geringer wären. Für die alltäglichen Ausgaben bleibt der Familie ohnehin der Regelsatz von 1954 Euro.
Weidel-Behauptung zum Bürgergeld ist falsch: Arbeitnehmer hat im Beispiel mehr als 1100 Euro mehr
Ein Alleinverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5300 Euro in Steuerklasse 3 hätte dagegen etwa 3700 Euro zur Verfügung. Nach der Erhöhung zum 1. Januar 2025 kommen für die zwei Kinder noch 510 Euro Kindergeld hinzu. Diese Leistung bekommen Bürgergeld-Empfänger nicht, sie wird mit dem Regelsatz verrechnet. Die Beispiel-Familie Weidels kommt damit auf ein Haushaltsnettoeinkommen von 4210 Euro im Monat. Bei derselben Warmmiete wie der Bürgergeld-Familie – also abzüglich 1100 Euro – bleiben für den Bedarf noch 3110 Euro.
Weidels Aussage, die Familie im Bürgergeld hätte mehr als die des Arbeitnehmers, ist damit falsch. Der Erwerbstätige hat, trotz Alleinverdiener-Modell, 1156 Euro im Monat mehr zur Verfügung.
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