Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

„Mehrere Fehler“

Aldi: Heftiger Gerichtszoff sorgt für Ärger

Aldi Nord
+
Aldi Nord.

Der Anwalt spricht von „mehreren Fehlern“. Der Gerichtszoff bei Aldi geht in die nächste Runde.

Schleswig - Die von der Familie des verstorbenen Gründersohns Berthold Albrecht kontrollierte Jakobus-Stiftung hat juristische Schritte gegen eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts eingeleitet, die den Einfluss des Familienstamms im Unternehmen einschränken würde, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die „Lebensmittel Zeitung“ darüber berichtet.

Hintergrund des Streits ist die etwas komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.

Heikler Vorfall an der Supermarktkasse bringt Aldi Süd in Erklärungsnot

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Das Gericht ließ damals keine Revision gegen die Entscheidung zu.

Anwalt: Urteil weist „mehrere rechtliche Fehler“ auf

Dagegen wehrt sich jetzt die Familie mit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Der Anwalt des Berthold-Albrecht-Erben, Andreas Urban, sagte der Deutschen Presse-Agentur, nach seiner Auffassung weise das Urteil des Oberverwaltungsgericht „mehrere rechtliche Fehler“ auf. Außerdem gebe es Verfahrensfehler. Das Unternehmen Aldi Nord wollte zu der neuen Entwicklung nicht Stellung nehmen.

Das Oberverwaltungsgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen. Hält das OVG Schleswig an seiner Entscheidung fest, wird die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Rückruf wegen Hepatitis-Viren: Lidl warnt vor diesem Produkt

dpa

Kommentare